Selbstständigkeit bedeutet oft ein Gefühl von Freiheit. Foto: Andreas Hermsdorf / pixelio.de
Selbstständigkeit bedeutet oft ein Gefühl von Freiheit. Foto: Andreas Hermsdorf / pixelio.de

12 Euro pro Stunde Bruttolohn? Das sind circa 1920 Euro Brutto im Monat. Also ca. 1300 Euro auf die Hand bei Steuerklasse 1. Eine leichte Rechnung, oder? Das dies bei Selbstständigen nicht so einfach ist, erklären wir unseren Gründungswilligen meist ganz zu Beginn des Coachings. Welche Bedeutung Selbstständigkeit neben persönlicher Entscheidungsfreiheit und Zeitgestaltung auf Rechtsebene hat, darauf möchte ich im folgenden Beitrag „Was bedeutet Selbstständigkeit für das Einkommen?“ eingehen.

Zusammensetzung des Arbeitslohns

Ausgangspunkt der Überlegungen sollte in jedem Fall das liebe Geld sein. Ziel der Selbstständigkeit ist dabei, dass man sich nicht schlechter gestellt ist als ein normaler Arbeitnehmer, denn wenn das Geld eng ist, gerät man unter Druck. Der widerum ist schädlich im Verkauf und drückt die Stimmung sowohl geschäftlich als auch privat.
Als Grundlage für deine Überlegungen solltest du dir daher den Bruttolohn und dessen Absicherungsleistungen sowie Steuern ansehen. Bist du also angestellt, bist du gleichzeitig über folgende Versicherungen abgesichert:

  • Krankenversicherung inkl. Absicherung im Krankheitsfall
  • Pflegeversicherung
  • Arbeitslosenversicherung
  • Rentenversicherung

Weiterhin gehen vom Lohn ab:

  • Lohnsteuer
  • Solidaritätszuschlag
  • eventuell Kirchensteuer
  • eventuell betriebliche Altersvorsorge

Bei der Einkommenssteuer sind zudem geldwerte Vorteile, wie bspw. ein KFZ oder ein Laptop, zu berücksichtigen.

Rechenbeispiel für 1.500 Euro Nettolohn

Randbedingungen: Steuerklasse 1, keine Bonifkationen, keine Kinder, keine Kirchensteuer.
Will man als Arbeitnehmer 1.500 Euro „raus“ haben, so ergibt sich ein Bruttolohn von 2.247,11 Euro.
Das sind 747,51 Euro Sozialabgaben und Steuern.
Hinzu kommen 421,98 Euro Sozialabgaben, die dein Arbeitgeber trägt.
Unter dem Strich müssen also 2.669,48 Euro aufgewändet werden, damit du als Arbeitnehmer 1.500 Euro für dich zur freien Verwendung übrig hast. Weitere Beiträge wie bspw. zur Berufsgenossenschaft wurden hierbei noch nicht berücksichtigt.

Mindesteinnahmen pro Monat für Selbstständige

Bei Selbstständigen stellt sich nun die Frage, wie viel diese an Umsatz erwirtschaften müssen, um am Ende auf 1.500 Euro (netto, folglich Gewinn) pro Monat zu gelangen. Leider sind hier die Überlegungen schon weitaus komplexer, allerdings ist das Ziel ähnlich dem eines Angestellten: Soziale Absicherung.

Rechenbeispiel für 1.500 Euro „zum Leben“ im Monat

Rahmenbedingungen: kein Gründungszuschuss, keine Kinder, keine Kirchensteuer, Alter: ca. 25 bis 35 Jahre, ledig.
Die Krankenversicherung inkl. Krankentagegeld ab Woche 7 kostet, entsprechend der Auswahl gesetzlich oder privat, zwischen 260 und 400 Euro.
Hinzu kommt die Absicherung der Rente. Dabei sollte man mit circa 100 bis 150 pro Monat kalkulieren für den Anfang.
Ich empfehle Gründern stets die freiwillige Arbeitslosenversicherung. Dadurch baut man sich eine Absicherung für den Fall, dass die Selbstständigkeit nicht funktioniert. Diese Versicherung kannst du als Gründer beantragen, wenn du aus der Arbeitslosigkeit gründest. Kosten: 82,95 Euro (West) bzw. 70,35 Euro (Ost). Gründerinnen und Gründer zahlen übrigens nach § 345b, § 434w SGB III im Jahr der Geschäftsaufnahme und im darauffolgenden Kalenderjahr nur den halben Beitrag.
Thema Pflegeversicherung: Auch hier besteht die Wahlmöglichkeit. Wer sich für die gesetzliche Krankenversicherung entschieden hat, zahlt auch in die gesetzliche Pflege ein. Ob eine private (Zusatz-)Versicherung nowendig ist oder ober es andere Sparmöglichkeiten gibt, sollte jeder für sich mit seinem Versicherungs- oder Vorsorgeberater klären. Grundsätzlich gilt, tritt die Notwendigkeit der Pflege ein, ist es sinnvoll, vorgesorgt zu haben. Ich würde kalkulatorisch von 50 Euro aufwärts an monatlichen Kosten ausgehen.
Für Sozialleistungen fallen also etwa 600 bis 700 Euro im Monat für einen 25 bis 35 Jährigen Selbstständigen an. Hinzu kommen Betriebskosten, die je nach Geschäft abweichen. Des Weiteren kommt die Einkommenssteuer je nach Gesamtgewinn am Jahresende zum Tragen. In unserem Fall also ca. 220 bis 350 Euro. Ein Minimalgewinn von 2400 Euro (netto) im Monat ist also Pflicht für Selbstständige. Planen wir noch einmal 3 Wochen Urlaub bzw. Krankheit ein, müssen in den 11,25 Arbeitsmonaten jeweils 2560 Euro Gewinn erwirtschaftet werden.

Nochmal in einfach: Stundenlohn versus Stundenhonorar

Ausgehend von den anvisierten 1500 Euro netto, die du am Monatsende zur freien Verfügung haben möchtest, muss ein Arbeitgeber pro Stunde etwa 16,70 Euro aufwenden (Grundlage: 160 Stunden/Monat). Dabei ist die Urlaubszeit einberechnet und wird gleichermaßen vergütet.
Bist du selbstständig, so ist ein Honorar von 16 Euro/Stunde bei 160 Arbeitsstunden die unterste Grenze bei optimalen Bedingungen, um die anvisierten 1500 Euro netto zu erreichen. Bedenkt man Akquise-, Vor- und Nachbereitungszeiten sowie Betriebskosten, so wird schnell klar, dass dieser Honrorarsatz nicht haltbar ist in der Selbstständigkeit. Unserer Erfahrung nach werden im Durchschnitt 15 bis 50 Prozent der Arbeitszeit für unbezahlte Tätigkeiten aufgewendet und jeder Betrieb hat Betriebskosten und wirtschaftliche Risiken, die er auf den Kunden umlegen sollte, sodass das Honorar pro Stunde entsprechend nach oben korrigiert werden sollte, um den Mindestmonatsgewinn i.H.v. 2560 Euro zu erhalten.

Die hier angestellten Rechnungen sind jedoch nur beispielhaft in einem abstrakten Modell dargestellt und sollen als Orientierungshilfe gelten. Dies ersetzt in keinem Fall eine detaillierte Finanzplanun und/oder die Beratung durch entsprechendes Fachpersonal!

Weitere Blogbeiträge der Reihe “Wie mache ich mich selbstständig?”

Teil 1: Wie mache ich mich selbstständig?
Teil 2: Was bedeutet Selbstständigkeit für das Einkommen?
Teil 3: Selbstständig machen – doch womit? – Ideenliste
Teil 4: Der Businessplan – geplanter Erfolg
Teil 5: Erste Ansprechpartner für die Selbstständigkeit
Teil 6: Geld für Gründer
Teil 7: Erste Gläubiger, wenn du selbstständig bist
Teil 8: Ein Jahr selbstständig: Wie geht es weiter?
Teil 9: Die ersten Mitarbeiter: Worauf sollte ich achten?