Gründungskosten erste Gläubiger
Als Gründungskosten zählen alle Ausgaben, die vor der Gründung getätigt werden müssen. Es gilt bereits Dienstleister, wie Berater oder Notare, zu bezahlen, obwohl das eigene Unternehmen noch nicht offiziell wirtschaftet. Diese Kosten sind nicht zu unterschätzen und sollten unbedingt im Auge behalten werden.

Administrative Maßnahmen vor der Gründung

Ausgaben für die Administration sind die bürokratischen Kosten, die ein Gründer tragen muss. Um sie führt kein Weg herum.

Gewerbeanmeldung

Oft wird die Gewerbeanmeldung mit der Gründung des Unternehmens gleichgesetzt. Sie ist ein erster offizieller Schritt in Richtung Selbstständigkeit. Die Gewerbeanmeldungskosten sind bundesweit unterschiedlich, die Preise bewegen sich zwischen ca. 11 Euro und 45 Euro. Für Gründer, die Fördermittel vor der Gründung (bspw. Gründungsberatung der SAB) in Anspruch nehmen wollen, ist wichtig zu wissen, dass sie die Fördermittelanträge dafür vor dem Beginn des Gewerbes gestellt haben, bewilligt bekommen sowie abgerechnet haben müssen.

Patente

Für eine Patentanmeldung muss man etwas tiefer in die Tasche greifen. Hier kommt es darauf an, in welchem Umfang abgesichert werden soll. Geht man von einer deutschlandweiten Absicherung aus und davon, dass man alles selbstständig klärt, sollte man mit 390,00 Euro rechnen – 40,00 Euro für die Anmeldegebühr der elektronischen Anmeldung und 350,00 Euro für die Prüfungsgebühr.
Es sollte allerdings nicht davon ausgegangen werden, dass man ein Patent zum Festpreis bekommt. Der Preis kann eben aufgrund des geografischen, zeitlichen, beschaffenheitstechnischen und wettbewerberspezifischen Kontexts variieren. Daher empfiehlt sich hier die Beratung eines Patentanwalts.

Genehmigungen für das Gründungsvorhaben

Je nachdem in welchem Bereich man sich selbstständig machen möchte, müssen Genehmigungen eingeholt werden. Zu prüfen ist beispielsweise, ob das Vorhaben der Erlaubnispflicht unterliegt. Selbstständige im Handwerk müssen sich als Meister prüfen lassen bzw. einen Meister einstellen. Eventuell fällt eine Sachkundeprüfung oder Unterrichtung der IHK an. Des Weiteren sollten Genehmigungen, falls benötigt, von der Gewerbeaufsicht, Bauamt oder dem Gesundheitsamt eingeholt werden.
Der finanzielle Aufwand ist beim Einholen benötigter Genehmigungen nicht zu unterschätzen. Diese hängen stark vom Tätigkeitsfeld ab. Auch hier gilt es, sich im Zweifelsfall vom Profi beraten zu lassen.

Beratungsleistungen

Ein Kann, aber kein Muss. Es spricht jedoch vieles für eine Beratung am Anfang der Selbstständigkeit. Die Unterstützung sorgt für einen gut vorbereiteten Start und die Ausgaben dafür sind meist schnell wieder reingeholt.

Beispielsweise eine professionelle Marktanalyse

Möchte man die Marktanalyse nicht auf eigene Faust grob überschlagen zusammenbasteln, kann man sich einen Gründercoach oder Berater ins Boot holen. Dieser kennt sich mit den benötigten Datenbanken, Zahlen und Berechnungen aus. Hier lohnt sich die Investition, wenn man mit seiner Marktanalyse Investoren überzeugen muss, da diese aufgrund des Finanzplans entscheiden, ob sie investieren. Der Finanzplan basiert wiederum auf den Absatzzahlen, die durch die Marktanalyse ersichtlich werden.
Diese Beratungsleistung für Gründer kann man sich bspw. in Sachsen fördern lassen – man zahlt zwar selbst mindestens 1.500 Euro, aber könnte eine Beratung in einem Wert von bis zu 6.000 Euro bekommen. Auch hier gilt, dies ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Unser Fördermittelcheck kann weiterhelfen.
Auch weitere unternehmensberatende Tätigkeiten oder Aus- und Weiterbildungskosten sind förderfähig.
Steuerberatung, Rechtsberatung und eventuell ein Notar sollten je nach Umfang des Vorhabens in Anspruch genommen werden. Hier variieren die Kosten je nach Aufwand.

Erste betriebsinterne Tätigkeiten

Um das eigene Unternehmen ins Rollen zu bekommen, müssen die ersten betriebsinternen Basics abgehakt werden. Mitarbeiter und Kunden sollten akquiriert und erste Marketingmaßnahmen (Eröffnungsfeier, Netzwerkveranstaltungen) getätigt werden.
Zudem können an dieser Stelle die Maklergebühren für die benötigten Räumlichkeiten, sowie die Ausstattung, die man für den Geschäftsbetrieb benötigt (erste Büroeinrichtung, Büromaterial) genannt werden.
Die Höhe und Art der Kosten hängt von der Rechtsform ab. So kommen bspw. bei Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, etc.) der Eintrag ins Handelsregister sowie die Kosten der notariellen Beglaubigung hinzu.

Wieso ist es wichtig, seine Gründungskosten zu kennen?

Erstens kann man so als Gründer besser planen. Zweitens können Gründungskosten bzw. vorweggenommene Betriebsausgaben steuerlich abgesetzt werden. Dazu muss ein klarer wirtschaftlicher Zusammenhang mit der Gründung erkennbar sein. Um diese Möglichkeit vollends auszuschöpfen, empfehlen wir daher, alle Belege sorgfältig aufzubewahren und in der Buchhaltung zu erfassen.

Weitere Blogbeiträge der Reihe “Wie mache ich mich selbstständig?”

Teil 1: Wie mache ich mich selbstständig?
Teil 2: Was bedeutet Selbstständigkeit für das Einkommen?
Teil 3: Selbstständig machen – doch womit? – Ideenliste
Teil 4: Der Businessplan – geplanter Erfolg
Teil 5: Erste Ansprechpartner für die Selbstständigkeit
Teil 6: Geld für Gründer
Teil 7: Erste Gläubiger, wenn du selbstständig bist
Teil 8: Ein Jahr selbstständig: Wie geht es weiter?
Teil 9: Die ersten Mitarbeiter: Worauf sollte ich achten?