Das Gefühl der Freiheit auf dem Weg der Selbstständkeit.
Das Gefühl der Freiheit auf dem Weg der Selbstständkeit. Foto: Andreas Hermsdorf / pixelio.de

Als Beratungsunternehmen, wie es die avalia eines darstellt, treffen wir täglich auf Menchen, die gründen möchten oder bereits gegründet haben. Dabei ergeben sich für die, die noch nicht gegründet haben, oft Vorteile, auf die ich im folgenden Blogbeitrag der Beitragsreihe „Wie mache ich mich selbstständig?“ eingehen möchte.

Ab wann sollte ich die Selbstständigkeit vorbereiten?

Im Idealfall sollte man als Gründungsinteressent mindestens 4 – 6 Monate, je nach Umfang der Gründung, im Voraus die Selbstständigkeit planen. Diese Vorbereitungszeit ist notwendig um neben der Planung des eigentlichen Gründungsvorhabens die organisatorischen Abläufe für Behördengänge und Fördermittelbeantragungen zu planen und umzusetzen. Gerade bei der Beantragung von Fördermitteln für Gründer, wie dem Gründungszuschuss, gilt es sich rechtzeitig mit den Abläufen der Beantragung zu befassen.

Fördermittel und Zuschüsse, die es nur vor der Gründung gibt

Noch bevor man sich in die Selbstständigkeit begibt, kann man sich um nicht rückzahlbare Zuschüsse kümmern. Dies ist zum einen der Gründungszuschuss, der über die Agentur für Arbeit (im Volksmund: Arbeitsamt) gewährt wird. Daneben gibt es für Personen, die in Sachsen gründen möchten, die Möglichkeit, sich von einem zertifizierten Berater bei allen Fragen zur eigenen Gründung unterstützen zu lassen. Diese Leistung wird mit 75% im Rahmen einer Gründungsberatung bezuschusst. Dieser Zuschuss wird gemeinsam mit dem Berater bei der Sächsischen Aufbaubank SAB beantragt. Der Berater begleitet u.a. den künftigen Existenzgründer bei Fragen zu den Gründungsformalitäten, überprüft und erarbeitet die Gründungsidee, hilft bei der Vorbereitung eines Vertriebs- und Marketingkonzepts sowie bei der Finanzplanung.
Aus Erfahrungen heraus empfiehlt es sich eine Gründung nicht überstürzt anzugehen und in  Fällen der Gründung aus einer Anstellung heraus sich eine Zeit lang danach arbeitslos zu melden, um diese freie (bezahlte) Zeit zu nutzen, um die Selbstständigkeit vorzubereiten.

Geplante Selbstständigkeit verspricht mehr Erfolg

Dass man bei der Agentur für Arbeit für den Gründungszuschuss einen Businessplan vorlegen muss, ist keine zusätzliche Hürde, sondern durchweg sinnvoll. Dieser dient der Prüfung und Vorausplanung der eigenen Selbstständigkeit und hilft beim späteren Abgleich der gesteckten Ziele. Daher sollte der Businessplan auch entsprechend ausführlich und umfangreich gestaltet werden, damit man als Gründer eine solide Grundlage für sein eigenes Unternehmen hat.
Weiterhin sollte man die Zeit bis zur Gründung nutzen, wichtige Kontakte zu Entscheidern und Unterstützern herzustellen und zu festigen. Gute Anlaufpunkte sind hierfür Messen, wie zum Beispiel die Dresdner WEITSICHT oder Existenzgründermessen, aber auch direkte Kontakte zu Institutionen und Kammern wie das Amt für Wirtschaftsförderung Dresden, die IHK und HWK.
Zusätzlich kann euch euer gewählter Gründungsberater die ersten wichtigen Ansprechpartner aus seinem Netzwerk zur Verfügung stellen, denn Unternehmensberater haben meist ein großes, funktionierendes Geschäftspartnernetz ausgebildet.

Weitere Blogbeiträge der Reihe „Wie mache ich mich selbstständig?“

Teil 1: Wie mache ich mich selbstständig?
Teil 2: Was bedeutet Selbstständigkeit für das Einkommen?
Teil 3: Selbstständig machen – doch womit? – Ideenliste
Teil 4: Der Businessplan – geplanter Erfolg
Teil 5: Erste Ansprechpartner für die Selbstständigkeit
Teil 6: Geld für Gründer
Teil 7: Erste Gläubiger, wenn du selbstständig bist
Teil 8: Ein Jahr selbstständig: Wie geht es weiter?
Teil 9: Die ersten Mitarbeiter: Worauf sollte ich achten?