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Top Fördermittel für Gründer

erfolgreich den Gründungszuschuss beantragen

sichere Dir mehrere Tausend Euro Förderung für Deine Gründung von der Agentur für Arbeit

Stell Dir vor, Du könntest Dich sechs Monate lang voll und ganz auf den Aufbau Deiner Selbstständigkeit konzentrieren – und dabei finanziell abgesichert sein. Das ist möglich! Dafür musst Du nur den Gründungszuschuss beantragen. Wir unterstützen Dich dabei, diese wertvolle Förderung der Agentur für Arbeit zu erhalten.

Gründungszuschuss beantragen – das wichtigste zuerst

Auf den Gründungszuschuss hast Du keinen Rechtsanspruch, er ist eine sogenannte Kann-Leistung. Du musst die Agentur für Arbeit von Deiner Geschäftsidee und ihrer Tragfähigkeit überzeugen. Das machst Du am besten mit einem überzeugenden Businessplan und einer durchdachten Finanzplanung. In unserem kostenfreien Gründercoaching bereiten wir Dich optimal auf die Selbstständigkeit vor und erstellen alle Unterlagen, damit Du den Gründungszuschuss beantragen kannst.

Erfolgreich den Gründungszuschuss beantragen – so geht’s!

Unser Tipp: Wer Anspruch auf den Gründungszuschuss hat, kann in der Regel auch ein kostenfreies Gründercoaching erhalten. In unserem Coaching bereiten wir Dich nicht nur optimal auf die Selbstständigkeit vor, sondern erstellen gemeinsam auch alle notwendigen Unterlagen, damit Du erfolgreich den Gründungszuschuss beantragen kannst.

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Anspruch überprüfen

Um den Gründungszuschuss zu erhalten, musst Du mindestens einen Tag lang arbeitslos gemeldet sein, mindestens 150 Tage Restanspruch auf ALG 1 haben und planen im Haupterwerb zu gründen. Außerdem darfst Du noch nicht die Regelaltersgrenze für die Rente erreicht haben.

2

Unterlagen erstellen

Neben dem korrekt ausgefüllten Antrag sind ein überzeugender Businessplan, eine schlüssige Finanzplanung und Dein Lebenslauf als Pflichtanlagen einzureichen. Außerdem ist ein Nachweis über die Anmeldung der Selbstständigkeit notwendig und ggf. die zugehörige Zulassung.

3

Tragfähigkeits-bescheinigung

Dein Businessplan und deine Finanzplanung müssen von einer fachkundigen Stelle auf ihre Tragfähigkeit geprüft werden. Als solche gelten: IHK, HWK, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Banken und Unternehmensberater. Gerne prüfen wir Deine Unterlagen und stellen Dir eine Tragfähigkeits-bescheinigung aus. 

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Antrag
ausfüllen

Der Antrag bietet einige Fallstricke, die zu einer Ablehnung führen können. Im Gründercoaching und mit unserer Ausfüllhilfe unterstützen wir Dich mit unserem Wissen bei der Beantragung. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Du Deinen Antrag strukturiert vorbereitest und typische Fehler vermeidest.

häufige Fragen zum Gründungszuschuss

Der Gründungszuschuss kann nur gewährt werden, wenn die selbstständige Tätigkeit bereits aufgenommen und das Unternehmen angemeldet ist. Das bedeutet, dass Du Dein Unternehmen bereits beim Gewerbeamt oder der jeweils zuständigen Stelle angemeldet haben musst, bevor Du den Antrag auf Gründungszuschuss bei der Agentur für Arbeit einreichst. Es empfiehlt sich jedoch, den Antrag bereits vor der Anmeldung freischalten zu lassen und die Gründung mit der Agentur für Arbeit abzustimmen. Zudem kannst Du bei der Gewerbeanmeldung auch einen zukünftigen Starttermin, beispielsweise in zwei Monaten, angeben und so Deine Gründung frühzeitig planen.
Der Gründungszuschuss in Deutschland setzt sich aus zwei Bestandteilen zusammen: Arbeitslosengeld I: In der ersten Phase (die ersten sechs Monate) erhältst du den Gründungszuschuss in Höhe deines zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes I. Die genaue Höhe des Arbeitslosengeldes I beträgt in der Regel 60 % deines letzten Nettogehalts (67 % bei Arbeitslosen mit mindestens einem Kind). Pauschale für soziale Absicherung: Zusätzlich zum Arbeitslosengeld I bekommst du in beiden Phasen des Gründungszuschusses eine Pauschale von 300 Euro monatlich. Diese Pauschale ist für die soziale Absicherung, wie beispielsweise Krankenversicherung oder Altersvorsorge, gedacht
  • Empfänger ist arbeitslos gemeldet
  • Restanspruch auf Arbeitslosengeld I von mindestens 150 Tagen
  • Nachweis über die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse zur Ausübung der Selbstständigkeit
  • nachgewiesene Tragfähigkeit der geplanten Unternehmung durch eine fachkundige Stelle
  • Der Gründungszuschuss in Deutschland wird für insgesamt bis zu 15 Monate gewährt, unterteilt in zwei Phasen: Erste Phase: In den ersten sechs Monaten wird der Gründungszuschuss in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes I plus eine Pauschale von 300 Euro für die soziale Absicherung gezahlt. Zweite Phase: Nach den ersten sechs Monaten kann der Gründungszuschuss für weitere neun Monate gezahlt werden. In dieser Phase erhält man nur noch die Pauschale von 300 Euro, sofern die Tragfähigkeit der Selbstständigkeit nachgewiesen werden kann.
  • Antrag
  • Businessplan inkl. Finanzplanung
  • Bestätigung über die Anmeldung der selbstständigen Tätigkeit
  • Lebenslauf
  • ggf. Erlaubnis/Zulassung bei reglementierten Berufen
  • Stellungnahme zur Tragfähigkeit einer fachkundigen Stelle
  • Der Businessplan sollte zeigen, dass Du fachlich und persönlich für die Selbstständigkeit geeignet bist und Dein Geschäftsmodell nachvollziehbar, realistisch und wirtschaftlich sinnvoll ist. Im Finanzplan musst Du darlegen, dass Du zu Beginn Unterstützung durch den Gründungszuschuss benötigst, gleichzeitig aber eine realistische Perspektive besteht, innerhalb der ersten sechs Monate Deinen Lebensunterhalt zunehmend durch Deine Selbstständigkeit zu sichern.
    Nein, der Gründungszuschuss muss nicht zurückgezahlt werden. Es handelt sich um eine staatliche Förderung, die Dir als Unterstützung zur Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit gewährt wird.
    Nein, der Gründungszuschuss muss nicht versteuert werden. Er ist vollständig steuerfrei und unterliegt auch nicht dem Progressionsvorbehalt. Du musst ihn weder in Deiner Steuererklärung angeben, noch erhöht er den Steuersatz auf Dein übriges Einkommen. Der Gründungszuschuss ist eine Unterstützung der Bundesagentur für Arbeit, die speziell dazu dient, den Übergang in die Selbstständigkeit zu erleichtern, und ist daher steuerlich begünstigt.
    Keine Sorge! Unseren Kunden und Kundinnen passiert das wirklich selten – 99 % unserer Anträge werden bewilligt. Sollte der Fall trotzdem eintreten: Verlange eine schriftliche Ablehnung mit Angabe der Gründe, denn Du hast die Möglichkeit, gegen diese Entscheidung vorzugehen. Melde Dich in dem Fall umgehend bei uns und wir überprüfen, ob sich ein Widerspruch in Deinem Fall lohnt und unterstützen Dich dabei.
    Du solltest den Antrag für die zweite Phase etwa 4 bis 6 Wochen vor Ablauf der ersten sechs Monate einreichen und für das Ausfüllen des Antrages genügend Zeit einplanen. So bleibt ausreichend Zeit für die Bearbeitung durch die Agentur für Arbeit.

    Du hast noch Fragen zum Gründungs-zuschuss?

    Wir beantworten sie Dir gern!

    In einem kostenlosen Erstgespräch können wir all Deine Fragen zum Gründungszuschuss klären und geben Dir wertvolle Tipps für die Beantragung. Vereinbare Dir dafür einfach einen Termin mit einem unserer Gründungszuschussexperten.

    Roland Nette, Leiter der afterhour, im Büro der avalia.

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