Informationen für
Arbeitsagenturen und
Jobcenter

Als zertifizierter Bildungsträger gemäß AZAV ist das avalia Bildungs- & Gründerzentrum deutschlandweit an 14 Standorten tätig. Unser Fokus liegt auf der Durchführung von Einzelmaßnahmen nach §45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4. Seit 2012 haben wir erfolgreich über 1000 Gründer und Gründerinnen unterstützt und durch unsere gezielten Maßnahmen erfolgreich auf den Weg zur Selbstständigkeit begleitet.

In unserem Katalog finden Sie nähere Informationen zu den von uns angebotenen Modulen.

Sie haben Fragen? Sprechen Sie uns an!

Ihr Ansprechpartner ist Christoph Schulz.

Sie erreichen uns unter 0351 65694021 oder info@avalia.de.

Fragen rund um unsere Maßnahmen

Die Teilnahme an unseren Maßnahmen ist ohne Zugangsbeschränkung möglich, lediglich eine Gründungsidee ist erforderlich. Da es sich um ein individuelles Einzelcoaching handelt, besteht jederzeit die Möglichkeit zu starten. Abhängig vom individuellen Vorhaben wird jedem Gründer/jeder Gründerin einer bzw. mehrere passende Coaches zugeordnet.

Unsere Maßnahme „erfolgreich gründen intensiv“ ist auf höchstens 224 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten verteilt. Sie besteht aus 7 Modulen, deren Umfang und Inhalte individuell auf die Bedürfnisse des Gründenden abgestimmt werden. Die Laufzeit der AVGS-Maßnahme darf nicht über 8 Wochen hinausgehen.

Hinweis:

Für den Fall, dass das Geschäftskonzept noch nicht gefestigt ist, besteht die Möglichkeit, zunächst mit einem kleineren Gutschein die Sinnhaftigkeit des Vorhabens zu überprüfen. Bei einer positiven Einschätzung kann das Coaching durch einen zweiten Gutschein fortgesetzt werden.

Wir benötigen normalerweise zwei Wochen zwischen Einreichung des AVGS und Maßnahmenbeginn. Diese Zeit benötigen wir, unserer Erfahrung nach, für das Warten auf die zugehörige Bewilligung.

Wird ein früherer Maßnahmenstart benötigt, bedingt dies die schnelle Bewilligungserteilung Ihrerseits, die wir gern vorab per E-Mail annehmen. Sofern dies gewährleistet ist, kann die Maßnahme bereits am nächsten Werktag begonnen werden.

Die Maßnahmen ist als „Hybride Maßnahme“ zugelassen. Wir richten uns dabei nach den Präferenzen des jeweiligen Gründenden. Somit sind folgende Formen der Durchführung möglich:

  • Präzenzcoaching
  • Onlinecoaching
  • Hybrides Coaching

Die Durchführung ist in Vollzeit und Teilzeit möglich. Die Entscheidung darüber, wie die Maßnahme absolviert werden soll, ist stark von den individuellen Wünschen und Rahmenbedingungen des Teilnehmenden abhängig. Dabei spielen nicht nur private Hintergründe eine Rolle, auch die erforderlichen Zeitfenster für die Vor- und Nachbereitung der Schulungstage sollten berücksichtigt werden. In vielen Fällen ist eine Teilzeitdurchführung besonders geeignet, um eine schrittweise Heranführung an die Selbstständigkeit zu ermöglichen. Wenn jedoch der Gründungszeitpunkt in naher Zukunft liegt, kann eine Vollzeitmaßnahme empfehlenswert sein.

Das Coaching kann neben Deutsch auch in folgenden Sprachen angeboten werden:

  • Englisch
  • Französisch
  • Spanisch
  • Russisch
  • Ukrainisch