Jetzt Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) beantragen
Mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) der Bundesagentur für Arbeit oder dem Jobcenter ist unser Existenzgründercoaching komplett kostenlos für Dich.
Du erhältst den Gutschein auf Nachfrage bei den Ämtern. Nutze gern unseren Vordruck für die Beantragung Deines staatlich geförderten AVGS-Gutscheins.
So beantragst Du Deinen Gutschein.
- Lade Dir unseren Vordruck herunter
- Reiche den Antrag ein*
- Lade Deinen AVGS hoch
*per Post, E-Mail oder im persönlichen Gespräch bei Deiner zuständigen Agentur für Arbeit / Deinem zuständigen Jobcenter
Sobald Dir Dein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein vorliegt, kannst Du ihn ganz bequem bei uns online auf unserer Webseite unter Gutschein einlösen hochladen, per Post übersenden oder persönlich bei uns abgeben.
Wir kümmern uns dann um alles Weitere und erledigen alle bürokratischen Angelegenheiten für Dich. Bitte lös den Gutschein am besten innerhalb einer Woche nach Erhalt ein, damit Dein Existenzgründerseminar ohne unnötige Verzögerungen starten kann.
Mit Vorlage der Bewilligung für Deine AZAV-zertifizierte Maßnahme kann es auch schon mit der detaillieren Planung Deiner Termine losgehen. Du erhältst von uns zudem einen Themen- und Terminüberblick, einen Seminarordner und einen festen Ansprechpartner für Deine Zeit bei uns genannt.
Voraussetzungen für Deinen AZAV-Gutschein
Als arbeitssuchend gemeldete Person kann Dir einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS-Gutschein) ausgestellt werden, wenn:
- Du Student bist und Dein Studium zeitnah abschließt/abbrichst und noch keine Festanstellung hast oder
- Du ein befristetes Arbeitsverhältnis hast, welches noch nicht verlängert wurde oder
- Du bereits arbeitssuchend gemeldet bist oder
- Du Bezieher von Arbeitslosengeld II (Alg II) bist oder
- Du in sonstiger Art und Weise von Arbeitslosigkeit bedroht bist.
Hast Du noch weitere Fragen zum Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein dann sind wir gern für Dich da.