Mit dem Gründungszuschuss
in die Selbstständigkeit

sichere Dir mehrere Tausend Euro Förderung
von der Agentur für Arbeit

Alles rund um den Gründungszuschuss

Wenn Ihr Euch selbstständig machen wollt, dann solltet Ihr die Chance ergreifen und Euch über staatliche Förderungen informieren. Um Euer finanzielles Standbein abzusichern könnt Ihr zum Beispiel den Gründungszuschuss beantragen.

Ein Gründungszuschuss ist eine staatliche Förderung aus öffentlichen Mitteln für Existenzgründer. Er stellt nur eine Ermessensleistung dar, das heißt, dass Gründer keinen Rechtsanspruch auf diese Leistung haben. Umso wichtiger sind eine gute Vorbereitung und zukunftssichere sowie innovative Unternehmenspläne, um die Agentur für Arbeit, die über Euren Zuschuss entscheidet, von Euch und Eurer Unternehmung zu überzeugen!

Ziel eines Gründungszuschusses ist es, Menschen, die mithilfe einer selbstständigen und hauptberuflichen Tätigkeit aus der Arbeitslosigkeit kommen möchten, finanziell zu unterstützen. Voraussetzung dafür ist in erster Linie der Bezug von Arbeitslosengeld I für mindestens weitere 150 Tage ab Antritt der Gründertätigkeit.

Aber wie setzt sich der Gründungszuschuss zusammen? Der Zuschuss als solcher besteht aus einer monatlichen Leistung in Höhe des letzten Arbeitslosengeldes zuzüglich 300 € für die ersten sechs Monate. Nach dieser Zeit wird Eure hauptberufliche Selbstständigkeit und die weitere Tragfähigkeit Eurer Unternehmung geprüft. Dafür muss Eure hauptberufliche Selbstständigkeit einen zeitlichen Arbeitsumfang von mindestens 15 Stunden pro Woche besitzen (Stand 2019). Sind diese Schritte und eine weitere Bedürftigkeit erfolgreich nachgewiesen worden, beläuft sich der Gründungszuschuss auf weitere neun Monate in Höhe von 300 € pro Monat, welche für zu leistende Sozialabgaben angedacht sind. Insgesamt sind diese Zuschüsse steuerfrei und müssen nicht zurückgezahlt werden.

All das macht es nicht einfach, einen Gründungszuschuss zu bekommen, denn es gibt nicht genug Mittel für alle Gründer und Ihr müsst beweisen, dass es sich lohnt, in Euch zu investieren. Aber keine Sorge, Hopfen und Malz sind nicht verloren! Mit einer strukturierten Herangehensweise und unserer professionellen Unterstützung kann auch diese Hürde erfolgreich überwunden werden.

Der erste Schritt ist die Erstellung eines Businessplans. Mit ihm bekommt Ihr nicht nur einen strukturierten Leitfaden Eurer Unternehmung, sondern er ist auch das Dokument, welches bei der Agentur für Arbeit und für den Tragfähigkeitsnachweis vorgezeigt wird. So zeigt Ihr, dass Euch etwas an der Unternehmung liegt und sie nicht nur eine Idee ist, sondern ein Plan mit Zukunft, Innovation und Struktur. Wir empfehlen Euch, sich schon bei diesem Schritt an avalia zu wenden. Wir helfen und unterstützen Euch von Beginn an bei Eurer Unternehmung und arbeiten mit jahrelanger Gründungs- und Fördermittelerfahrung zusammen mit Euch an Eurer Zukunft.

Businessplan: Check. Was nun? Ein weiteres Muss ist eine Tragfähigkeitsbescheinigung, die durch eine fachkundige Stellungnahme die finanzielle Realisierbarkeit und Sicherheit Eurer Unternehmung nachweist. Für sie benötigt Ihr Euren Businessplan inklusive Umsatz- und Rentabilitätsvorschau und Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan. Die Tragfähigkeitsbescheinigung bekommt Ihr unter anderem bei der Industrie- und Handelskammer, bei Kreditinstituten oder auch bei Fachverbänden. Die Wahl der jeweiligen Stelle steht Euch frei.

Wenn Ihr Businessplan und Tragfähigkeitsnachweis habt, geht der nächste Weg zur Agentur für Arbeit, um Eure Unternehmung vorzustellen und im besten Falle mit einem Gründungszuschuss eben jene wieder zu verlassen. Dabei muss der Antrag auf einen Gründungszuschuss VOR der Aufnahme Eurer Selbstständigkeit bei der Agentur für Arbeit gestellt werden, die für Euren Wohnsitz verantwortlich ist. Das Wichtigste bei dem Gespräch mit dem Arbeitsvermittler ist, dass Ihr Euch gut vorbereitet. Businessplan, Tragfähigkeitsnachweis und der Nachweis Eurer fachlichen Kompetenzen (Berufserfahrungen, Qualifikationsnachweise, Zertifikate etc.) solltet Ihr also auf jeden Fall mitbringen. Sichere Argumente, überzeugende Dokumente, Fachkenntnis und Standhaftigkeit sind das A und O. Das Ziel des Arbeitsvermittlers ist es in der Regel, Euch wieder in ein klassisches Arbeitsverhältnis zu vermitteln, denn das ist für sie rentabler. Umso wichtiger ist Eure fachliche und persönliche Überzeugungskraft. Gebt auf keinen Fall auf! Auch hier helfen wir Euch über Schwierigkeiten hinweg und erhöhen Eure Chance auf einen Zuschuss um ein Vielfaches. Unsere Erfahrungen und zahlreiche erfolgreiche Gründungen, die von uns unterstützt wurden, machen das für Euch möglich!

Wir unterstützen Sie diesbezüglich gerne. Eine sehr hohe Hürde stellt erfahrungsgemäß der ebenfalls geforderte Businessplan dar. Hier müssen Sie nachweisen, dass Sie sich mit den Chancen und Risiken Ihres Vorhabens intensiv auseinandergesetzt haben. Wir haben mehr als 250 erfolgreiche Gründungen geplant und begleitet und wissen daher, worauf es bei der Erstellung Ihres Businessplans ankommt.

Weitere Informationen

Kann ich währenddessen einer Nebentätigkeit nachgehen?

  • Ja, allerdings darf diese nicht selbstständig sein und während der Gründungsphase nicht länger als 15 Stunden pro Woche ausgeübt werden. Die Höhe des Verdienstes dieser Arbeit ist jedoch egal.

Gibt es Altersbeschränkungen bei Zuschüssen?

  • Ja, Gründungszuschüsse enden in jedem Fall bei Erreichen des 65. Lebensjahres.

Was, wenn mein Antrag nur mündlich von der Agentur für Arbeit abgelehnt worden ist?

  • Verlangt auf alle Fälle eine schriftliche Absage, falls Ihr in einen Widerspruch gehen wollt und als allgemeinen Nachweis.

Kann ich schon zu meiner Gründungsphase Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen einstellen und gibt es für sie Eingliederungszuschüsse?

  • Ja, von Beginn an können weitere Mitarbeiter eingestellt werden. Eingliederungszuschüsse müssen VOR Arbeitsantritt der Mitarbeiter bei der für sie zuständigen Agentur für Arbeit beantragt werden. Zudem sind diese ebenfalls Ermessensleistungen. Es besteht also kein Rechtsanspruch. Wie bei dem klassischen Gründungszuschuss geht es speziell um die Beschäftigung Arbeitsloser, wobei Zuschüsse generell nur realisiert werden, wenn eine Vermittlung durch die Umstände des jeweiligen Arbeitnehmers erschwert ist. Förderdauer und -höhe richten sich nach den Anforderungen des jeweiligen Arbeitsplatzes und nach dem Umfang der Arbeitsleistungseinschränkung des Arbeitnehmers.

Was aber, wenn ich aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis heraus gründen möchte?

  • In diesem Fall ist es schwieriger Zuschüsse zu bekommen, denn man muss mindestens einen Tag als arbeitslos / Arbeitslosengeld berechtigt gemeldet sein. Wenn man sich aus dem bestehenden Arbeitsverhältnis herauskündigt, gibt es in diesem Fall eine Sperrfrist für Arbeitslosengeld. Die besten Chancen hat man, wenn man vom Arbeitgeber gekündigt wird oder der Arbeitsvertrag ausläuft und nicht verlängert wird.

Kann ich Zuschüsse bekommen, obwohl ich zuvor schon mal Förderungen bekommen habe?

  • Weitere Förderungen sind nicht möglich, solang seit dem Förderungsende des Eintritts in die Selbstständigkeit noch keine 24 Monate verstrichen sind.

Sollten Euch weitere Fragen auf dem Herzen liegen oder Ihr Weg in die Selbstständigkeit starten wollen, dann meldet Euch bei uns! Wir stehen Euch mit Rat und Tat zur Seite und begleiten Euch mit unserem Erfahrungsschatz von Beginn an auf dem Weg zur erfolgreichen Unternehmung!

Unser Service ist für Sie kostenlos

Wir verfügen über eine Trägerzulassung gemäß der „Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung“ (AZAV). Wenn Sie sich selbstständig machen möchten, können daher die Kosten für bis zu 90 Beratungsstunden von der Arbeitsagentur übernommen werden. Nutzen Sie diese Möglichkeit und nehmen Sie frühzeitig Kontakt zu uns auf. Gern prüfen wir Ihr Gründungsvorhaben im Rahmen eines kostenfreien Erstgesprächs.

Nehmen Sie einfach telefonisch unter 0351 65694021 oder per Mail Kontakt mit uns auf! Selbstverständlich können Sie auch gerne unser Kontaktformular nutzen.

Wir stellen frühzeitig Kontakte her

Eine intensive Vernetzung entscheidet maßgeblich über den Erfolg einer Existenzgründung.
Wir bieten Ihnen unsere engen Kontakte zu Kreditinstituten, Verbänden und Institutionen der Wirtschaftsförderung, um Sie frühzeitig ins Gespräch mit wichtigen Partnern zu bringen. Daneben stellen wir über unser Gründernetzwerk Kontakte zu anderen Gründern her und unterstützen Sie bei der Teilnahme an verschiedenen Gründerwettbewerben.

Kontakt avalia Geschäftsführer Roland Nette

Gern unterstütze ich Sie mit meiner Erfahrung und meinem Netzwerk in ihrer Gründungsphase

Roland Nette, Geschäftsführer

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