ESF Plus Förderung für Existenzgründer:innen

Für das Programm Mittelstandsrichtlinie – Gründungsberatung konnten ab dem 01.03.2022 keine Anträge mehr gestellt werden. Seit Anfang Oktober 2022 ist nun das Folgeprogramm ESF Plus – Förderung von Beratungsleistungen in der Vorgründungsphase im Freistaat Sachsen wieder beantragbar.

Das Programm richtet sich an alle natürlichen Personen, um einen leichteren Zugang zu Beratungsleistungen zu erhalten und somit eine fundierte Entscheidung in Bezug auf das Gründungsvorhaben treffen zu können. Gegenüber dem Vorgängerprogramm gibt es folgende Änderungen die Antragsteller beachten sollten.

Keine Gründung aus dem Nebengewerbe

War in dem Vorgängerprogramm noch die Inanspruchnahme der Beratungsförderung mit vorherigem Nebengewerbe erlaubt und führte nur zu einer Kürzung der maximalen Anzahl der Tagewerke, so wurde die Antragstellung im Nebengewerbe vollständig ausgeschlossen. Somit dürfen nur Personen eine Gründungsberatung beantragen, welche noch nicht gegründet sowie kein Nebengewerbe angemeldet haben und auch nicht planen sich in folgenden Bereichen selbstständig zu machen:

– Unternehmen der Wirtschaftsprüfung

– Unternehmen- und Wirtschaftsberatung

– Steuerkanzlei

– Rechtsanwaltskanzlei

– Notariat

Voraussetzung – Kriterien für eine dem Gründungsvorhaben dienliche Vorbildung

Für eine Antragstellung ist es nun zudem erforderlich mindestens ein Kriterium für eine dem Gründungsvorhaben dienliche Vorbildung zu verfügen:

  • über Berufserfahrung aus einer vorherigen Selbständigkeit oder aus einer Tätigkeit im Management eines Unternehmens in leitender Funktion, die zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als drei Jahre zurückliegen darf  oder
  • eine berufliche Aus- oder Fortbildung, Meisterausbildung oder hat ein Studium abgeschlossen, in denen nicht länger als zwei Jahre vor Antragstellung nachweislich kaufmännische oder betriebswirtschaftliche Fachinhalte vermittelt wurden oder
  • über nicht länger als zwölf Monate vor Antragstellung erworbenes gründungsrelevantes Basiswissen, z. B. aus Existenzgründerseminaren. Das Basiswissen muss mind. fünf der nachfolgend genannten Themen umfassen und in einem zeitlichen Umfang von mind. 15 Unterrichtsstunden erworben worden sein.

– Chancen und Risiken der Selbständigkeit,

– Geschäftsidee entwickeln und bewerten,

– Unternehmenskonzeption und -planung,

– Neugründung oder Übernahme,

– Wahl der richtigen Rechtsform,

– Markt- und Standortanalyse,

– Kapitalbedarf und Finanzierung,

– Recht und Steuern,

– Buchhaltung,

– Fördermittel und Finanzierungshilfen.

Zuschuss und Umfang

Der Zuschuss pro Tagewerk bleibt unverändert bei 400 € pro für Beratungen zur Neugründung. Allerdings werden hier nur noch maximal 5 Tagewerke gewährt. Der Zuschuss pro Tagewerk für Beratungen zur Unternehmensnachfolge liegt bei 500 € für maximal 10 Tagewerke.

Die Förderung darf innerhalb von fünf Jahren nur einmal in Anspruch genommen werden.

Antragsprozess

Weiterhin ist vor Antragstellung eine Beratungsempfehlung einer fachkundigen Stelle einzuholen. Eine entsprechende Beratungsempfehlung wird nach nach positiver Beurteilung des Gründungs- oder Unternehmenskonzepts und bei persönlicher und fachlicher Eignung des Existenzgründers von der Industrie- und Handelskammern, der Handwerkskammern sowie der Landesverband der Freien Berufe Sachsen e. V. (LFB), sofern eine freiberufliche Existenzgründung angestrebt wird ausgestellt.

Ihr habt Fragen zu der Beantragung und benötigt kompetente Unterstützung bei der Beratung zu eurem Gründungsvorhaben? Dann meldet euch bei uns unter info@avalia.de oder 0351/65604021.