Die finanzielle Absicherung spielt bei der Gründung eine große Rolle. Insbesondere wenn es sich um Existenzgründungen handelt, die auf Innovationen basieren und zunächst noch Forschungs- und Entwicklungsaufwand erfordern. Mit dem Technologiegründerstipendium steht der Freistaat Sachsen diesen Gründungen zur Seite.

Förderung von innovativen Unternehmen

Das Programm richtet sich an Personen, die im Freistaat Sachsen ein innovatives Unternehmen im Technologiebereich gründen wollen. Als innovativ gilt ein Unternehmen hierbei, wenn laut Businessplan mehr als 15 Prozent seiner Gesamtausgaben in Aufwendungen für Forschung und Entwicklung aufgewendet werden.

Voraussetzungen – Kriterien zur Zulässigkeit der Förderung

Um einen Anspruch auf die Bewilligung des Programms zu haben, müssen potentielle Gründer:

  • Studierende, Absolventen von Hochschulen und Berufsakademien oder (ehemaliges) wissenschaftliches Personal einer Hochschule / Berufsakademie / Forschungseinrichtung sein
  • Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz im Freistaat Sachsen haben
  • Mitglied in einem Gründungsteam sein. Dabei können maximal drei Mitglieder eines Gründungsteams gefördert werden, die über unterschiedliche Fachkompetenzen verfügen, welche sich gegenseitig ergänzen. Einer der Gründer muss außerdem durch entsprechende Qualifikation oder Berufserfahrung über kaufmännische Kenntnisse verfügen.

Ausgeschlossen von der Möglichkeit der Förderung durch das Programm sind:

  • Personen, deren Gründungsprojekt einer Berufsausübung in freiberuflicher Tätigkeit dient, dazu gehören vor allem Ärzte, Designer, Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten, Apotheker, Bau- und Planungsingenieure, Künstler oder Unternehmensberater
  • Personen, die bereits einen Gründungszuschuss erhalten
  • Personen, die zur selben Zeit oder mehrfach in verschiedenen Gründungsprojekten gefördert werden/wurden
  • Personen, die während des Bewilligungszeitraumes eine andere entgeltliche Tätigkeit ausüben.

Zuschuss und Umfang

Der Zuschuss im Rahmen der Projektförderung ist personenbezogen und besteht aus einem Festbetrag.

  • Die Höhe des Stipendiums ist abhängig von der Graduierung der Gründerin / des Gründers:
  • Abgeschlossenes grundständiges Hochschulstudium (Bachelor/Vordiplom) 1.000 €/Monat
  • Abgeschlossener weiterführender Hochschulabschluss (Master/Diplom) oder Abschluss an der Berufsakademie 2.500 €/Monat
  • Abgeschlossene Promotion  3.000 €/Monat

Die Förderung kann je Gründungsprojekt nur einmalig in Anspruch genommen werden.

Antragsprozess

Die Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank – Förderbank (SAB). Im Förderantrag enthalten sein müssen ein Businessplan über das Gründungsprojekt, ein ausführlicher Lebenslauf des Antragstellers, samt für das geplante Projekt relevanter persönlicher Qualifikationen, ein Nachweis über die kaufmännischen Kenntnisse im Gründungsteam sowie ein Nachweis des jeweiligen Studien- oder Promotionsabschlusses.

Habt ihr noch Fragen zur Antragstellung oder benötigt kompetente Unterstützung bei der Beratung zu eurem Gründungsvorhaben? Dann meldet euch bei uns unter info@avalia.de oder 0351/65604021.