Das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) hat am 29.01.2019 die neue Richtlinie InnoStartBonus veröffentlicht und verfolgt damit konsequent die Mission zukunftsträchtige und innovative Gründerideen zu unterstützen und die sächsische Gründerszene weiterhin offensiv zu stärken.
Das Ministerium fördert gezielt wissensintensive Gründerinnen und Gründer mit einem innovativen Gründungsvorhaben, branchen- und regionalübergreifend, und ergänzt das bereits etablierte Förderprogramm. Noch mehr Gründergeist und Potenzial in der bereits vorhanden sächsischen Gründerszene sollen freigesetzt werden und Macher ermutigen, ihre Geschäftsideen umzusetzen.
InnoStartBonus Kick-off-Meeting am 20.03.2019
Die Auftaktveranstaltung und der erste Förderaufruf mit Staatsminister Dulig sowie mit Vertretern der sächsischen Gründerszene findet am 20.03.2019 in der Sächsischen Aufbaubank (SAB), der Bewilligungsstelle der Förderung, statt.
In einem wettbewerblichen Verfahren über futureSAX haben potenzielle Gründerinnen und Gründer die Chance auf ein monatliches Stipendium von 1.000 € für 12 Monate, um den Lebensinhalt zu bestreiten und sich in der Gründerszene gut zu vernetzen. Pro unterhaltspflichtigem Kind kommt noch ein monatlicher Gründerbonus von 100 € zusätzlich dazu. Für die Durchführung des wettbewerblichen Verfahrens hat das SMWA die futureSAX – Innovationsplattform des Freistaates Sachsen – beauftragt.
Förderbestimmungen im Quick-Check:
Antragsteller müssen mindestens 18 Jahre alt sein, ihren Hauptwohnsitz in Sachsen haben und den zukünftigen Unternehmenssitz auch in den Freistaat legen. Bei Gründungen in einem Team können maximal zwei Antragsteller innerhalb InnoStartBonus gefördert werden. Nicht förderfähig sind Empfänger von Arbeitslosengeld, des Gründerzuschusses und der Grundsicherung für Arbeitssuchende.
Gefördert werden innovative Gründungsvorhaben und Geschäftsideen, die Neues realisieren und Marktpotenzial beinhalten oder eine Neuerung umfasst, die zur Verbesserung von Produkten und Dienstleistungen im Sinnes des Kundennutzens beiträgt.
Voraussetzung für eine Förderung ist die Einreichung eines Ideenpapiers über die Innovationsplattform futureSAX mit dem sich der Gründer und sein Gründungsvorhaben vorstellt. Ein ausgewähltes Gremium wird über die Förderwürdigkeit der Gründungsvorhaben entscheiden, zuvor kann die futureSAX GmbH eine Vorauswahl treffen.
Ihr habt Fragen zur Förderrichtlinie oder habt generell Fragen, wie Ihr als Gründer Unterstützung bekommt? Wir helfen Euch gern weiter.