Trotz der guten Lage auf dem Arbeitsmarkt gelten immer noch knapp 800.000 Menschen in Deutschland als langzeitarbeitslos. Je länger ihre Suche nach neuer Arbeit zurückliegt, desto schwieriger wird der Weg in ein neues Beschäftigungsverhältnis. Aus eigenem Antrieb gelingt den wenigsten Arbeitslosen der Wiedereinstieg.
Mit vier Milliarden Euro Unterstützung möchte die Bundesregierung daher mit einem neuen Förderprogramm bis zu 150.000 Langzeitarbeitslose in eine dauerhafte Beschäftigung bringen.
Neue Fördermöglichkeiten ab dem 01.01.2019 für Langzeitarbeitslose
Mit dem Teilhabechancengesetz sollen den Betroffenen aktiv neue Chancen eröffnet werden, indem Arbeitgeber durch massive Lohnkostenzuschüsse gefördert werden.

Die beiden Förderungen, die ab dem 01.01.2019 in Kraft traten, betreffen zwei Zielgruppen. Die Förderung nach § 16 i SGB II zielt auf Personen ab, die:

  • seit mindestens 6 Jahren in den letzten 7 Jahren Arbeitslosengeld II bezogen haben,
  • die über 25 Jahre alt sind,
  • die in dieser Zeit nur kurz oder nur kurzzeitig beschäftigt waren

Arbeitgeber können in diesen Fall in den ersten beiden Jahren bis zu 100 % des Mindestlohns gefördert bekommen, außer das Beschäftigungsverhältnis ist tarifgebunden oder tariforientiert.
In jedem nachfolgenden Jahr verringert sich dann der Lohnzuschuss um jeweils 10 %. Die Förderung von Langzeitarbeitslosen ist auf maximal fünf Jahre begrenzt.
Die Förderung nach § 16e SGB II betrifft Personen, die seit mindestens 2 Jahren arbeitslos sind. Arbeitgeber erhalten bei Einstellung einen Zuschuss von 75 % des Lohnes für das erste Jahr und 50 % für das zweite Jahr.
Während des Förderzeitraums können auch Weiterbildungs- und Qualifizierungskosten in Anspruch genommen werden.
Intensive Betreuung bereits zwei Monate vor Arbeitsbeginn
In beiden Förderungen unterstützen Coaches die Arbeitnehmer gezielt beim Wiedereinstieg in den Job und der Organisation des Berufslebens.
Wie können Arbeitgeber vom Teilhabechancengesetz profitieren? Was ist zu tun?
Arbeitgeber, die sich vorstellen können, einen Langzeitarbeitslosen aus dem Landkreis Görlitz/Zittau einzustellen, können Beratungsangebote nutzen und sich explizit nach einer Fördermöglichkeit erkundigen.
Ihr Ansprechpartner für das Servicecenter des Jobcenters Standort Görlitz/Zittau ist Frau Dökert unter der 03581/6634420 oder selbstverständlich wir – Euer Team der avalia!