Digital in die Zukunft – Mit dem Förderprogramm Digitalisierung

Ohne Computer geht nichts mehr – das gilt insbesondere für Unternehmen. Eine eigene Internetseite sowie ein Online-Vertrieb sind mittlerweile ein Must-have, um erfolgreich zu sein. Auch das Aufbewahren wichtiger Dokumente sowie die gesamte Organisation finden in vielen Unternehmen wenn möglich nur noch digital statt. Doch um die Voraussetzungen dafür zu schaffen, muss erst einmal Geld in die Hand genommen werden. Geld, was in kleineren Unternehmen häufig fehlt. Das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr versucht, mit einem neuen Programm Abhilfe zu schaffen.

Die Förderrichtlinie Digitalisierung (FRL Digi-Z) wird aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung unterstützt und richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen. Ziel dessen ist die Unterstützung dieser bei ihren Digitalisierungsvorhaben durch einen „Digitalisierungszuschuss“, um auch ihnen die Möglichkeit zu bieten, gut in die digitale Zukunft zu starten. Langfristig soll dadurch die allgemeine Innovationsfähigkeit gestärkt werden, um die sächsische Wirtschaft wettbewerbsfähiger zu machen. Der Förderzeitraum des Programms ist für 2021 bis 2027 angesetzt.

Wer und was kann gefördert werden?

  • Kleine und mittlere Unternehmen, die gewerblich tätig sind und ihren Sitz oder ihre Betriebsstätte in Sachsen haben
  • Projekte zur Heranführung an digitale Themen (kleine und Kleinstunternehmen, die zum ersten Mal ein Digitalisierungsvorhaben realisieren wollen)
  • Projekte zur digitalen Transformation (kleine, mittlere und Kleinstunternehmen)
  • Projektlaufzeit: bis zu 12 Monate
  • Direkte Ausgaben (keine Personalausgaben) und indirekte Kosten in Höhe von mindestens 5000 €
  • NEU: Förderung jetzt auch im Nebenerwerb möglich!

Weitere Voraussetzungen

  • Nachweis, dass das bestehende Digitalisierungsniveau im Unternehmen durch die bereitgestellten Fördermittel tatsächlich verbessert wird
  • Über das Vermögen des Antragstellers darf kein Insolvenzverfahren beantragt worden sein

Höhe der Zuwendung

  • bei Heranführungsprojekten: 10.000 €
  • bei Transformationsprojekten in kleinen und Kleinstunternehmen: 60.000 €
  • bei Transformationsprojekten in mittleren Unternehmen: 100.000 €

Antragsverfahren

Die Unterlagen zur Antragsstellung gibt es auf der Internetseite der SAB als Download, diese müssen bei der Einreichung gegebenenfalls durch weitere erforderliche Eigenerklärungen ergänzt werden.
Außerdem ist nach Ende des Projektzeitraumes ein Verwendungsnachweis erforderlich, der eine Übersicht über die tatsächlichen Ausgaben enthält. Indirekte Kosten werden dabei über die direkten zuwendungsfähigen Ausgaben als Bezugseinheit nachgewiesen. Weiterhin ist ein Sachbericht erforderlich, in dem erklärt wird, ob und wie die Verbesserung des Digitalisierungsniveaus erreicht wurde.

Weitere Informationen zur Förderrichtlinie findet Ihr hier.

Ihr habt noch weitere Fragen zu eurem eigenen Digitalisierungsvorhaben oder plant, ein eigenes Unternehmen zu gründen? Dann wendet euch für euer kostenloses Erstgespräch mit Fördermittelcheck gern an uns unter info@avalia.de oder 0351/65604021.