Zuschuss für Gründer & Gründerinnen im Handwerk

Mit der Meistergründungsprämie bezuschusst die Investitionsbank Sachsen-Anhalt Ausgaben für Investitionen und Betriebsmittel für Gründungen in Handwerksberufen.
Den Zuschuss in Höhe von 10.000 € können sich Handwerksmeister und -meisterinnen sichern, die sich in Sachsen-Anhalt in ihrem Handwerk selbstständig machen. Dabei spielt es keine Rolle, ob ein neuer Betrieb gegründet oder ein bestehender Betrieb übernommen wird.

Voraussetzungen für den Zuschuss

  • Meistertitel
  • Gesamtinvestitionen in das Unternehmen von mindestens 15.000 €
  • Nachweis der gesicherten Gesamtfinanzierung
  • Aufnahme der wirtschaftlichen Tätigkeit muss spätestens 12 Monate nach Bewilligung erfolgen
  • Standort des gegründeten Unternehmens in Sachsen-Anhalt

So läuft die Antragsstellung ab

Die Anträge werden von der Handwerkskammer vorgeprüft und sind bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt einzureichen. Die Folgende Dokumente sind zur Antragsstellung nötig:

  • Antragsformular (Formular der Investitionsbank hier)
  • Kopie des Meisterbriefs
  • Nachweis der zur Finanzierung des Vorhabens eingesetzten Eigen- und Fremdmittel
  • Stellungnahme der Handwerkskammer zum Antrag (dieses Formblatt erhaltet ihr von der Handwerkskammer
  • De-minimis-Erklärung (Formblatt der Investitionsbank hier)
  • Businessplan mit Aussage zu folgenden Themen
    • Lebenslauf
    • Beschreibung des Vorhabens
    • Marktbetrachtung
    • Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan
    • Umsatz- und Rentabiliätsvorschau
  • ggf. Vollmacht und Unterschriftskarte

Gut zu wissen

In den drei Jahren nach der bezuschussten Gründung darf keine Geschäftsaufgabe erfolgen. Auch die Verlagerung des Standortes in ein anderes Bundesland ist innerhalb dieser Frist untersagt. Es wird außerdem empfohlen die Anträge nicht im Browser zu nutzen, sondern zur Bearbeitung herunterzuladen.

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