Die neue Richtlinie zur Förderung der beruflichen Bildung, Fachkräftesicherung und Beschäftigungschancen auf Basis der Förderperiode 2014 – 2020 wurde zum 12 August 2014 verabschiedet. Darin ist festgelegt, wie die Rahmenbedingungen für die neue Weiterbildungsförderung für Unternehmen aussehen.
Weiterbildungsscheck betrieblich
Das neue Programm zur Förderung von Weiterbildungsvorhaben von Arbeitgebern und Selbstständigen trägt zukünftig den Namen Weiterbildungsscheck betrieblich und nicht mehr Einzelbetriebliches Förderverfahren.
Zuwendungsempfänger sind nach wie vor Arbeitgeber (natürliche beziehungsweise juristische Personen oder Personenvereinigungen des Privatrechts) und Selbstständige mit Sitz oder Niederlassung im Freistaat. Dabei handelt es sich um Arbeitgeber mit bis zu 500 Mitarbeitern. Arbeitgeber mit mehr als 500 Mitarbeitern werden nur bei der Qualifizierung von Arbeitslosen und Mitarbeitern im Rahmen von Ansiedlungs-, Umstrukturierungs- oder Erweiterungsinvestition gefördert.
Zuwendungsvoraussetzungen
Die Teilnehmenden müssen Ihren Hauptwohnsitz, Arbeitsort oder ihre Ausbildungsstätte im Freistaat Sachsen haben. Des Weiteren gehören die Teilnehmer zu den folgenden Zielgruppen: Unternehmer/Selbstständige, Beschäftigte, Azubis, Personen in Elternzeit, dual Studierende, Werkstudenten, Praktikanten und in begründeten Fällen Arbeitslose.
Zuwendungshöhe
Laut Richtlinie wird eine maximale Förderhöhe von 70 % nicht rückzahlbaren Zuschuss gewährt. Für Arbeitgeber mit mehr als 500 Mitarbeitern liegt dieser bei 40 %.
Antragsverfahren
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt (Stand 04.09.2014) stehen noch keine Antragsunterlagen zur Verfügung und eine Antragstellung ist auch noch nicht möglich. Jedoch ist es durchaus sinnvoll bereits jetzt eventuelle Weiterbildungsvorhaben zu prüfen, da eine Förderung nur erfolgen kann bei vorhandener Förderzusage. Diese erfordert jedoch die Antragstellung und Antragsbearbeitung, welche in der Regel eine noch nicht näher bekannte Bearbeitungszeit in Anspruch nimmt.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung. Gern überprüfen wir ihre Vorhaben auf Förderfähigkeit auch in anderen Förderprogrammen in einem kostenfreien Analysegespräch.
Im aktuellen Beitrag vom 22.09.2014 finden Sie die aktuelle Ausgestaltung des Förderprogrammes: Zuschuss zur Weiterbildung: Neues zum Weiterbildungsscheck betrieblich