Jetzt ist es amtlich: Die neue Mittelstandsrichtlinie des SMWA wurde nun auch im Amtsblatt  veröffentlicht. Darin enthalten sind die Rahmendaten zu den „neuen“ Programmen der Förderperiode 2014 – 2020. Erfreulich ist, dass ein Großteil der bekannten Förderprogramme weiterhin bestand haben, jedoch andere Fördersätze zugrunde gelegt werden. Nachfolgend gibt es einen ersten Überblick.

Wissenstransfer und Beratung

Gründungsberatung

Zur Erhöhung der Erfolgsaussichten und der Nachhaltigkeit von Existenzgründungen wird es wieder eine Gründungsberatung geben. Ziel der Förderung ist es eine Entscheidungshilfe für das Gründungsvorhaben mit dem Gründer zu erarbeiten. Gefördert werden dafür Beratungsleistungen zu wirtschaftlichen, technischen, finanziellen,und organisatorischen Fragen der Existenzgründung. Antragsteller sind natürliche Personen mit einem Haupt- oder Nebenwohnsitz in Sachsen, welche sich durch die Gründung eines Unternehmens, die Übernahme eines Unternehmens oder die Ausweitung des Nebenerwerbs in einen Haupterwerb selbstständig machen.
Bezuschusst werden 400 € pro Tagewerk (= 8 Stunden). Bei Beratungen zur Unternehmensnachfolge erhöht sich diese Pauschale auf 500 € pro Tagewerk. Eine Beratung umfasst mindestens 2 und maximal 10 Tagewerke.
Zu beachten sind die Antragsfristen, da mit der Beratung erst nach erfolgter Bewilligung begonnen werden darf. Die SAB benötigt für die Bearbeitung hierzu 2 Monate nach Eingang der Beratungsempfehlung durch die zuständige Kammer bzw. dem Landesverband der freien Berufe.

Betriebsberatung/Coaching

Betriebsberatung/Coaching ist der neue Name der bisherigen Intensivberatung. Hierbei dürfen Beratungen in einem Umfang von mindestens 5 Tagewerken in Anspruch genommen werden. Beratungen können zu betriebswirtschaftlichen, finanziellen, personellen, technischen und organisatorischen Themen durchgeführt werden.
Antragsteller sind KMU´s. Jungunternehmer innerhalb der ersten zwei Jahre Ihres Bestehens können die Förderung nur in Anspruch nehmen, wenn diese bereits das Gründercoaching Deutschland beantragt/durchgeführt haben.
Der Beratungszeitraum umfasst 6 Monate nach Erhalt des Zuwendungsbescheides.
Bezuschusst werden 40 – max. 50 % des netto Beraterhonorars. Innerhalb eines Kalenderjahres können zu ausgewählten Beratungsschwerpunkten maximal Ausgaben zu Beratungen in Höhe von 16 T€ bis 20 T€ anerkannt werden.

Markterschließung und Prozessoptimierung

Markteinführung innovativer Produkte und Produktdesign

Ziel der Förderung bleibt weiterhin die Umsetzung von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen in marktfähige und marktgängige Produkte. Die Unterstützung umfasst Zuschüsse im Rahmen der Markteinführungsphase und Darlehen für die Marktbearbeitungsphase. Der Bewilligungszeitraum in der Markteinführung umfasst maximal 15 Monate. Jedoch endet dieser Zeitraum spät. 6 Monate nach dem ersten Anbieten auf dem Markt. Die Phase der Marktbearbeitung umfasst max. 30 Monate im Bewilligungszeitraum.
Zuwendungsempfänger sind weiterhin KMU. Die Höhe der Zuwendung verbleibt bei 50 %. Der Zuschuss ist begrenzt auf 100 T€. Förderfähig sind:

  • Personalausgaben bei Neueinstellung für Marketing-, Vertriebs-, oder Designassistenten (bis maximal 50 T€)
  • Fremdleistungen im Zusammenhang mit Nullserien
  • Sachausgaben (Materialausgaben zur Herstellung eines Serienmusters/Nullserie)
  • Ausgaben für gewerbliche Schutzrechte
  • Ausgaben für die Gestaltung und den Druck produktbezogener Prospekte, Flyer oder Kataloge für ausländische Märkte und die Darstellung der Produkte in elektronischen Medien

Darlehen im Rahmen der Marktbearbeitungsphase können zudem für folgende Bereiche zusätzlich beantragt werden:

  • Anpassungs- und Entwicklungsleistungen, die nach der Markteinführungsphase erforderlich werden
  • Ausgaben für die Aufrechterhaltung gewerblicher Schutzrechte
  • Investitionen in Projektbezogene Anlagen und Geräte (max. 20 T€)
  • Fremdleistungen (Weiterbildung, Marketing)

Die Höhe des Darlehen beträgt mindestens 30 T€ und maximal 500 T€ pro Vorhaben.

Messeförderung

Auch in der neuen Förderperiode ist die Messeförderung wieder vertreten. In diesem Programm sind die Förderschwerpunkte gleich geblieben. Verändert haben sich jedoch die Zuschüsse:

  • Teilnahme an Auslandsmessen (Pauschal 5000 €) und internationalen Messen in Deutschland (Pauschal 4000 €)
  • Teilnahme an Produktpräsentationen (Anteilsfinanzierung von 50 % bis maximal 25 T€)
  • Teilnahme an Symposien im Ausland (3000 €) und im Inland (2000 €)
  • Erstellung von Machbarkeitsstudien (Anteilsfinanzierung von 50 % bis maximal 75 T€)
  • Erstellung von Produktpräsentationen (Anteilsfinanzierung von 50 % bis maximal 25 T€)

E-Business, Informationssicherheit und Wissensbilanz

Die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit für KMUs mit Hilfe moderner Informations- und Kommunikationstechnologien steht hier im Mittelpunkt. Gegenüber der alten Richtlinie haben sich hierbei einige Erweiterungen ergeben. Entsprechend werden folgende Projekte bezuschusst:

  • Projekte des elektronischen Geschäftsverkehrs
  • Projekte zur Verbesserung des Informationssicherheitsniveaus
  • Projekte zur Einführung einer Wissensbilanz

Der Umfang und die Höhe der Zuwendung beträgt maximal 40 % zu den zuwendungsfähigen Ausgaben. Bei der Einführung einer Wissensbilanz wird ein Festbetrag von 3000 € gewährt.
Die Informationen beziehen sich auf das am 11.09.2014 veröffentliche Sächsische Amtsblatt (Nr. 37/2014).
Für Rückfragen stehen wir Ihnen sehr gerne im Rahmen eines kostenfreien Gespräch  unter der Rufnummer 0351 – 65694021 zur Verfügung.