Novemberhilfe – Verfahren der Abschlagszahlung

Die aktuelle Corona-Krise prägt auch im Herbst weiterhin das wirtschaftliche Leben. Die am 2. November in Kraft getretenen Maßnahmen der Bundesregierung Deutschland fahren das öffentliche Leben herunter und stellen damit unzählige Unternehmen erneut vor eine schwere finanzielle und existenzielle Krise.

Um betroffene Unternehmen, Betriebe, Vereine und Einrichtungen zu Unterstützen, haben sich das Bundeswirtschafts- und Bundesfinanzierungsministerium geeinigt, die Novemberhilfe mit einem Umfang von 10 Mrd. Euro einzuführen. Es werden Zuschüsse pro Woche der Schließungen in Höhe von 75 % des durchschnittlichen Wochenumsatzes vom November 2019 gewährt. Für Antragsberechtigte, die nach dem 31. Oktober 2019 ihre Tätigkeit aufgenommen haben, wird der durchschnittliche Wochenumsatz seit der Gründung als Vergleichssatz genutzt. Die Abschlagszahlungen sollen ab Ende November erfolgen, um zeitnah Helfen zu können.

Wichtige Informationen auf einen Blick:

  • Soloselbständige erhalten eine Abschlagszahlung von bis zu 5.000 Euro; andere Unternehmen erhalten bis zu 10.000 Euro
  • Antragsstellung ab der letzten November-Woche möglich (voraussichtlich 25.11.2020)
  • Antragsstellung über ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de
  • Erste Auszahlungen bereits ab Ende November

Wenn auch Du betroffen bist, unterstützen wir Dich gerne in der herausfordernden Zeit. Profitiere von unserem Knowhow und vereinbare hier Dein kostenfreies Erstgespräch!

Quelle: BMWi Pressemitteilung 12.11.2020: Novemberhilfe – Verfahren der Abschlagszahlung steht