Mitarbeiter einstellen nach Unternehmensgründung

Beim Suchen und Einstellen von Mitarbeitern gibt es viele Einzelheiten zu beachten. Wer keine kostspieligen Fehler machen möchte, sollte sich genauestens informieren oder sich gegebenenfalls im Rahmen einer Existenzgründungsberatung von Sachverständigen informieren lassen.

Verschiedene Wege um Mitarbeiter zu finden

Sie haben bereits eine Stellenbeschreibung und ein sich daraus ergebendes Mitarbeiterprofil erstellt. Nun geht die Suche los.

Der beliebteste Weg ist wohl, Inserate in den Medien zu schalten oder, zu versuchen über persönliche Kontakte fähiges Personal zu finden. Aber auch über Arbeitsagenturen und deren Internetdienste oder unabhängige Stellenangebote im Internet können Arbeitskräfte vermittelt werden. Eine gängige Möglichkeit ist auch eine Auswahl aus Initiativbewerbungen zu treffen sowie die Stelle intern auszuschreiben.

Ferner können Sie sowohl private Arbeitsvermittlungen nutzen oder auf Inserate Arbeitssuchender reagieren als auch Personal durch interne Praktika gewinnen.

Welchen Weg Sie letztendlich einschlagen, ist abhängig von Ihrem Budget und den Ansprüchen an die zukünftigen Mitarbeiter.

Unterschiedliche Möglichkeiten eine Auswahl zu treffen

Aus mehreren Bewerbern oder potenziellen Mitarbeitern müssen Sie nun eine Auswahl anhand der benötigten Qualifikation und des etwaigen zukünftigen Einsatzbereichs des gesuchten Mitarbeiters treffen.

Dazu eignet sich die gründliche Analyse der Bewerbungsunterlagen. So können Sie Rückschlüsse auf Zuverlässigkeit, Bildung, Präsentationsfähigkeit und den Lebenslauf ziehen.

Kunden und Kollegen, Kontakte in Ihrer Branche können als weitere Referenzen dienen.

Andere Belege, die aufschlussreich sein könnten, sind bisherige Leistungen im betreffenden Tätigkeitsbereich, aber auch außerberufliche Aktivitäten. Diese können Sie auch im persönlichen Vorstellungsgespräch erfragen. Des Weiteren liefert es Ihnen Auskunft, ob der Bewerber überhaupt Ihren Anforderungen genügt, warum er sich bei Ihnen beworben hat oder wie sozial kompetent er ist.

Im Rahmen des Vorstellungsgesprächs besteht die Möglichkeit, den potenziellen Mitarbeiter eine typische Tätigkeit aus seinem zukünftigen Arbeitsfeld ausführen zu lassen. Das kann Ihnen helfen, einzuschätzen, wie geeignet der Bewerber ist.

Für die Suche nach einem Geschäftsführer bieten sich Leistungs-, Intelligenz- oder Persönlichkeitstests an. Diese erfolgen meist im Rahmen eines Assessment-Centers, in welchem mehrere Bewerber ein Auswahlverfahren durchlaufen.

Bedenken Sie bei der Auswahl der geeigneten Maßnahme auch die anfallenden Kosten.

Welches Beschäftigungsverhältnis?

Ein wichtiges Thema, welches es noch zu klären gilt, ist, wie genau nun die Stelle aussehen soll. Vollbeschäftigung oder Teilzeit? Befristet oder unbefristet? Saisonarbeiter, Student, Auszubildender, Minijobber oder doch lieber über Vermittlung durch eine Zeitarbeitsfirma?

Wenn auch dieser Aspekt entschieden ist, können Sie den Mitarbeiter einstellen. Aber HALT!

Nicht ohne Arbeitsvertrag. Bei Unsicherheiten nehmen Sie eine Rechtsberatung in Anspruch.

Des Weiteren müssen Sie Ihrer Meldepflicht nachkommen, das heißt eine Betriebsnummer bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen, wenn Mitarbeiter zum ersten Mal eingestellt werden sollen.

Der neue Mitarbeiter ist auch bei der Sozialversicherung (Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) anzumelden.

Zudem muss der neue Mitarbeiter bei der gesetzlichen Unfallversicherung angemeldet werden.

Ferner müssen Sie als Arbeitgeber alle Zahlungen, unter anderem auch Lohnsteuern oder den Solidaritätszuschlag, termingerecht und in voller Höhe an die Sozialversicherung beziehungsweise das Finanzamt abführen.

Schließlich müssen Sie noch folgende Dokumente ihres zukünftigen Mitarbeiters prüfen:

  • steuerliche Identifikationsnummer
  • Sozialversicherungsausweis
  • Mitgliedsbescheinigung der aktuellen Krankenversicherung
  • gegebenenfalls Dokumente zu vermögenswirksamen Leistungen
  • Urlaubsbescheinigungen des vorherigen Arbeitgebers
  • bei ausländischen Arbeitnehmern: Arbeitserlaubnis
  • eventuell Schwerbehindertenausweis

Weitere Nachweise können abhängig vom Tätigkeitsbereich verpflichtend sein:

  • polizeiliches Führungszeugnis
  • Gesundheitsbescheinigung
  • Qualifikationsnachweise

All das möchten Sie nicht alleine entscheiden und suchen Rat beim Experten? Gerne stellen wir Ihnen durch uns geprüfte Steuerberater zur Verfügung.