Gründungsberatung bei der Sächsischen Aufbaubank
Gründungsberatung bei der Sächsischen Aufbaubank

Auf die richtige Beratung kommt es an!

Mit ihrem Förderprogramm „Gründungsberatung“ unterstützt die Sächsische Aufbaubank Unternehmensgründungen aber auch -nachfolgen, indem sie Zuschüsse für Beratungsleistungen gewährt.

Gerade in der Gründungsphase kann eine Unternehmensberatung den Unterschied zwischen Erfolg und Misserfolg ausmachen.

Unternehmensgründungen

Mit 400 Euro pro Tagewerk greift die SAB bei der Vorbereitung der Gründung wettbewerbsfähiger kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) mit dem Ziel der Vollexistenz natürlichen Personen mit Hauptwohnsitz in Sachsen, die sich selbstständig machen wollen, unter die Arme. Ein Tagewerk umfasst hierbei 8 Stunden.

Es werden Zuschüsse für Beratungsleistungen auf verschiedensten Gebieten gewährt – so kann im Rahmen der Beratung Finanzoptimierung, Unternehmenskonzeption oder auch Personalmanagement thematisiert werden.

Besonders attraktiv ist das Programm, da Sie als zukünftiger Unternehmer vor Ihrer Unternehmensgründung mit nahezu allen unternehmerischen Fragen wirtschaftlicher, technischer, finanzieller und organisatorischer Art an kompetente Berater treten können und Ihnen so der Start in die Selbstständigkeit erleichtert wird.

Beachten Sie jedoch, dass es keinen Rechtsanspruch auf diese nicht zurückzuzahlende Förderung gibt und sie nicht für zukünftige Unternehmens- oder Wirtschaftsberater, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder vereidigte Buchprüfer sowie Rechtsanwälte oder Notare gilt. Beratungen mit einem Nettohonorar unter 350 Euro je Tagewerk können nicht unterstützt werden.

Unternehmensnachfolgen

Gleichermaßen unterstützt die SAB Beratungsleistungen im Rahmen von Unternehmensnachfolgen.

Sie gewährt für Beratungen bei Übernahme eines wettbewerbsfähigen Unternehmens eine Pauschale von 500 Euro je Tagewerk, wobei Beratungen mit einem Nettohonorar unter 440 Euro nicht gefördert werden können.

Allgemeine Voraussetzungen

Generell gilt, dass die Beratung von selbstständigen Beratern oder Beratungsunternehmen durchgeführt wird. Nicht gefördert werden Beratungsleistungen im Rahmen von Rechts-, Versicherungs-, Patent- oder Steuerfragen.

Des Weiteren sollen Beratungen mindestens zwei Tagewerke umfassen. Als Höchstgrenze wurden zehn Tagewerke festgelegt.

Ferner kann die Förderung je Gründungsvorhaben nur einmal alle fünf Jahre erteilt werden.

Beachten Sie auch, dass während des Beratungszeitraumes die Unternehmensgründung sowie –übernahme noch nicht abgeschlossen sein darf.

Für weiterführende Fragen zu Verfahrensabläufen, Fristen und Rechtsgrundlagen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung, zum Beispiel über unseren Fördermittelcheck.