10.08.2020 UP-DATE ++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++
Das Förderprogramm ist am 07.02.2019 gestartet und kann ab sofort wieder bei der SAB bis zum 31.12.2020 beantragt werden. Mit der Neuauflage des Programmes sollen noch bis Ende des Jahres 2020 bis zu 30 Millionen Euro an Fördergeldern zur Verfügung stehen.

Ihr habt Interesse an der Förderrichtlinie „Regionales Wachstum“? Sprecht uns gern an – wir helfen Euch in allen Fragen und bei der Beantragung weiter.

Am 22.01.2019 wurde die neue Förderrichtlinie „Regionales Wachstum“ beschlossen. Sie soll in den nächsten zwei Jahren vor allem kleinere Unternehmen im ländlichen Räumen mit gezielten Investitionen fördern. Insgesamt sind Landesmittel in Höhe von 27 Millionen Euro vorgesehen.
Der Freistaat Sachsen richtet sich mit seinem Förderprogramm verstärkt an Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern und Standorten außerhalb der kreisfreien Städte Chemnitz, Dresden und Leipzig. Ziel ist es, nicht nur Unternehmen nachhaltig zu stärken und Arbeitsplätze zu sichern, sondern auch die Attraktivität und Angebotsvielfalt in den ländlichen Regionen insgesamt zu verbessern. 
Geförderte Unternehmen sollen befähigt werden, ihre Anpassungs- und Wettbewerbsfähigkeit zu optimieren. Darunter sind zum Beispiel die Anschaffung von modernen Anlagen und Maschinen zu verstehen, aber auch die Förderung von Maßnahmen wie Prozessoptimierung und die Erhöhung von Umsätzen. Auch das Thema Digitalisierung spielt im Förderprogramm eine wichtige Rolle und wird unterstützt. Die förderfähigen Unternehmen erhalten so einen Zuschuss von 30 % ihrer Investitionskosten. Im Landkreis Görlitz sind es sogar 40 % der Kosten, die gefördert werden.

Besonders interessant wird die Förderrichtlinie „Regionales Wachstum“ für Unternehmensnachfolgen. Nachfolger können sich die Kosten, innerhalb der kommenden zwei Jahre nach einer Übernahme, für Neuinvestitionen mit bis zu 50 % fördern lassen. Insgesamt sind für Unternehmensnachfolger bis zu 200.000 Euro aus dem Förderprogramm möglich.
Voraussetzungen für eine Förderung durch den Freistaat Sachsen sind neben der konzeptionellen Weiterentwicklung des Unternehmens, der Erhaltung bestehender Arbeitsplätze auch eine Mindestinvestition von 20.000 Euro.

Das Förderprogramm ist bereits angelegt. Anträge können ab Anfang Februar 2019 gestellt werden.