Auf dem Förderradar solltest Du die Investitionsförderung für Unternehmen in den Stadtteilgebieten „Dresden Nordwest“ (Pieschen, Leipziger Vorstadt) und „Johannstadt/Pirnaische Vorstadt“ haben.
Denn diese werden mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bei ihren Investitionen finanziell unterstützt. Anträge können ab sofort bis zum 30.06.2020 beim Amt für Wirtschaftsförderung gestellt werden.
Den genauen Lageplan der Stadtgebiete findest unter den folgenden Links des Dresdner Amtsblattes:
Das ist Ziel der Förderung
Ziel der Investitionsförderung ist es, diese Gebiete als Stadtteilentwicklungsprojekte durch gezielte Maßnahmen attraktiver zu gestalten und zu stärken. Darunter fallen zum Beispiel die Schaffung neuer Arbeits- und Ausbildungsplätze, die Ansiedlung von neuen Unternehmen bzw. die Erweiterung von bestehenden. Schlagworte der Förderung hierbei sind ein so genannter Nachteilausgleich und eine nachhaltige Stadtentwicklung für wirtschaftlich sowie sozial starke Quartiere.
Kommt Dein Unternehmen infrage?
Um als eventuell mit aus dem Fördertopf zu schöpfen, sind natürlich ein paar Voraussetzungen zu erfüllen. Gefördert werden nur Klein- und Kleinstunternehmen:
- Kleinunternehmen – die weniger als 50 Mitarbeiter und höchstens einen Jahresumsatz von 10 Mio. Euro haben.
- Kleinstunternehmen – die weniger als 10 Mitarbeiter beschäftigen und einen Jahresumsatz von höchstens 2 Mio. Euro haben
Mittlere Unternehmen sind von der Förderung ausgeschlossen. Zudem muss sich der Unternehmenssitz in den besagten Stadtgebieten befinden bzw. sich im Zuge der Maßnahme dort ansiedeln.
Welche Fördersumme gibt es für Unternehmen?
Die Fördersumme beträgt dabei maximal 40 % der zuwendungsfähigen Kosten und ist auf maximal 50.000 € beschränkt. Eine Erhöhung auf 50 % ist möglich, wenn im Zuge des Förderprogrammes mindestens ein neuer Arbeitsplatz geschaffen wird.
Die geförderte Zuwendungssumme sollte zudem mindestens 2.000 € betragen.
Für welche Maßnahmen gibt es Geld?
Fördergelder gibt es für zuwendungsfähige Kosten. Von der Förderung ausgeschlossen sind beispielsweise Finanzierungskosten oder Kosten für den Erwerb von Grundstücken und Fahrzeugen.
Wir könnten hier mit noch weiteren Vorgaben und Bürokratie fortfahren, das ist klar, denn einfach so bekommt man natürlich kein Fördergeld. Das ist genau was Dich abschreckt? Dann melde Dich bei uns. Wir prüfen mit Dir gemeinsam die Antragsberechtigungen, die Konditionen und stellen mit Dir den Förderantrag. Probiere es aus!