Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen hat für 2019 rund fünf Millionen Euro an Fördermitteln für Digitalisierungsmaßnahmen freigegeben. Damit unterstützt das Land Hessen Unternehmen gezielt bei der digitalen Transformation ihrer Produktions- und Arbeitsprozesse sowie bei der Verbesserung ihrer IT-Sicherheit. Die Maßnahmen müssen beim Antragsteller tatsächlich durchgeführt werden und sollen einen Digitalisierungsfortschritt unter anderem in den Bereichen Produkte und Dienstleistungen erkennen lassen.

2. Förderaufruf ab dem 24.06.2016 über 1,5 Millionen Euro

Insgesamt sind wohl drei Förderaufrufe geplant. Der erste Aufruf über zwei Millionen Euro wurde sehr schnell ausgeschöpft. Mit dem zweiten Förderaufruf ab dem 24.06.2019 steht erneut ein größeres Förderkontingent von insgesamt 1,5 Millionen Euro zur Verfügung.
Anträge stellen können alle kleineren und mittleren Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft als auch der freien Berufe. Der Betriebsstätte muss sich in Hessen befinden. Zudem darf das Digitalisierungsprojekt noch nicht begonnen haben. Die Förderung erfolgt als De-minimis-Beihilfe. Als zuwendungsfähige Maßnahmen gelten zum Beispiel, die Anschaffungen von KT-Hard- und Software zur Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen und Betriebsprozessen.

Die Förderung, begrenzt auf maximal 10.000 Euro, wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Sachausgaben von bis zu 50 % gewährt. Zuwendungsfähige Sachausgaben ab 4.000 Euro sind bereits förderwürdig.

Komplette Antragsstellung bei der WIBank
Anträge müssen online gestellt werden. Der entsprechende Link zur Antragsstellung wird am 24.06.2019 ab 10:00 Uhr freigeschalten. Nach der erfolgreichen Registrierung werden die Antragsunterlagen direkt per E-Mail an die Antragssteller übermittelt. Danach muss der vollständige Antrag innerhalb einer Frist von 10 Werktagen schriftlich bei der WIBank eingehen.