Das ändert sich 2025 für Selbstständige

Das Jahr 2025 bringt zahlreiche Neuerungen mit sich, die für Selbstständige und Gründer relevant sind. Von der verpflichtenden Einführung der E-Rechnung über Änderungen bei der Kleinunternehmerregelung bis hin zu neuen Schwellenwerten für die Umsatzsteuervoranmeldung – wir geben Dir einen Überblick über die wichtigsten Änderungen die 2025 in Kraft treten.

E-Rechnung wird Pflicht

Ab dem 1. Januar 2025 beginnt die schrittweise Einführung der Umstellung auf E-Rechnungen im B2B-Bereich. Während der Empfang und die sichere Archivierung ab Januar verpflichtend ist, bleibt für das Erstellen und Versenden übergangsweise bis Ende 2026 Zeit. Eine E-Rechnung ist mehr als ein PDF und muss in einem strukturierten, maschinenlesbaren Format wie XRechnung oder ZUGFeRD vorliegen.

Diese Fristen solltet ihr für die E-Rechnungspflicht im Auge behalten:

  • 1. Januar 2025

    Alle Unternehmen im B2B-Bereich sind verpflichtet, E-Rechnungen empfangen und sicher archivieren zu können. Das Versenden von Papier- und elektronische Rechnungen ist übergangsweise noch bis Ende 2026 zulässig.

  • 1. Januar 2027

    Unternehmen, deren Vorjahresumsatz über 800.000 € liegt, müssen bei der Verwendung anderer elektronischer Formate die Zustimmung des Empfängers einholen. Unternehmen mit einem geringeren Vorjahresumsatz dürfen weiterhin Papierrechnungen oder andere elektronische Formate versenden.

  • 1. Januar 2028

    Die Umstellung auf die E-Rechnung (Empfang, Archivierung und Versand) muss von allen Unternehmen im B2B-Bereich abgeschlossen sein.

Änderungen bei der Kleinunternehmerregelung

Ab 2025 gelten für umsatzsteuerliche Kleinunternehmer neue Umsatzgrenzen:

  • Die Umsatzgrenze für das Vorjahr wird auf 25.000 Euro angehoben (bisher 22.000 Euro).
  • Im laufenden Jahr darf der Umsatz bis zu 100.000 Euro betragen (bisher 50.000 Euro).

Das bedeutet, dass mehr Selbstständige von der Kleinunternehmerregelung profitieren können, die von der Umsatzsteuerpflicht und Umsatzsteuer-Voranmeldungen befreit.

Was passiert, wenn die Grenzen überschritten werden?

Sobald im laufenden Jahr die 100.000-Euro-Grenze überschritten wird, verlierst Du sofort den Status als Kleinunternehmerin oder Kleinunternehmer. Ab diesem Zeitpunkt musst Du Umsatzsteuer ausweisen und abführen. Die gute Nachricht: Umsätze vor dem Überschreiten der Grenze bleiben steuerfrei.

Weitere Änderungen und Erleichterungen:

  • Ab dem Jahr 2024 entfällt die Pflicht zur Umsatzsteuerjahreserklärung. Das bedeutet weniger Bürokratie und Zeitaufwand für Kleinunternehmerinnen und Kleinunternehmer.
  • Ab 2025 kann die Steuerbefreiung der Kleinunternehmerregelung auch in anderen EU-Ländern genutzt werden. Achtung: Dies bringt zusätzliche Pflichten mit sich, wie die Meldung des grenzüberschreitenden Umsatzes.

Neue Schwellenwerte für die Umsatzsteuer-Voranmeldung

Die Schwellenwerte für die Umsatzsteuer-Voranmeldung werden angehoben. Ab 2025 gilt:

  • Bei einer Umsatzsteuerschuld von bis zu 9.000 Euro im Vorjahr reicht die vierteljährliche Voranmeldung aus (bisher 7.500 Euro).
  • Wer im Vorjahr höchstens 2.000 Euro Umsatzsteuer schuldete, ist komplett von der Umsatzsteuer-Voranmeldung befreit (bisher 1.000 Euro).

Mindestlohnerhöhung und Anpassung der Minijob-Grenze

Der gesetzliche Mindestlohn steigt ab dem 1. Januar 2025 von 12,41 Euro auf 12,82 Euro pro Stunde. Dadurch erhöht sich auch die Entgeltgrenze für Minijobs von 538 Euro auf 556 Euro. Diese Änderung hat Auswirkungen auf die Planung von Arbeitskosten und Arbeitszeiten.

Digitale Arbeitsverträge werden möglich

Ab dem 1. Januar 2025 ist es möglich Arbeitsverträge digital zu schließen. Das Bürokratieentlastungsgesetz IV ermöglicht es, die wesentlichen Arbeitsbedingungen künftig in Textform elektronisch zu übermitteln.

  • Voraussetzungen

    Voraussetzung ist, dass das Dokument für den Arbeitnehmer zugänglich ist und der Arbeitgeber einen Empfangsnachweis verlangt.

  • Ausnahmen

    In bestimmten Branchen bleibt die Schriftform weiterhin erforderlich. Dies betrifft vor allem Unternehmen, die in Bereichen tätig sind, die besonders anfällig für Schwarzarbeit sind (Baugewerbe, Gastgewerbe, Gebäudereinigung, Fleischwirtschaft).

Kennzeichnung von schweren Paketen

Ab dem 01.01.2025 müssen Pakete mit erhöhtem Gewicht bei DHL besonders gekennzeichnet werden. Diese Änderungen betreffen sowohl nationale als auch internationale Sendungen und sind erforderlich, um den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen und die Sicherheit der Mitarbeitenden zu gewährleisten. Alle DHL Pakete mit einem Gewicht über 10 kg müssen entsprechend ihrer Gewichtsstufe (> 10 kg bis 20 kg, > 20 kg) auf dem Label gekennzeichnet werden. Alternativ können ein kostenfreie Aufkleber über das Post & DHL Geschäftskundenportal bestellt werden.

Fazit

Das Jahr 2025 bringt viele spannende Neuerungen für Selbstständige und Gründende, die Prozesse vereinfachen und den Arbeitsalltag moderner gestalten können. Von höheren Kleinunternehmergrenzen bis hin zu digitalen Arbeitsverträgen bieten die Änderungen neue Chancen, Bürokratie abzubauen und effizienter zu arbeiten.

Es ist wichtig, auf dem Laufenden zu bleiben, um keine Fristen oder Regelungen zu verpassen. Folge uns auf Instagram, wo wir Dich regelmäßig über wichtige Änderungen informieren und hilfreiche Tipps für Dein Business teilen!