Anlaufverluste steuerlich geltend machen – ein wegweisendes Urteil

Anlaufverluste steuerlich geltend machen – ein wegweisendes Urteil

Es ist kein Geheimnis, dass die Anfangsphase eines Unternehmens oft von finanziellen Herausforderungen geprägt ist. Investitionen, Werbemaßnahmen und laufende Betriebskosten summieren sich schnell, während die Einnahmen noch auf sich warten lassen. Doch was viele nicht wissen: Diese Anlaufverluste müssen nicht nur als bittere Pille geschluckt werden, sondern können unter Umständen steuerlich geltend gemacht werden und somit zur finanziellen Entlastung beitragen.

Eine kürzlich ergangene Entscheidung des Finanzgerichts Münster (13.6.2023, Az. 2 K 310/21 E) hat die Bedeutung einer klaren Gewinnerzielungsabsicht in den Fokus gerückt. Im betreffenden Fall konnte ein Unternehmensberater, der in den ersten fünf Jahren seiner Selbstständigkeit einen Gesamtverlust von 19.809 Euro verzeichnete, erfolgreich gegen das Finanzamt argumentieren. Die Behörde hatte die Verluste zunächst nicht anerkannt, da sie unterstellten, dass keine Gewinnerzielungsabsicht bestehe, sondern nur das Interesse die Verluste steuerlich geltend zu machen. Doch das Gericht sah dies anders.

Schlüsselerkenntnisse aus dem Urteil:

Anlaufphase als Normalität: Das Gericht bestätigte, dass die Anlaufphase bei neu gegründeten Unternehmen in der Regel mindestens fünf Jahre dauert. In dieser Zeit sind Verluste nicht ungewöhnlich und sollten nicht voreilig als Indiz gegen eine Gewinnerzielungsabsicht gedeutet werden.

Nachweis der Gewinnerzielungsabsicht: Eine solche Absicht liegt vor, wenn auf lange Sicht mit Gewinnen zu rechnen ist, die die anfänglichen Verluste nicht nur ausgleichen, sondern übersteigen. Das Vorlegen eines belastbaren Betriebskonzepts und die Umsetzung von verschiedenen Maßnahmen zur Erreichung der Gewinnzone sind hierfür entscheidende Faktoren.

Private Motive irrelevant: Die Tatsache, dass Verluste steuerlich mit positiven Einkünften verrechnet werden, ist kein ausreichender Grund, die Gewinnerzielungsabsicht abzulehnen.

Was bedeutet das für Unternehmer?

Dieses Urteil ist ein starkes Signal an alle Unternehmer, die in den ersten Jahren ihrer Selbstständigkeit Verluste einfahren. Es verdeutlicht, dass das Finanzamt eine Gewinnerzielungsabsicht nicht allein aufgrund anfänglicher Verluste in Frage stellen kann. Wichtig ist jedoch, dass Unternehmer ihre Gewinnerzielungsabsicht durch ein fundiertes Betriebskonzept und durch konkrete Maßnahmen zur Überwindung der Verlustphase nachweisen können.

Unsere Empfehlungen:

Erstelle ein belastbares Betriebskonzept: Bevor Du Deine selbstständige Tätigkeit aufnimmst, solltest Du ein detailliertes Konzept erstellen. Dieses sollte nicht nur Deine Geschäftsidee und Marktpotenzial darlegen, sondern auch eine klare Strategie zur Erreichung der Gewinnzone aufzeigen. In unserem kostenlosen Gründercoaching erstellen wir gern ein solches Konzept mit Dir.

Dokumentiere Deine Bemühungen: Halte fest, welche Maßnahmen Du ergreifst, um Verluste zu reduzieren und Gewinne zu steigern. Dies kann im Streitfall mit dem Finanzamt von unschätzbarem Wert sein.

Beratung in Anspruch nehmen: Die steuerliche Behandlung von Verlusten kann komplex sein. Professionelle Beratung kann Dir helfen, Fehler zu vermeiden und Deine Rechte vollständig auszuschöpfen.

Die ersten Jahre der Selbstständigkeit können eine Herausforderung sein, doch mit der richtigen Strategie unddem Bewusstsein für Deine steuerlichen Möglichkeiten kannst Du diese Zeit nicht nur überstehen, sondernauch gestärkt daraus hervorgehen. Das Urteil des Finanzgerichts Münster ist ein ermutigendes Beispiel dafür, dass das Rechtssystem die Anstrengungen und Risiken von Gründern anerkennt und die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Geschäftsentwicklung fördert. Nutze diese Chancen für Deinenunternehmerischen Erfolg!