Akzeleratorenförderung: Ein Sprungbrett für Gründerinnen und Gründer

Startups spielen eine entscheidende Rolle in der heutigen Wirtschaft und sind oft treibende Kräfte für Innovation und Wachstum. Doch gerade in der Frühphase stehen junge Unternehmensgründer vor zahlreichen Herausforderungen, insbesondere wenn es um finanzielle Unterstützung geht. Hier kommen Fördermittel ins Spiel, die es Startups ermöglichen, ihre Ideen voranzutreiben und erfolgreich am Markt zu agieren. Neben Business Angels, deren Fördermöglichkeiten wir im letzten Blogpost vorgestellt haben, sind Akzeleratoren eine vielversprechende Möglichkeit. Sie stellen nicht nur finanzielle Mittel bereit, sondern bieten auch wertvolle Betreuung und Expertise. In diesem Blogpost wollen wir erläutern, wie Akzeleratoren zu einem entscheidenden Sprungbrett für Startups werden und wie die Fördermittel des Freistaats Sachsens und das Programm des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung dabei helfen können, innovative Ideen erfolgreich umzusetzen.

Was ist sind Akzeleratoren?

Ein Akzelerator ist eine Einrichtung oder Organisation, die Startups, Unternehmen oder Privatpersonen in ihrer Frühphase unterstützt und ihnen dabei hilft, ihr Geschäft schneller zu entwickeln und zu skalieren. Akzeleratoren bieten finanzielle Unterstützung, Mentoring, Schulungen, Netzwerkmöglichkeiten und Infrastruktur, um den ausgewählten Teilnehmern zu helfen, ihre Geschäftsideen erfolgreich umzusetzen. Sie spielen eine wichtige Rolle im Startup-Ökosystem und sind darauf ausgerichtet, vielversprechende Gründungen zu fördern und zu unterstützen.

Was wird gefördert?

Die Förderung teilt sich auf verschiedene Module mit unterschiedlichen Zielstellungen aus.

Modul 1: Aufbau und Betrieb neuer Akzeleratoren

Das erste Modul der Förderrichtlinie konzentriert sich auf den Aufbau und Betrieb neuer Akzeleratoren. Ein Akzelerator ist eine Einrichtung, die Startups mit innovativen Geschäftsmodellen in den ersten drei Jahren nach der Gründung intensiv unterstützt. Um eine Förderung zu erhalten, müssen die Betreiber der Akzeleratoren kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sein, die mehrheitlich private Gesellschafter oder Anteilseigner haben. Das Konzept für den Aufbau und Betrieb des Akzelerators muss ein aussagekräftiges und verbindliches Konzept enthalten, das den Mehrwert des Projektes am gewählten Standort, die organisatorische und inhaltliche Struktur, die Finanzierung und die Qualifikation des Projektteams beschreibt. Der Fokus sollte auf Technologien, Querschnittstechnologien, Branchen oder Geschäftsmodelle liegen, die von bereits etablierten Akzeleratoren in Sachsen nicht oder nur in begrenztem Maße abgedeckt werden.

Modul 2: Ausbau bestehender Akzeleratoren und Unterstützungseinrichtungen

Das zweite Modul der Förderrichtlinie zielt auf den Ausbau bestehender Akzeleratoren oder Unterstützungseinrichtungen für Startups ab. Hierbei können beispielsweise Co-Working Spaces oder Hubs zu einem Akzelerator weiterentwickelt werden. Das geförderte Projekt soll das Leistungs- und/oder Netzwerkangebot des Akzelerators verbessern und zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit beitragen. Ein detailliertes Konzept, das den Förderbedarf und die erwartete Wirkung beschreibt, ist eine Voraussetzung für die Förderung. Die geplante Maßnahme muss sich klar vom laufenden Betrieb und anderen Maßnahmen des Akzelerators abgrenzen.

Modul 3: Anlauffinanzierung für Startups

Das dritte Modul der Förderrichtlinie richtet sich an Startups, die in das Programm eines nach dieser Richtlinie geförderten Akzelerators aufgenommen sind. Die Startups müssen ihren Sitz im Freistaat Sachsen haben und innovative Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen entwickeln. Das Modul 3 bietet Anlauffinanzierungen für diese Startups, um ihnen den Start und die Entwicklung ihres Unternehmens zu erleichtern. Die Fördermittel können beispielsweise für die Entwicklung eines Prototyps, die Markteinführung oder die Skalierung des Geschäfts verwendet werden. Die Höhe der Förderung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Finanzierungsbedarf des Startups und der Qualität des Geschäftskonzepts.

Wie hoch ist die Förderung?

Akzeleratoren können für 36 Monate im gewählten Modul gefördert werden. Der Fördersatz liegt in den Modulen 1 und 2 in der Regel bei 50%, in Modul 3 bei 90%. Die maximale Zuwendung beträgt in Modul 1 900.000 € für neue Akzeleratoren, in Modul 2 600.000 € für bestehende Akzeleratoren und in Modul 3 30.000 € für StartUps.

In Modul 1 sind folgende Ausgaben zuwendungsfähig:

  • direkt vorhabenbezogene Personalausgaben bzw. -kosten
  • Investitionen in Wirtschaftsgüter, wie Büro- und Geschäftsausstattung, technische Ausrüstungsgegenstände, Gebühren für Nutzungsrechte
  • Sachausgaben und Fremdleistungen für
    • das Erstellen und Umsetzen von Konzeptionen für strukturierte und individuelle Coaching-, Mentoring- sowie Beratungsangebote für Start­ups
    • Verfahren zur Auswahl der StartUps
    • Leistungen von externen Mentoren und Coaches
    • Aufbau eines Partnernetzwerkes bzw. Vernetzung und Kooperationsaufbau
    • Unterstützung der Internationalisierung von StartUps
    • Marktanalysen und Marketing für den Akzelerator
    • die Organisation von Aus- und Weiterbildung, Konferenzen, Workshops und Veranstaltungen

In Modul 2 sind folgende Ausgaben zuwendungsfähig:

  • direkt vorhabenbezogene Personalausgaben bzw. -kosten
  • Investitionen in Wirschaftsgüter, wie technische Ausrüstungsgegenstände und Gebühren für Nutzungsrechte
  • Sachausgaben und Fremdleistungen für
    • Verbesserung der eigenen internen Prozesse, des Geschäftsmodells oder der internen Organisation
    • Weiterentwicklung und Umsetzung innovativer Angebote für StartUps
    • Veranstaltungs-, Partnering-, oder Internationalisierungskonzepte
    • thematische Spezialisierung von Akzeleratoren
    • Erweiterung des Angebots einschließlich digitaler und virtueller Angebote
    • Leistungen externer Coaches und Mentoren
    • Aufbau eines Partnernetzwerkes bzw. Vernetzung und Kooperationsaufbau
    • Unterstützung der Internationalisierung von StartUps
    • Marktanalysen und Marketing für den Akzelerator
    • die Organisation von Aus- und Weiterbildung, Konferenzen, Workshops und Veranstaltungen
    • indirekte Kosten (in Höhe von 7 % der zuwendungsfähigen Ausgaben)

In Modul 3 sind folgende Ausgaben zuwendungsfähig:

  • Personalkosten und -ausgaben
  • Investitions- und Sachausgaben, die während des Aufenthalts des StartUps im Akzelerator zwingend erforderlich sind

Nicht zuwendungsfähig sind:

  • Investitionen in bauliche Infrastruktur und reine Immobilienprojekte
  • Kosten, die den StartUps durch den Akzelerator in Rechnung gestellt werden

 

Welche Voraussetzungen müssen für die Förderung erfüllt werden?

Voraussetzungen für StartUps

  • Das Startup muss im Freistaat Sachsen gegründet sein und dort seinen Sitz haben.
  • Es muss ein aussagekräftiges Geschäftsmodell vorlegen, das wirtschaftlich tragfähig und nachhaltig ist.
  • Das Startup muss ein geeignetes Gründerteam haben und über ein Alleinstellungsmerkmal durch Technologieintensität und Neuigkeit verfügen.
  • Es sollte ein hohes Wachstumspotenzial haben und entweder einen großen/spezifischen Markt ansprechen oder bei einem Impact-Ansatz ein innovatives ökologisches oder soziales Geschäftsmodell haben.
  • Eine Förderempfehlung durch den Akzelerator-Betreiber und einen Coach/Mentor ist erforderlich.
  • Das Startup muss nachhaltigkeitsorientiert sein und bestimmte ökologische oder soziale Kriterien erfüllen.

Voraussetzungen an Akzeleratoren

  • Der Akzelerator muss im Freistaat Sachsen betrieben werden.
  • Für den Aufbau und Betrieb des Akzelerators muss ein verbindliches Konzept vorgelegt werden, das Aussagen zum Mehrwert am Standort, zur organisatorischen und inhaltlichen Struktur, zur Finanzierung und zur Qualifikation des Projektteams enthält.
  • Der Akzelerator muss ein typisches Leistungsangebot für die Unterstützung von Startups haben.
  • Die Einrichtung muss seit mindestens zwölf Monaten operativ tätig sein und mindestens fünf Startups betreut haben.
  • Das Projekt muss die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Akzelerators verbessern und das Ziel einer intelligenten Spezialisierung gemäß dem EFRE-Programm unterstützen.
  • Es müssen gesicherte Gesamtfinanzierung, fachliche Kompetenz des Projektteams und geeignete Räumlichkeiten nachgewiesen werden.
  • Neue Akzeleratoren müssen ihr Programm innerhalb von 12 Monaten ab Bewilligung starten.

Es ist nicht zulässig, dass Startups oder Akzeleratoren diese Zuwendungen mit Mitteln aus anderen Förderprogrammen zur Finanzierung derselben Ausgaben kombinieren.

So läuft die Beantragung

Modul 1 (wettbewerbliches Vorverfahren):

Das Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr veröffentlicht Aufrufe, in denen es dazu auffordert, Konzepte bis zu einem bestimmten Stichtag einzureichen und alle Informationen zur Beantragung gibt. Diese Aufrufe sind auf der Website der Sächsischen Aufbaubank (SAB) zugänglich. Ein Gremium bewertet die Förderwürdigkeit der eingereichten Konzepte anhand der genannten Kriterien.

Modul 2 und 3 (fortlaufendes Verfahren):

Die Anträge für Modul 2 und Modul 3 können kontinuierlich bei der Bewilligungsstelle eingereicht werden. Neue Akzeleratoren, die zum ersten Mal gefördert werden, können nach Ablauf des Bewilligungszeitraums einen Antrag auf Zuwendung als bestehender Akzelerator gemäß den Voraussetzungen für Modul 2 stellen. Die Anträge müssen vor Beginn der jeweiligen Maßnahme bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) als zuständiger Bewilligungsstelle eingereicht werden. Die vollständige Liste aller Unterlagen, die dem Antrag beigefügt werden müssen, ist auf der Website www.sab.sachsen.de verfügbar. Die Antragstellung erfolgt im Anschluss elektronisch über das Internetportal der Sächsischen Aufbaubank (SAB). Mit dem Antrag müssen Nachweise für die Voraussetzungen der Zuwendung eingereicht werden. Für Modul 3 müssen Startups den Zweck, für den sie die Zuwendung verwenden möchten, einen Finanzierungsplan sowie eine befürwortende Stellungnahme beschreiben und einreichen. Mit der Antragstellung erklärt man sich einverstanden, dass die im Antragsverfahren erhobenen Daten elektronisch gespeichert und für statistische Zwecke sowie für wissenschaftliche Begleitungen ausgewertet und die Ergebnisse anonymisiert veröffentlicht werden.

Wir freuen uns über die neuen Fördermöglichkeiten von Akzeleratoren und Business Angels für die Unterstützung von Startups, da sie Innovation antreibt. Mit unserem fundierten Know-how im Bereich Fördermittelmanagement sind wir der ideale Partner, um Unternehmen bei der Beantragung und Abwicklung der Akzeleratorenförderung zur Seite zu stehen. Im kostenlosen Fördermittelcheck prüfen wir die individuellen Fördermöglichkeiten Deines Unternehmens und zeigen auf, welche finanziellen Unterstützungen genutzt werden könnten.