Die Gastronomie hat viele Gesichter. Restaurants, Bars und Cafés sind ebenso beliebt wie eine urige Kneipe in der Altstadt. Durch die bereits vorhandenen zahlreichen Angebote in diesem Bereich wird jede Existenzgründung zu einer echten Herausforderung.
Entscheidende Faktoren sind deshalb besonders der Standort und das Konzept. Weiterhin müssen unbedingt rechtliche Vorgaben beachtet werde. Dazu gehört auch ein Businessplan.

Gewerbe der Gaststätten gründen:

Erfolg ist in der Gastronomie leider selten gesät. Sehr oft sieht man neue Restaurants oder Cafés, die bereits nach einigen Wochen wieder schließen müssen. In der Regel hängt das damit zusammen, dass das Konzept nicht zum Markt und der Zielgruppe passt.
Als erster Schritt sollte deshalb ein Businessplan erstellt werden. Besonders wenn eine Finanzierung durch die Bank erforderlich ist, muss ein Businessplan beim Gespräch vorliegen. Die besonderen Kriterien eines Businessplans sind deshalb sehr wichtig zu wissen.

Kennzahlen des Gaststättengewerbes

Beim statistischen Bundesamt sind verschiedene Eckdaten des Gastronomiegewerbes zu bekommen:

  • Heute existieren etwa 183.000 Unternehmen im Gaststättengewerbe
  • Darin befinden sich 131.000 übliche Unternehmen, die eine Bedienung besitzen
  • Im Durchschnitt haben diese Unternehmen einen Umsatz von 293.000 € im Jahr.
  • Die Mitarbeiter werden im Jahr durchschnittlich mit 34.000 Euro bedacht
  • Eine Gewinnmarge in Höhe von 15,6 % ist bei den Restaurants zu beobachten.

Das Erfolgsrezept der Gastronomie

Jeder Selbstständige, so auch der Gastronom, muss die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen beachten. Wer in den angrenzenden Geschäften konsumiert, wenn er zu Mittag isst, hat dies als private Ausgaben zu deklarieren. Dies sind Ausgaben, die als erstes wegfallen, wenn Menschen sparen müssen oder wollen. Krisen und Aufschwungphasen sind in der Gastronomie stark ausgeprägt, sodass man sich mit ein wenig Erfahrung darauf vorbereiten kann. Dann kann dieser Umstand auch in der Kalkulation berücksichtigt werden. Trends sowie Veränderungen sind ebenfalls ständig zu beobachten, damit das eigene Konzept daran angepasst werden kann.
Zum Faktor Standort sind weitere Faktoren zu beachten. Auch die Konkurrenz muss stetig im Auge behalten werden:
Deshalb muss der Standort mit Bedacht ausgewählt werden. Dazu gehört die Erreichbarkeit, Laufkundschaft sowie die Attraktivität des Standortes. Alternative Angebote in der Gastronomie sind jederzeit vorhanden. Doch welche sind das? Ihre Kenntnis hilft oft besser das eigene Angebot einzuschätzen. Dazu zählen auch die Preise der Konkurrenz. Ein Blick sollte auf die Konkurrenz im Sinne der Designidee geworfen werden, denn auch die Inneneinrichtung muss unbedingt zu seinem Gastronomiegewerbe passen. Auf der Homepage von Gasoni gibt es für Gründer und bestehende Gastronomie-Unternehmen vielseitiges Equipment. So kann man sich aber auch Inspiration beim Fachhändler holen.
Man sollte sich in jedem Fall fragen, wie das eigene Gewerbe in die gewählte Region passt.
Besonders im Recht gibt es zusätzliche Verpflichtungen für einen Gastronomiebetrieb. Lizenzen zur Eröffnung sind rechtzeitig zu beantragen und vorzubringen.
Dazu gehört als erstes die Gaststättenerlaubnis. Damit wird der Ausschank einer Gaststätte berechtigt werden. Dies gilt für alkoholische Getränke. Die Beantragung muss beim Gewerbe- oder Ordnungsamt erfolgen. Zur Beantragung müssen weitere Unterlagen vorliegen. Das Amt gibt dazu immer wieder genaue Informationen heraus. Unter dem Stichwort Einzelanforderung sind diese nachzulesen. Die Gewerbeaufsicht ist ein weiterer Punkt, der beachtet werden muss. Diese Instanz gibt insbesondere zum Thema Räumlichkeiten Auskunft.
In vielen Fällen werden bauliche Veränderungen notwendig, wenn ein Gaststättengewerbe gegründet werden soll. Wer eine solche Änderung vornehmen will oder die Räume anders nutzen will, sollte Kontakt zum Bauamt halten.
Das Gesundheitsamt spielt weiterhin auch eine Rolle bei der Eröffnung im Gastronomiebetrieb. Mitarbeiter bekommen hier ihr Gesundheitszeugnis. Auch der Chef und der Geschäftsführer müssen ein solches Gesundheitszeugnis vorweisen können.
Hygiene ist Grundvoraussetzung für einen erfolgreichen Gastronomiebetrieb. Gerade dieser Bereich unterliegt starken Hygienevorschriften.
Doch nicht jeder, der eine gute Idee hat, kann einfach von heute auf morgen einen Betrieb eröffnen, es muss zunächst eine Prüfung bei der IHK abgelegt werden. Wer dies geschafft hat, muss sich Gedanken zu den Preisen machen. Preise, Gebühren und TV oder Video sind zu kalkulieren. Auch die Anmeldung bei der GEMA ist zu beantragen.
Hinzu kommen weitere Bestimmungen rechtlicher Art. Dazu gehört beispielsweise das Rauchverbot sowie die Vorschriften des Jugendschutzgesetzes. Formalien ebnen den Weg zu einem Gewerbe in der Gastronomie. Alle Vorlagen sollten zusammen gesammelt werden, um den Überblick zu behalten.
Viele nützliche Hinweise sind auf der Homepage der DEHOGA zu finden. Hier sind weitere Informationen für Gründer verfügbar. Wer kein eigenes Konzept entwickeln will, für den lohnt es das Konzept des Franchise zu betrachten. Auch damit ist ein Restaurant, ein Café oder eine Bar zu gründen. Dabei handelt sich um ein Konzept, das bereits erprobt wurde.