Wie bereits von uns berichtet, wurde am 10.04.2018 die neue Mittelstandrichtlinie beschlossen. Mit dem Erscheinen des Amtsblattes am 03.05.2018 wurde die Richtlinie veröffentlicht. Ab dem 04.05.2018 können Anträge nach der neuen Richtlinie gestellt werden.

Ziel der Weiterentwicklung ist es, die Förderung von Unternehmen zu vereinfachen, innovative Unternehmen stärker zu fördern und es dem Mittelstand zu erleichtern, die Chancen des digitalen Wandels zu nutzen.
Hier nun ein Überblick über die wesentlichen Neuerungen aus der Richtlinie:

Gründungsberatung

  • Förderung von maximal 8 Tagewerken bei Antragstellern aus dem Nebengewerbe
  • Abrechnung von halben Tagewerken möglich

Wissensbilanz

  • Das Programm wurde aus der Mittelstandsrichtlinie gestrichen, jedoch als Beratungsschwerpunkt Wissensbilanz in dem Programm Betriebsberatung / Coaching aufgenommen und kann nun hierüber erfolgen.

Betriebsberatung

  • Mögliche Beratungsschwerpunkte:
    • Strategieentwicklung (beibehalten)
    • In- und ausländische Märkte (neu)
    • Digitalisierung des Geschäftsmodells (neu)
    • Personalentwicklung und Fachkräftesicherung (neu)
    • Wissensbilanz (neu)
    • Unternehmensnachfolge (beibehalten)
    • Umweltberatung (beibehalten)

E-Business

  • Branchenausschluss nur noch für Finanz-, Assekuranz- und Vermittlungsdienste
  • Erhöhung der Förderquote von 40 auf 50 Prozent
  • Kostenposition Software wird erweitert um projektspezifische und notwendige Hardware
  • Erhöhung des Fördersatzes um 10 Prozentpunkte, wenn der Antragsteller während der Projektlaufzeit tarifgebunden ist oder eine tarifgleiche Vergütung zahlt

Markteinführung innovativer Produkte

  • Innovationsbegriff wird um nichttechnische Innovationen erweitert (interessant für Kultur- und Kreativwirtschaft)
  • Erhöhung der Zuwendung bei jungen kleinen Unternehmen bis zu 5 Jahre nach Gründung von 50 auf 75 Prozent
  • Erhöhung des Fördersatzes um 10 Prozentpunkte, wenn der Antragsteller während der Projektlaufzeit tarifgebunden ist oder eine tarifgleiche Vergütung zahlt

Messeförderung

  • Wegfall der Förderung von Produktpräsentationen

Generelle Weiterentwicklungen

  • Ab Juni 2018 Pilotvorhaben für die Programme Messebeteiligung und E-Business zur schrittweisen Einführung einer elektronischen Antragstellung

DieÄnderungen der Programme sind mittlerweile auf der Seite der Sächsischen Aufbaubank einzusehen. Kommen Sie gern auf uns zu, um zu prüfen, wie sich die Änderungen auf Ihr Unternehmen auswirken können:
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