KfW-Förderungen im Überblick

KfW-Förderungen im Überblick

Das ändert sich im Juli 2025

Ob Unternehmensgründung, Produktentwicklung oder Digitalisierung– die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) unterstützt Dich mit einer Vielzahl von Förderprogrammen. Doch welche Programme gibt es aktuell – und was ändert sich im Juli 2025?

In diesem Beitrag geben wir Dir zunächst einen kompakten Überblick über die bestehenden KfW-Förderungen. Anschließend schauen wir auf die wichtigsten Änderungen, die die KfW in diesem Jahr eingeführt hat – und was sie für Gründende, Selbstständige und Unternehmen konkret bedeuten.

Aktuelle KfW-Förderprogramme im Überblick

Der ERP-Gründerkredit unterstützt Gründende, Unternehmensnachfolger sowie kleine Unternehmen mit zinsgünstigen Krediten von bis zu 120.000 Euro. Ziel ist es, die Gründung, Übernahme oder den Betrieb eines Unternehmens finanziell abzusichern.

Voraussetzungen:

  • Du bist Existenzgründer:in, Unternehmensnachfolger:in oder betreibst ein kleines Unternehmen (KMU) gemäß EU-Definition

Förderhöhe:

  • Bis zu 100 % der förderfähigen Kosten können über den Kredit finanziert werden

Der ERP-Förderkredit KMU (365/366) richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler und bietet zinsgünstige Darlehen zur Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln. Ziel ist es, Wachstum, Innovation und langfristige Wettbewerbsfähigkeit im Mittelstand zu fördern.

Voraussetzungen:

  • Du bist ein KMU mit weniger als 250 Mitarbeitern und Dein Jahresumsatz beträgt maximal 50 Millionen Euro

Förderhöhe:

  • Kredite bis maximal 25 Millionen Euro werden gewährt
  • Die KfW übernimmt 50% des Risikos

Das Förderprogramm ERP-Mezzanine für Innovation unterstützt kleine und mittlere Unternehmen, mit zinsgünstigen Darlehen und eigenkapitalähnlichen Komponenten, bei der Entwicklung neuartiger Produkte, Verfahren und Dienstleistungen. Gefördert werden innovative Vorhaben, die sich deutlich vom internationalen Stand der Technik abheben und neu für das antragstellende Unternehmen sind.

Voraussetzungen:

  • Das Unternehmen ist seit mindestens 2 Jahren am Markt
  • Der Sitz oder die Betriebsstätte liegt in Deutschland
  • Kredit beträgt mindestens 25.000 Euro
  • Das Vorhaben hebt sich vom internationalen Stand der Technik ab und ist neu für das geförderte Unternehmen

Förderhöhe:

  • Es werden bis zu 5 Millionen Euro gefördert
  • Risikoübernahme der KfW bis zu 60%

Das KfW-Umweltprogramm fördert Investitionen, die die Umweltsituation und den Klimaschutz verbessern, Ressourcen schonen und die Artenvielfalt stärken.

Voraussetzungen:

  • Der Unternehmenssitz befindet sich innerhalb der EU

Förderhöhe:

  • bis zu 100% der Investitionskosten werden übernommen
  • Bereitstellungsprovision beträgt 0,15% pro Monat, beginnend ab dem 6. Monat

Das Programm fördert großtechnische Pilotprojekte mit innovativem Charakter, die einen überdurchschnittlichen Beitrag zum Umweltschutz leisten und erstmals in dieser Form am Markt umgesetzt werden. Der Fokus liegt auf Projekten mit Modellcharakter, insbesondere in Bereichen wie Abwasserbehandlung, Abfallvermeidung, Bodenschutz und Lärmminderung.

Voraussetzungen:

  • Das Unternehmen hat einen Betriebssitz in Deutschland
  • Das Vorhaben wird nicht bereits marktüblich umgesetzt
  • Das Projekt hat Demonstrationscharakter und ist technisch innovativ

Förderhöhe:

  • Investitionszuschuss: in der Regel bis zu 30 % der förderfähigen Kosten
  • Zusätzlich möglich: ein zinsverbilligter Kredit von bis zu 70 % der förderfähigen Kosten
  • Bereitstellungsprovision: 0,15 % pro Monat, beginnend ab dem 6. Monat nach Zusage

Das KfW-Energieeffizienzprogramm unterstützt kleine und mittlere Unternehmen mit zinsgünstigen Darlehen bei Investitionen zur Verbesserung der Energieeffizienz und Reduzierung von Treibhausgasemissionen. Gefördert werden Maßnahmen an Produktionsanlagen und -prozessen, die nachweislich zu einer CO₂-Einsparung von mindestens 15 % führen.

Voraussetzungen:

  • Gefördert werden in- und ausländische Unternehmen mit mehrheitlicher privatrechtlicher Beteiligung, sowie Freiberufler und Contracting-Geber die Energie-Dienstleistungen erbringen

Förderhöhe:

  • Es können bis zu 100% Deiner Investitionskosten übernommen werden

Mit dem KfW-Förderkredit für den großen Mittelstand werden große mittelständische Unternehmen in allen Bereichen der unternehmerischen Tätigkeit gefördert. Dazu zählen Anschaffungen, laufende Kosten, Materialkosten und Unternehmensnachfolge.

Voraussetzungen:

  • Es werden nur große mittelständische Unternehmen gefördert, keine kleinen mittelständischen Unternehmen

Förderhöhe:

  • Anschaffungen, laufende Kosten und Materialkosten können bis zu 100% finanziert werden
  • Ohne Risikoübernahme besteht eine Kreditzusage bis zu 36 Monate
  • Mit Risikoübernahme besteht eine Kreditzusage bis zu 12 Monate

Das Förderprogramm Venture Tech Growth Financing ermöglicht die Finanzierung von jungen innovativen Technologieunternehmen in der Wachstumsphase. Gefördert werden insbesondere Investitionen und Betriebsmittel, die dem Skalieren digitaler Geschäftsmodelle, der technologischen Weiterentwicklung oder der Erschließung neuer Märkte dienen. Die Finanzierung richtet sich an Unternehmen, die bereits erste Markterfolge erzielt haben und nun weiter wachsen, aber den Weg zu klassischen Krediten noch nicht vollständig gehen können.

Voraussetzungen:

  • Das Unternehmen ist ein junges, wachstumsorientiertes Technologieunternehmen
  • Es bestehen skalierbare Geschäftsmodelle mit hohem Innovationsgrad
  • Das Unternehmen befindet sich in der Wachstumsphase

Förderhöhe:

  • Reicht von 1Millionen bis maximal 125 Millionen Euro
  • Der Risikoanteil der KfW liegt etwa bei 50%

RegioInnoGrowth bietet Eigen- und Nachrangkapital für Startups und mittelständische Unternehmen mit innovativen Geschäftsmodellen.

Voraussetzungen

  • Bestehender Gruppenumsatz von maximal 75 Millionen Euro
  • Betriebsstätte in Deutschland

Förderhöhe:

  • Übernahme von bis zu 70% des Finanzierungsbedarfs, maximal jedoch 5 Millione Euro

Das Förderprogramm KfW-Konsortialkredit Digitale Infrastruktur unterstützt Unternehmen und Projektträger mit langfristigen, zinsgünstigen Krediten bei der Finanzierung großer Digitalisierungsprojekte im Rahmen von Kreditkonsortien. Gefördert werden insbesondere Investitionen in den Ausbau und die Modernisierung digitaler Netze und Infrastruktur.

 Voraussetzungen:

  • Gefördert werden privatwirtschaftliche Unternehmen aus dem In- und Ausland, sowie kommunale Unternehmen und Projektgesellschaften

Förderhöhe:

  • Die KfW beteiligt sich mit bis zu 20 Millionen Euro Risikoanteil an der Finanzierung

Der KfW Konsortailkredit Innovation und Digitalisierung fördert Investitionen und Betriebsmittel im Bereich, die auf technologische Neuerungen, digitale Geschäftsmodelle oder die Transformation bestehender Prozesse durch Digitalisierung abzielen.

Voraussetzungen:

  • Förderung gilt für in- und ausländische Unternehmen und Projektgesellschaften, die sich mehrheitlich im Privatbesitz befinden

Förderhöhe:

  • Bis zu 50% Vorfinanzierung
  • KfW Risikoanteil liegt bei 7,5 bis 100 Millionen Euro

Aktuelle Änderungen im Bereich Digitalisierung und Innovation

Die KfW strukturiert ihre Förderung klarer: Statt eines gemeinsamen Kredits für Digitalisierung und Innovation gibt es künftig zwei separate Programme – jeweils mit und ohne Haftungsfreistellung:

Konkret ab Juli 2025:

  • ERP-Förderkredit Digitalisierung (Programm-Nr. 511 ohne /512 mit Haftungsfreistellung)
  • ERP-Förderkredit Innovation (Programm-Nr. 513 ohne /514 mit Haftungsfreistellung)

Das bisherige Programm (ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit, Nr. 380) wird eingestellt.
Anträge sind nur noch bis 30. Juni 2025 möglich!

Was beinhalten die neuen Programme konkret?

Dieses Programm unterstützt Dich, wenn Du Dein Unternehmen digitaler aufstellen willst.

Gefördert werden u.a.:

  • Einführung neuer digitaler Technologien (z.B. ERP-, CRM- oder Warenwirtschaftssysteme)
  • Digitalisierung von Geschäftsprozessen (z.B. Buchhaltung, Personalmanagement, Vertrieb)
  • Aufbau digitaler Plattformen und Geschäftsmodelle (z.B. Webshops, Apps)
  • IT-Sicherheit und Datenschutzmaßnahmen

Was neu ist:

  • Es gibt einen eigenständigen Förderzuschuss von 3 % auf die Kreditsumme (max. 200.000 €).
  • Verbesserte Konditionen bei größeren Digitalisierungsprojekten.
  • Wahlweise mit Haftungsfreistellung (Programm 512), was die Kreditvergabe erleichtern kann

Hier geht es um Projekte mit neuem Marktpotenzial oder technischer Weiterentwicklung.

Gefördert werden u.a.:

  • Entwicklung neuer Produkte oder Verfahren
  • Markteinführung innovativer Dienstleistungen
  • Ausbau eigener Forschungs- und Entwicklungsabteilungen
  • Technische Innovationen in Produktion und Services

Was neu ist:

  • Innovationsprojekte müssen künftig klar definiert werden (etwa durch eine kurze Beschreibung, warum Deine Idee oder Umsetzung etwas Neues auf den Markt bringt.)
  • Auch Prozessinnovationen (also Verbesserungen interner Abläufe) sind förderfähig.
  • Zusätzlich zum Kredit gibt es ebenfalls den neuen 3 %-Zuschuss.

Die wichtigsten Eckdaten der neuen KfW-Förderprogramme auf einen Blick:

  • Kreditbetrag: Zwischen 25.000 € und 25 Mio. €, je nach Projektgröße und Bedarf.
  • Laufzeit: Bis zu 10 Jahre, optional mit tilgungsfreien Anlaufjahren.
  • Zinssatz: Bonitätsabhängig, mit Möglichkeit auf feste Zinsbindungen – für mehr Planungssicherheit.
  • Förderzuschuss: 3 % Zuschuss auf den ausgezahlten Kreditbetrag, maximal 200.000 €. Der Zuschuss wird direkt zusammen mit dem Kredit beantragt.

Für wen sind die neuen Förderkredite gedacht?

  • Selbstständige und Freiberufler mit Sitz in Deutschland
  • Gründerinnen und Gründer
  • kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit weniger als 250 Mitarbeitenden
  • größere Mittelständler (bis 500 Mio. € Jahresumsatz)

Egal, ob Du gerade gründest oder Dein bestehendes Unternehmen weiterentwickeln möchtest – die Programme passen sich flexibel an verschiedene Größen und Branchen an.

Fazit

Die neuen ERP-Förderkredite bieten mehr Transparenz, gezieltere Unterstützung und einen echten finanziellen Vorteil durch den 3 %-Zuschuss.

Wer digitale Investitionen oder innovative Ideen plant, sollte die neuen Programme ab Juli 2025 im Blick behalten.
Bestehende Vorhaben können noch bis Ende Juni über das alte Programm (Nr. 380) beantragt werden.

Mehr Details zu den neuen ERP-Förderkrediten findest Du direkt bei der KfW:

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Innovation/