Heute erreichte uns die Frage, ob es Möglichkeiten gibt, das Einstellen von Mitarbeitern fördern zu lassen. Gerne möchte ich die Antwort mit euch allen im folgenden Blogbeitrag teilen. Lest im Folgenden daher eine kleine Zusammenfassung zu den verschiedenen Fördermöglichkeiten zum Einstellen von Mitarbeitern.
Zuschüsse vom Arbeitsamt
Die erste Anlaufstelle, wenn es um Zuschüsse für neue Mitarbeiter geht, ist die örtliche Agentur für Arbeit. Diese unterstützt die (Wieder-)Eingliederung von Personen in drei Anlässen mit einem finanziellen Zuschuss zum Arbeitsentgelt.
Eingliederungszuschuss bei Vermittlungshemmnissen
Gefördert werden unter diesem Gesichtspunkt Gehälter von Personen, die aufgrund ihrer Person als schwer vermittelbar gelten. Ältere Arbeitnehmer ab 50 Jahre, Menschen mit Behinderung oder schlechten Qualifikationen und Langzeitarbeitlose zählen bspw. dazu. In jedem Fall sollte im Vorfeld der Anstellung von dem Arbeitgeber der Kontakt zur Agentur gesucht werden, um Fördermöglichkeiten zu prüfen. 50% Zuschuss zum Arbeitsentgelt sind möglich.
Arbeitnehmer bei Existenzgründung einstellen
Existenzgründer oder Nachfolger, die nicht länger als 2 Jahre am Markt sind und nicht mehr als 5 Angestellte haben, können für neue Mitarbeiter einen Einstellungszuschuss erhalten. Bedingung ist, dass der neue Kollege mindestens 3 Monate arbeitslos war und von der Agentur für Arbeit unterstützt wurde. Weiterhin sollte er ohne die Unterstützung nicht langfristig im Arbeitsmarkt eingegliedert werden können.
Einstellungszuschuss bei Vertretung
Arbeitgeber, die einen Mitarbeiter über einen kurzen Zeitraum ersetzen müssen, weil dieser auf Weiterbildung ist, können sich die Vertretung zwischen 50% und 100% fördern lassen. Auch dies ist eine Ermessensleistung der Agentur für Arbeit und hängt u.a. ab von der Höhe der Weiterbildungskosten des Stammmitarbeiters sowie der eventuellen Minderleistung der Vertretung.
Weitere Informationen und Fördermöglichkeiten für bereits vorhandene Mitarbeiter gibt es bei der Agentur für Arbeit.
Sonstige Anlaufstellen für Zuschüsse zur Einstellung neuer Mitarbeiter
In jedem Fall sollten nach der Agentur die Förderbanken der Bundesländer angesprochen werden, welche Programme zur Förderung neuer Arbeitsplätze anbieten. In Sachsen bietet sich hier die Anstellung eines InnoExperts an. Dabei handelt es sich um die Beschäftigung eines Hochschulabsolventen sowie die Beschäftigung von Forschern und Ingenieuren mit Hochschulabschluss und Berufserfahrung. Bezuschusst werden hier die Personalausgaben.
Ähnlich ist es bei den InnoManagern. Hier kann sogar angestelltes Personal mit bis zu 50% bezuschusst werden, solange die umbesetzte Stelle durch einen neuen Mitarbeiter ersetzt wird.
Anlaufpunkt für die InnoExperts und den InnoManager ist die Sächsische Aufbaubank.
Merksatz: Wer Arbeit bietet, wird unterstützt
Nicht immer muss es der finanzielle Zuschuss zum Arbeitsentgelt sein, mit dem der Arbeitgeber unterstützt wird. Viele weitere Maßnahmen (z.B. Weiterbildungsförderung) sind möglich. Gerne prüfen wir Ihre derzeitige Situation sowie Ihre Vorhaben und unterbreiten Ihnen Möglichkeiten zur Weiterentwicklung Ihres Unternehmens. Entweder Sie nehmen direkt zu uns Kontakt auf (info@avalia.de, 0351 65694021) oder wir rufen Sie zurück, wenn Sie das Kontaktformular ausfüllen.
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