Künftig sollen die Bewilligungsvoraussetzungen, Antragsverfahren und Verwendungsprüfungen schneller und unbürokratischer ablaufen. Eine Veränderung ist zum Beispiel die Möglichkeit eines förderunschädlicher Maßnahmenbeginn ab Antragstellung, wenn die Ausgaben bei den Unternehmen unter 100.000€ liegen.

Auch bei der Verwendungsnachweisprüfung soll es künftig Erneuerungen geben.

 

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