Steuern bei der Gründung
Warum Du keine Angst vor dem Finanzamt haben musst
Disclaimer: Dieser Blog ersetzt keine steuerliche Beratung. Alle Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken und spiegeln allgemeine Erfahrungen und Recherchen wider. Steuerliche und rechtliche Entscheidungen solltest du immer gemeinsam mit einer qualifizierten Steuerberatung treffen.
„Ich würde ja gerne gründen, aber das mit den Steuern ist mir zu kompliziert.“ Aussagen wie diese hören wir als Gründungsexperten täglich. Die Angst vor der Steuererklärung und dem Finanzamt ist, neben der Angst vorm Scheitern, einer der größten Bremsklötze für Gründende in Deutschland.
Wir haben zu diesem Thema im Podcast „Die Gründungsbegleiter“ mit einer unserer Partnerinnen, der Gründungs- und Steuerberaterin Tanja Hiller gesprochen. Ihre wichtigste Botschaft: Steuern sind kein Hexenwerk – man muss sie nur einmal verstehen. Wir räumen heute mit den Mythen auf und zeigen Dir, dass Du das Steuer-Ruder selbst in der Hand halten kannst.
Das 1×1 der Steuerarten: Was kommt auf Dich zu?
Bevor wir in die Details gehen, ein wichtiger Gedankengang vorab: Betrachte Deine Steuern nicht als eine unvorhersehbare Naturkatastrophe. In Deutschland ist das Steuersystem zwar komplex, aber auch sehr berechenbar. Wenn Du verstehst, welche Steuerart an welchen Hebel Deines Unternehmens gekoppelt ist, verliert das Thema seinen Schrecken.
Man kann die Steuerlast bei Gründenden im Wesentlichen in drei Bereiche unterteilen. Jede Säule hat ihre eigenen Regeln, Freibeträge und Zeitpunkte.
Einkommensteuer
Deutschland nutzt einen Stufentarif. Nach dem Grundfreibetrag startest Du mit dem Eingangssteuersatz von 14 %. Je höher Dein Gewinn, desto weiter klettert der Satz nach oben, bis zum Spitzensteuersatz von 42 % (die sogenannte „Reichensteuer“ von 45 % greift erst bei extrem hohen Einkommen über ca. 277.000 €). Einen guten Überblick über die voraussichtlich anfallenden Steuern und eine visualsisuerung des Stufentarifs bietet der Lohn- und Einkommensteuerrechner des Bundesministeriums für Finanzen.
Auf was die Einkommenssteuer berechnet wird, hängt von Deiner Rechtsform ab:
Bei Einzelunternehmen & Personengesellschaften (z. B. GbR): Es gibt keine Trennung zwischen Dir und Deinem Business. Versteuert wird der gesamte steuerliche Gewinn. Dabei ist es völlig unerheblich, ob Du Dir das Geld für private Zwecke entnommen hast oder ob es als Puffer auf dem Geschäftskonto bleibt.
Bei Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH oder UG): Hier bist Du meist angestellt in Deiner eigenen Firma. Einkommensteuer zahlst Du nur auf das Gehalt, das Du Dir auszahlst. Der Rest des Gewinns bleibt in der Firma und wird dort anders besteuert (siehe Körperschaftsteuer).
- Grundfreibetrag: Aktuell bleiben die ersten 12.348 € Deines Einkommens komplett steuerfrei (bei Verheirateten 24.696 €).
- Soli-Freigrenze: Der Solidaritätszuschlag fällt für Dich erst an, wenn Deine festgesetzte Einkommensteuer über 20.350 € liegt.
Gewerbesteuer
Wenn Du ein Gewerbe angemeldet hast (und kein Freiberufler bist), erhebt Deine Gemeinde (Unternehmensstandort) die Gewerbesteuer. Das Besondere: Die Höhe der Steuer ist nicht überall gleich.
- Der Hebesatz: Jede Gemeinde in Deutschland legt einen eigenen Faktor fest – den Hebesatz. Dieser liegt gesetzlich bei mindestens 200 %, beträgt in ländlichen Regionen oft zwischen 300 % und 380 % und kann in Großstädten wie München oder Frankfurt auf ca. 490 % steigen.
- Die Rechnung: Dein Gewinn (über dem Freibetrag von 24.500 €) wird erst mit einer bundeseinheitlichen Steuermesszahl von 3,5 % verrechnet. Das Ergebnis ist der „Steuermessbetrag“. Dieser wird dann mit dem individuellen Hebesatz Deiner Gemeinde multipliziert.
- Die Anrechnung (nur bei Personengesellschaften): Jetzt kommt der entscheidende Punkt für Deine Einkommensteuer: Das Finanzamt rechnet Dir die gezahlte Gewerbesteuer pauschal bis zu einem Hebesatz von 400 % auf Deine persönliche Einkommensteuer an. Liegt der Hebesatz Deiner Gemeinde bei 400 % oder darunter, zahlst Du effektiv 0 € zusätzliche Steuern, da die Gewerbesteuer Deine Einkommensteuer 1-zu-1 mindert. Nur wenn der Hebesatz über 400 % liegt (wie in vielen Großstädten), bleibt eine kleine Differenz als echte Zusatzbelastung bei Dir hängen.
Umsatzsteuer
In Gesetzen und auf Deiner Steuererklärung heißt sie Umsatzsteuer, während wir im Alltag und auf Kassenbons meist von Mehrwertsteuer sprechen. Inhaltlich meinen beide das Gleiche, nur der Blickwinkel ändert sich: Dein Kunde zahlt die Mehrwertsteuer auf den Mehrwert Deiner Leistung, und Du führst diesen als Umsatzsteuer ab.
Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) 2026:
Mit der Nutzung der Kleinunternehmerregelung erhältst Du eine Umsatzsteuerbefreiung. Du kannst die Kleinunternehmerregelung nutzen, wenn Dein Umsatz im vorangegangenen Geschäftsjahr nicht über 25.000 € lag und im laufenden Geschäftsjahr voraussichtlich 100.000 € nicht übersteigt.
Vorsicht bei der Entscheidung: Wenn Du die Regelung nutzt, musst und darfst Du keine Umsatzsteuer ausweisen, kannst Dir aber auch keine Vorsteuer (die Umsatzsteuer, die Du selbst bei Einkäufen für Dein Unternehmen zahlst) vom Finanzamt zurückholen.
Rechenbeispiel: Kaufst Du für Dein Büro Hardware und Software für 10.000 € ein, „schenkst“ Du dem Staat als Kleinunternehmer rund 1.900 € Steuern, die Du Dir sonst als Vorsteuer-Erstattung direkt hättest zurückholen können. Lohnt sich die Regelung also? Nur, wenn Deine Kunden überwiegend Privatpersonen sind und Du kaum eigene Investitionen hast.
Umsatzsteuer-Voranmeldung (UStVA):
Wenn Du kein Kleinunternehmer bist, musst Du regelmäßig berichten, wie viel Steuer Du eingenommen und wie viel Du selbst gezahlt hast.
Der Rhythmus: Als Gründer:in musst Du in den ersten zwei Jahren die Voranmeldung meist monatlich abgeben (immer bis zum 10. des Folgemonats). Später entscheidet die Höhe Deiner Steuerzahllast, ob Du auf ein Quartal oder sogar eine jährliche Meldung umstellen darfst.
Unser Tipp:
Beantrage im steuerlichen Erfassungsbogen unbedingt die Ist-Versteuerung. Normalerweise will das Finanzamt die Steuer sehen, sobald Du die Rechnung schreibst (Soll-Versteuerung). Das kann Dich gerade zu Beginn in Liquiditätsengpässe treiben, wenn Dein Kunde erst nach 60 Tagen zahlt, Du die Steuer aber schon im nächsten Monat abführen musst. Bei der Ist-Versteuerung zahlst Du erst, wenn das Geld wirklich auf Deinem Konto gelandet ist.
Körperschaftssteuer
Die Körperschaftsteuer betrifft Dich nur, wenn Du eine GmbH oder eine UG gegründet hast. Hier trennt das Finanzamt strikt zwischen Deinem privaten Geldbeutel und dem Vermögen der Firma.
Der Satz steht fest bei 15 % auf den zu versteuernden Gewinn. Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5 %. Es gibt Grundfreibetrag.
Unser Tooltipp für den Durchblick
Wir schließen uns dem Tipp von Tanja Hiller aus unserer Podcastfolge an. Nicht gleich alles abgeben, sondern erstmal reinfuchsen, selbst machen und ein Gefühl für die Zahlen bekommen. Wir nutzen bei avalia konsequent LexOffice, denn es ist intuitiv und GoBD-konform.
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