Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) führt ab dem 01.01.2020 eine schnellere Risikoprüfung unter den folgenden Voraussetzungen durch:

1: Das Eigenrisiko der KfW für den Antragsteller oder die zugehörige Gruppe verbundener Kunden (GvK) beläuft sich auf maximal 750.000 € (inklusive des beantragten Kredits)

2: Es liegt ein vollständiges Unterlagenpaket vor (siehe Merkblatt der KfW)

Zudem müssen nachstehende Kriterien eingehalten werden:

  1. Der Anteil der 3 wichtigsten Kunden am Gesamtumsatz des Antragstellers beträgt maximal 60 %.
  2. Der Antragsteller weist keine gravierenden Veränderungen im Gesellschafterkreis innerhalb der letzten 12 Monate oder zeitgleich mit Antragstellung auf. KEINE Finanzierung des Endkreditnehmers bei Unternehmensübernahme (betrifft auch aktuelle Kreditanträge)
  3. Es liegen keine Liquiditätsschwierigkeiten, kein signifikanter Umsatz-/Ertragsrückgang (maximal 10 %) und keine Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens vor.
  4. Die Wahrscheinlichkeit des 1-Jahresausfalls des Antragstellers liegt bei maximal 1,2 % (auf Basis des Ratings der Hausbank).
  5. Die Kapitaldienstfähigkeit auf Basis der Berechnungen der Hausbank ist auf Grundlage von IST-Zahlen gegeben (Berücksichtigung des neuen Vorhabens des Antragstellers).

Bei einer Erfüllung der Voraussetzungen, liegt die Bearbeitungsdauer bei maximal 5 Bankarbeitstagen.

Wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt werden, erfolgt eine Weitergabe von Informationen an die Hausbank und eine Bearbeitung außerhalb des Fast-Track-Prozesses.