Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) führt ab dem 01.01.2020 eine schnellere Risikoprüfung unter den folgenden Voraussetzungen durch:
1: Das Eigenrisiko der KfW für den Antragsteller oder die zugehörige Gruppe verbundener Kunden (GvK) beläuft sich auf maximal 750.000 € (inklusive des beantragten Kredits)
2: Es liegt ein vollständiges Unterlagenpaket vor (siehe Merkblatt der KfW)
Zudem müssen nachstehende Kriterien eingehalten werden:
- Der Anteil der 3 wichtigsten Kunden am Gesamtumsatz des Antragstellers beträgt maximal 60 %.
- Der Antragsteller weist keine gravierenden Veränderungen im Gesellschafterkreis innerhalb der letzten 12 Monate oder zeitgleich mit Antragstellung auf. KEINE Finanzierung des Endkreditnehmers bei Unternehmensübernahme (betrifft auch aktuelle Kreditanträge)
- Es liegen keine Liquiditätsschwierigkeiten, kein signifikanter Umsatz-/Ertragsrückgang (maximal 10 %) und keine Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens vor.
- Die Wahrscheinlichkeit des 1-Jahresausfalls des Antragstellers liegt bei maximal 1,2 % (auf Basis des Ratings der Hausbank).
- Die Kapitaldienstfähigkeit auf Basis der Berechnungen der Hausbank ist auf Grundlage von IST-Zahlen gegeben (Berücksichtigung des neuen Vorhabens des Antragstellers).
Bei einer Erfüllung der Voraussetzungen, liegt die Bearbeitungsdauer bei maximal 5 Bankarbeitstagen.
Wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt werden, erfolgt eine Weitergabe von Informationen an die Hausbank und eine Bearbeitung außerhalb des Fast-Track-Prozesses.