Abzocke via Branchenbucheintrag. Bild: Axel Hoffmann  / pixelio.de
Abzocke via Branchenbucheintrag. Bild: Axel Hoffmann / pixelio.de

Es ist ein altbekanntes, ein leidiges Thema. Immer neue Adressbuchverlage versenden als Rechnung getarnte Angebotsformulare. Dabei gehen sie fast immer gleich vor. Entweder es wird eine Zahlungsverpflichtung vorgetäuscht oder es wird der Eindruck erweckt, dass bereits ein Vertrag in einem Verzeichnis besteht. Sehr oft landet auch ein Angebot für einen vermeintlich kostenlosen Eintrag im Briefkasten. Im Kleingedruckten steht dann aber, dass der eigentliche Vertrag erst durch Bezahlung der Forderungssumme, beziehungsweise durch die Rücksendung des Formulars zu Stande kommt.

Die Opfer der Branchenbuch-Abzocke

Bevorzugte Opfer sind Existenzgründer und Jungunternehmer, die mit ihrem Unternehmen erst kürzlich in das örtliche Handelsregister eingetragen worden sind. Diese Eintragung wird im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gegeben und ist somit für jeden sichtbar.

Die Übeltäter

Unseriöse Adressbuchverlage durchsuchen die offiziellen Handelsregister nach neuen Eintragungen. Sie spekulieren auf das Unwissen und die Unachtsamkeit der Unternehmer. Die Liste solcher Firmen ist lang, sehr oft haben sie ihren Sitz sogar im Ausland.

Die Masche

Es gibt verschiedene Varianten von Formularen (Beispiele: Abzocke von Gründern nach Eintragung im Handelsregister) die vornehmlich unaufgefordert mit der Post versendet werden. Hierbei erwecken sie durch ihre Gestaltung den Eindruck einer Rechnung. Dabei erhalten sie eine amtliche Aufmachung und suggerieren eine gesetzliche Pflicht zur Eintragung in eine Datenbank. Häufig wird gleich ein Ausschnitt aus dem Bundesanzeiger gleich mitversandt.
Tatsächlich bekommt der Unternehmer gar keine Rechnung, sondern lediglich ein Angebot. Das wird aber nur aus dem Kleingedruckten ersichtlich.
Diese Datenbanken, sofern überhaupt vorhanden, sind aber meist völlig wertlos, da Eintragungen wahllos und ohne Sortierung erfolgen.
Ein anderes Vorgehen ist die Versendung eines Formulars, das wie ein Korrekturabzug gestaltet ist. Der Empfänger soll glauben, es handele sich um die kostenlose Aufnahme in ein Gewerbeportal im Internet. Das Schreiben diene dazu, Firmendaten zu überprüfen und zu ergänzen, die sogenannte Basisauskunft zu korrigieren. Jedoch handelt es sich auch hier um eine trügerische Offerte. Ein vormarkierter Punkt, der eine kostenpflichtige Alternative zur kostenlosen Eintragung bestätigt, ist leicht zu übersehen. Wird das Schreiben zurückgesandt, dann wird aus der kostenlosen Aufnahme ganz schnell ein Abonnement über bis zu 5 Jahre und einer Gebühr von mehreren hundert Euro wird zugestimmt.
Als Empfänger solcher Schreiben empfiehlt sich diese genau zu überprüfen. Verdächtig machen sich Verlage wenn:

  • Der Name des Verlags nicht klar erkennbar ist
  • Der Sitz im Ausland ist
  • Nur eine Faxnummer angegeben wurde

Wenn man bereits getäuscht wurde

empfiehlt sich oft der Weg zum Anwalt des Vertrauens. Dieser kann dann abwägen, inwiefern ein Schadensersatz geltend gemacht werden kann.
Des Weiteren sollte man den Vorfall der Industrie- und Handelskammer (IHK) und dem Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e.V. (DSW) melden. Der Schutzverband fordert die unseriösen Unternehmen zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf und leitet gegebenenfalls gerichtliche Schritte ein, unter Umständen wird sogar Strafanzeige gestellt.