Das Förderprogramm „Go Digital“ richtet sich gezielt an KMU inkl. Handwerksbetriebe und bietet diesen einen Zuschuss zu Beratungsleistungen an, damit sich diese trotz technologischer und gesellschaftlicher Entwicklungen in den Bereichen Online-Handel, Digitalisierung und Datenschutz Unterstützung einholen können. Eine Förderung ist nur durch die Inanspruchnahme eines autorisierten Beratungsunternehmens möglich. Hier haben Beratungsunternehmen bis zum 28. Februar 2022 die Möglichkeit sich zu autorisieren. Mehr dazu findet ihr weiter unten.

Die Autorisierungs- und Förderanträge können seit dem 1. Januar 2022 gestellt werden. Das BMWi stellt insgesamt Fördermittel in Höhe von 72 Millionen EUR zur Verfügung. Die neue Förderrichtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2024.

Förderprogramm "go digital"; Tablet; Online-Traffic

 

Vorab: Es gibt Neuerungen

Das Programm hat sich seit 2015 bewährt. Mit der Verlängerung treten seit dem 1. Januar 2022 aber auch einige Veränderungen der Richtlinien in Kraft.

  1. Alle Unternehmen, welche zum 31.12.2021 autorisiert sind, bleiben bis zum 31.12.2022 weiter autorisiert;
  2. Für die neuen Module kann im Zeitfenster vom 01.01.2022 – 28.02.2022 eine Nachautorisierung beantragt werden;
  3. Gleiches gilt für Neuautorisierungen in allen Modulen;
  4. Bewilligungen in 2022 können nur noch nach neuer Richtlinie erfolgen. Dies gilt auch für Anträge aus 2021, bei denen die Bewilligung noch nicht erfolgt ist;
  5. Neben den neuen förderbaren Leistungen, gibt es auch nicht mehr förderbare Leistungen – z.B. die erstmalige Erstellung und die Anpassung einer bestehenden Webseite;
  6. Alle autorisierten Beratungsunternehmen müssen für die Antragstellung im Besitz einer gültigen qualifizierten elektronischen Signatur gemäß der Richtlinie der Bundesnetzagentur sein;
  7. Eine Unterteilung von Haupt- und Nebenmodulen entfällt, somit kann ein Projekt in einem Modul (inklusive IT-Sicherheit-Pflichtberatung) auch volle 30 Beratertage umfassen.

Quelle: https://www.innovation-beratung-foerderung.de/INNO/Navigation/DE/go-digital/go-digital.html

Was wird gefördert?

Es werden KMU und Handwerksbetriebe mit technologischem Potenzial gefördert, die folgende Kriterien erfüllen:

  • weniger als 100 Mitarbeitern werden beschäftigt
  • Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme des Vorjahres von höchstens 20 Millionen Euro
  • Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland
  • Förderfähigkeit nach der De-minimis-Verordnung

Wie genau wird man als Unternehmen gefördert?

Insgesamt gibt es fünf Fördermodule, in denen ein Unternehmen beraten werden kann.

IT-Sicherheit: Um wirtschaftliche Schäden durch Cyberkriminalität zu verhindern, werden KMU hier im Rahmen von Risiko- und Sicherheitsanalysen unterstützt. Außerdem sollen IT-Sicherheitsmanagementsysteme eingeführt/optimiert werden.

Digitale Markterschließung: Hier wird KMU bei ihrer Vermarktung und der Erschließung neuer Kundengruppen geholfen. Zusammen soll eine professionelle Internetpräsenz aufgebaut werden, mit Hilfe von Online-Marketing-Strategien oder auch durch das Aufbauen/Verbessern von Online-Shops.

Digitalisierte Geschäftsprozesse: Damit KMU ihre Arbeitsabläufe digitalisieren können, besteht die Möglichkeit, sie durch das Einführen von e-Business-Software-Lösungen oder durch Umstrukturierungen von Unternehmensprozessen zu fördern.

Digitalisierungsstrategie: Um die Grundlage für eine erfolgreiche Digitalisierung zu legen, sollen KMU bei der Entwicklung einer umfassenden individuellen Digitalisierungsstrategie unterstützt werden.

Datenkompetenz („go data“): Die Datenökonomie ist ein jüngerer Wirtschaftsbereich und hat damit Potenzial, aber auch Risiken. KMU sollen bei der aktiven Beteiligung an der sich entwickelnden Datenökonomie unterstützt werden, um erste Hürden zu überwinden.

Die letzten beiden Module sind mit der neuen Förderrichtlinie dazu gekommen.

Wie hoch ist die Förderung?

„Go digital“ fördert Beratungsleistungen in einem wählbaren Hauptmodul mit gegebenenfalls erforderlichen Nebenmodulen. Der Fördersatz beträgt 50 % des Beratertagesatz (max. 1.100 EUR) bei bis zu 30 Beratertagen.

Autorisierte Beratungsunternehmen

Damit die Unternehmen gefördert werden, sind selbstverständlich auch Beratungsunternehmen notwendig. Als Beratungsunternehmen tragt ihr die Gesamtverantwortung des jeweiligen Projektes. Eure Aufgaben sind beispielsweise die Antragstellung, vertragliche Verpflichtungen und natürlich die Beratung.

Die Anträge auf Autorisierung als Beratungsunternehmen in „Go digital“ können bis zum 28. Februar 2022 gestellt werden. Besonders für die Module „Digitalisierungsstrategie“ und „Datenkompetenz“ sind qualifizierte Berater:innen gefragt, da diese neu im Förderprogramm sind.

Wir unterstützen euch gern bei Fragen hinsichtlich der Autorisierung. Nehmt dazu gern hier mit uns auf.

Seid ihr interessiert an einer Förderung oder daran ein Beratungsunternehmen zu werden? Mehr Informationen über „Go Digital“ findet ihr hier.

 

Quelle: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2021/12/20211228-wir-muessen-den-deutschen-mittelstand-besser-bei-der-digitalisierung-unterstuetzen-go-digital-wird-bis-2024-verlaengert.html