Digitalisierung in Pflegeeinrichtungen

Mit dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz, welches vom Bundestag und Bundesrat am 01. Januar 2019 herausgegeben wurde, gibt es ein Sofortprogramm zur Verbesserung des Arbeitsalltags von Pflegekräften. Es leitet Gegenmaßnahmen zur gestiegenen Arbeitsbelastung und den daraus folgenden hohen Krankenstand mittels finanzieller Unterstützungen ein. Das Förderprogramm soll eine bessere Personalausstattung, optimalere Arbeitsbedingungen in der Personal- und Altenpflege und schließlich die Verbesserung der Betreuung von Patienten, Patientinnen und Pflegebedürftigen auslösen. 

Pflegepersonal-Stärkungsgesetz

Eine besondere Zuwendung erfährt die zukunftsorientierte Digitalisierung in der Pflege. Ziele der Förderung sind die Entlastung der Pflegekräfte durch Schonen derer Ressourcen und eine hochwertigere Pflege. Dafür werden von 2019 bis 2021 die Anschaffungen von digitaler und technischer Ausrüstung von der Pflegeversicherung gefördert. Insbesondere werden folgende Digitalisierungsanschaffungen unterstützt:

  • internes Qualitätsmanagement
  • Erhebung von Qualitätsindikatoren 
  • Zusammenarbeit zwischen Ärzteschaft und Pflegeheimen
  • Digitale Abrechnung von Pflegeleistungen
  • Digitale Dienst- und Tourenplanung
  • Effiziente interne Kommunikation
  • Aus-, Fort- und Weiterbildungen 
  • Ausbau elektronischer Patientenakten für automatischen, leichten Informationsfluss

Es kann hier ein einmaliger Zuschuss, bis maximal 12.000 Euro je Pflegeeinrichtung, gezahlt werden. Die maximal förderfähigen Kosten liegen bei 30.000 € pro Antrag und können somit zu 40 % bezuschusst werden.

Für Fragen stehen wir gern zur Verfügung. Hier geht es zum kostenfreien Erstgespräch mit uns!