BAFA Beratungsförderung – Verlängerung der Rahmenrichtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows

Das Programm der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) „Förderung unternehmerischen Know-hows“ fördert Beratungen kleiner und mittlerer Unternehmen in wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen. Auch erhalten Unternehmen in Schwierigkeiten einen Beratungszuschuss zu allen Fragen der Wiederherstellung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit.

Was ändert sich?

  • Aktuelle Beratungen dürfen maximal 6 Monate laufen – 31.12.20 ist hinfällig
  • Beratungen aus diesem Jahr erfolgen noch unter alter Richtlinie
  • Richtlinienänderung tritt am 01.01.21 in Kraft

Es kann jedes Unternehmen im Verlängerungszeitraum nur EINEN Antrag auf Förderung in einer der drei Beratungsarten stellen. Bei der Beratung als Unternehmen in Schwierigkeiten kann das Unternehmen nach einer Unternehmenssicherungsberatung (III.2.1) noch einen Antrag auf Förderung einer Folgeberatung (III.2.2) stellen.

Ab diesem Zeitpunkt wird dem antragstellenden KMU die Erlaubnis zum Maßnahmenbeginn erst erteilt, wenn das von ihm vorgesehene Beratungsunternehmen ein Profil angelegt hat, die Anforderungen zur Beratereigenschaft erfüllt und vom BAFA freigeschaltet ist.

Für Kurzentschlossene, die noch dieses Jahr loslegen wollen: HIER könnt Ihr Euch noch für dieses Jahr registrieren!