Im Rahmen der Richtlinie zur Förderung von Unternehmergeist und innovativen Unternehmensgründungen aus der Wissenschaft wurde das Nachfolgeprogramm zum Seed-Stipendium geregelt. Dieses hört nun auf den Namen Technologiegründerstipendium und hat sich in einigen wesentlichen Punkten verändert.

Gegenstand der Förderung

Es werden weiterhin Vorhaben zur Unterstützung von Unternehmensgründungen aus der Wissenschaft gefördert. Das Gründungsvorhaben muss als Hauptgeschäftsgrundlage mindestens einen der folgenden Punkte haben:

  • Technische Produkt- oder Prozessinnovation, die im eigenen Unternehmen (einschließlich Fertigung, Vermarktung/Vertrieb) umgesetzt werden soll,
  • Neuartige innovative Dienstleistungen, die einen hohen Kundennutzen und deutliche Alleinstellungsmerkmale am Markt erwarten lassen.

Zuwendungsempfänger

Der Zuschuss kann nur von Einzelpersonen, die ein innovatives Unternehmen gründen wollen beantragt werden. Folgende Voraussetzungen sind dabei zu beachten:

  • Gründerteam von mind. 2 Personen
  • Max. 3 Personen im Gründerteam können gefördert werden
  • Gründerteam verfügt über unterschiedliche Fachkompetenzen die sich ergänzen (kaufmännische Kenntnisse sind bei mind. Einer Person erforderlich)
  • Zuwendungsempfänger sind, Hochschulabsolventen, Absolventen von Berufsakademien, wissenschaftliches Personal der Hochschule, der Berufsakademien oder Forschungseinrichtungen.
  • Der Hochschulabschluss darf bei Antragstellung nicht länger als 10 Jahre zurückliegen.
  • Gründerteam mit mehrheitlich studierenden werden nun nur in Ausnahmefällen gefördert.
  • Die Zuwendungsempfänger müssen ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz im Freistaat Sachsen haben.

Neben diesen grundlegenden Voraussetzungen ist eine Antragstellung nur möglich, wenn es sich um ein innovatives Unternehmen handelt. „Innovativ“ wird im Rahmen der Richtlinie definiert, dass 15 % der Betriebsausgaben für F&E Entwicklungen verwendet werden.

Was umfasst die Förderung?

Die Förderung wird wie bereits das SEED Stipendium als nicht rückzahlbarer Zuschuss vergeben. Erfreulich ist, dass dieser Zuschuss jedoch angehoben wurde. Entsprechend erhalten die folgenden Personengruppen Zuschüsse:

  • Studierende 1000 € pro Monat (angehoben um 200 €)
  • Absolventinnen/Absolventen mit Hochschulabschluss 2500 € pro Monat (angehoben um 500 €)
  • Promovierte Gründer 3000 € pro Monat (angehoben um 500 €)

Eine Antragstellung ist nur vor der Gründung des Unternehmens möglich. Mit Bewilligung ist spätestens nach 6 Monaten die Gründung des Unternehmens zu vollziehen und in Form eines Zwischenberichtes nachzuweisen.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen unter der Rufnummer: 0351- 65 69 40 21 zur Verfügung.
Weiterführende Beiträge zu den neuen Förderrichtlinien findet Sie hier.
Weitere Details und zukünftige Antragsunterlagen finden Sie auch auf der Seite der SAB