EU Inc. ab 2027: Die neue Rechtsform für Gründer im Härtetest

EU Inc. ab 2027:

Die neue Rechtsform für Gründer im Härtetest

Zusammenfassung (TL;DR):

  • Offizieller Entwurf: Am 18. März 2026 hat die Europäische Kommission den offiziellen Verordnungsentwurf (Legislativvorschlag) für die „EU Inc.“ (das 28. Regime) vorgelegt. Dieser wird aktuell im EU-Parlament und Rat verhandelt.
  • Blitzgründung & Kostenstopp: Gründung vollständig online innerhalb von 48 Stunden; Kosten auf maximal 100 Euro gedeckelt.
  • ESOP-Turbo: Einführung eines harmonisierten Modells für Mitarbeiterbeteiligungen mit steuerlichem Aufschub (Tax Deferral).
  • Einschränkung: Steuerrecht, Sozialversicherung und Arbeitsrecht bleiben weiterhin weitgehend national geregelt.

Es geht wieder los auf dem Markt der Rechtsformen! Nach der Einführung der UG (haftungsbeschränkt) vor vielen Jahren steht der europäischen Gründerlandschaft ein echter Meilenstein bevor. Am 18. März 2026 hat die Europäische Kommission – wie im Draghi-Bericht gefordert – den lang erwarteten Vorschlag für die sogenannte „EU Inc.“ vorgelegt.
Das Ziel ist ambitioniert: Das volle Potenzial des Binnenmarktes soll endlich erschlossen und die zersplitterte Rechtslandschaft vereinheitlicht werden. Als Gründungsberater und Geschäftsführer der avalia habe ich mir den Entwurf im Detail angesehen.

Was ist die EU Inc. genau?

Die „EU Inc.“ wird als sogenanntes „28. Regime“ eingeführt. Das bedeutet: Sie ersetzt die nationalen Rechtsformen wie die deutsche GmbH oder die französische SAS nicht, sondern existiert als freiwillige, europäische Alternative daneben. Sie ist speziell für Unternehmen konzipiert, die von Tag eins an grenzübergreifend in Europa agieren wollen.

Die 4 Vorteile für Gründer

Der Entwurf vom März 2026 geht über die bloße Digitalisierung hinaus und adressiert echte Schmerzpunkte:

  • Gründung in Rekordzeit: Die Anmeldung erfolgt vollständig online über ein zentrales EU-Portal. Innerhalb von 48 Stunden ist das Unternehmen handlungsfähig.
  • Kapitalhürden adé: Ein Mindeststammkapital ist nicht erforderlich. Das senkt die Eintrittshürden massiv.
  • Kostendeckel: Die Gebühren für die Registrierung sind EU-weit auf maximal 100 Euro begrenzt – ein klarer Sieg gegen die Bürokratie.
  • Mitarbeiterbeteiligung (ESOP): Die EU Inc. bringt ein harmonisiertes Modell für Aktienoptionen mit. Der Entwurf sieht ein harmonisiertes ESOP-Modell vor und strebt eine nachgelagerte Besteuerung (Tax Deferral) an. Ob und wie dies gegen den Widerstand nationaler Finanzministerien durchgesetzt wird, bleibt jedoch abzuwarten.

Die Kehrseite: Wo die Probleme bleiben

Trotz aller Euphorie gibt es zwei kritische Punkte, die wir in der Beratung immer wieder ansprechen müssen:

Das Vertrauensproblem: Wie jede Rechtsform ohne Mindestkapital könnte auch die EU Inc. anfangs unter einem Mangel an Vertrauen leiden. Lieferanten könnten auf Vorkasse bestehen, Vermieter auf persönlichen Bürgschaften. Die Haftungsbeschränkung wird so in der Praxis oft aufgeweicht.

Keine echte Steuerharmonisierung: Der Traum vom komplett grenzenlosen Unternehmen hat Grenzen. Für Steuerrecht, Sozialversicherung und Arbeitsrecht bleibt das nationale Recht am jeweiligen Standort anwendbar. Das „Once-only“-Prinzip hilft zwar bei der Datenübermittlung, die komplexen nationalen Regeln bleiben aber bestehen.
Rechtsunsicherheit bei der Gründung: Die 48-Stunden-Regel steht im aktuellen Trilog-Verfahren massiv unter Beschuss und es kann hier mit Nachbesserungen (z.B. digitalen Identitäts-Checks durch Notare) gerechnet werden.

Das Risiko der „Mitbestimmungsflucht“: Ein Thema, das im ersten Euphorie-Rausch oft übersehen wird, ist der Arbeitnehmerschutz. Sobald ein Start-up erfolgreich skaliert und wächst, greifen (insbesondere in Deutschland) strenge gesetzliche Regeln zur Arbeitnehmermitbestimmung im Aufsichtsrat. Gewerkschaften warnen bereits jetzt massiv davor, dass die EU Inc. als Vehikel genutzt werden könnte, um genau diese Pflichten zu umgehen.

Für Gründer mit großen Skalierungsplänen birgt diese Debatte ein handfestes rechtliches und politisches Risiko: Sollten sich die Arbeitnehmervertreter im nun laufenden Gesetzgebungsverfahren (Trilog) durchsetzen, ist fest damit zu rechnen, dass die Rechtsform noch stark beschnitten wird. Das könnte bedeuten, dass der Zugang zur EU Inc. ab einer bestimmten Unternehmensgröße streng reglementiert wird oder komplexe, EU-weite Mitbestimmungsregeln als Kompromiss eingeführt werden.

Vergleich auf einen Blick

Merkmal EU Inc. (Entwurf 2026) GmbH (Deutschland)

 

Mindestkapital 0 € 25.000 €
Gründungsdauer max. 48 Stunden (online) Wochen (Notartermin nötig)
Gründungskosten max. 100 € ca. 600 € – 1.000 € + Notar
Mitarbeiteraktien Harmonisiert (Tax Deferral) Komplex (nationale Regeln)

Mein Fazit zur EU Inc.

Die Verhandlungen zwischen Parlament und Rat laufen. Das Ziel: Einigung bis Ende 2026, erste Gründungen frühestens Ende 2027, realistischerweise 2028. Es handelt sich aktuell nur um einen Entwurf, daher gibt es hier noch viel Spielraum. Ob es sich um eine Revolution oder Papiertiger handelt, wird daher die Zeit zeigen. Wir werden die Entwicklungen hier weiter beobachten und darüber informieren

Häufig gestellte Fragen

Voraussichtlich Ende 2027 (eher 2028), sofern die finalen Verhandlungen im EU-Rat bis Ende 2026 abgeschlossen sind.

Ja, wenn der Sitz oder die Betriebsstätte in Deutschland liegt, bleibt das deutsche Steuerrecht maßgeblich.

Der aktuelle Entwurf sieht ein rein digitales Verfahren vor, das ohne die physische Anwesenheit bei einem Notar auskommt. Sind Sie unsicher, welche Rechtsform für Sie die richtige ist? Wir bei der avalia unterstützen Sie dabei, diese strategische Entscheidung fundiert zu treffen.

Noch Fragen?

Die neue EU Inc. könnte Gründungen in Europa deutlich einfacher und internationaler machen – doch nicht jedes Geschäftsmodell profitiert gleichermaßen davon. In einem kostenfreien Erstgespräch analysieren wir gemeinsam, welche Rechtsform für Deine Gründung sinnvoll ist und welche nächsten Schritte sich daraus ergeben.

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