Die Sächsische Staatsregierung hat in ihrer Sitzung vom 10.04.2018 die neue Mittelstandrichtlinie beschlossen.
Ziel der Weiterentwicklung ist es, die Förderung von Unternehmen zu vereinfachen, innovative Unternehmen stärker zu fördern und es dem Mittelstand zu erleichtern, die Chancen des digitalen Wandels zu nutzen.
Folgende Weiterentwicklungen sind geplant:
Betriebsberatung
- Zusätzliche mögliche Beratungsgegenstände: Digitalisierung von Geschäftsmodellen sowie Personalentwicklung und Fachkräftesicherung
E-Business
- Erhöhung der Förderquote von 40 auf 50 Prozent
- Neue Förderkomponente Informationsschutz, die den Schutz von Informationen und IT-Systemen verbessern und den Informationsschutz in kleinen und mittleren Betrieben vorantreiben soll
Markteinführung innovativer Produkte
- Innovationsbegriff wird um nichttechnische Innovationen erweitert (interessant für Kultur- und Kreativwirtschaft)
- Erhöhung der Förderquote von Start-ups von 50 auf 75 Prozent
Markteinführung, E-Business und Informationsschutz
- Erhöhung Förderquote für tarifgebundene Unternehmen um 10 Prozent
Generelle Weiterentwicklungen
- Vereinfachung von Verwaltungsverfahren (beispielsweise Wegfall von Vergabevorschriften, Zweckbindungsfristen und Zwischenverwendungsfristen)
- Ab Juni 2018 Pilotvorhaben für die Programme Messebeteiligung und E-Business zur schrittweisen Einführung einer elektronischen Antragstellung
Die Richtlinie wird am Tag nach der Veröffentlichung im Sächsischen Amtsblatt in Kraft treten. Wir werden darauf hinweisen. Kommen Sie gern auf uns zu, um zu prüfen, wie sich die Änderungen auf Ihr Unternehmen auswirken können: