Achtung: bis 31.05. muss Ihre Steuererklärung beim Finanzamt sein
Nachtrag: Dieser Blogpost ist mehr als 10 Jahre alt. Inzwischen hat sich die Frist für die Steuererklärung auf den 31.07. geändert.
In den vergangenen Jahren meiner Beratertätigkeit häuften sich bei meinen Mandanten die Fälle, in denen Sie ärgerliche Strafzahlungen an das Finanzamt leisten mussten. Insbesondere bei Einzelunternehmern, welche keine steuerliche Vertretung durch einen Steuerberater haben, bedeutet der Mai oft besonderen Stress. Der Grund dafür sind die Abgabefristen für die Einkommenssteuererklärung. Diese ist gemäß der Abgabenordnung (§ 149 Abs. 2 Satz 1 AO) bis zum 31.05. des Folgejahres beim Finanzamt einzureichen. Was viele Unternehmer nicht wissen, ist, dass auch die Umsatzsteuererklärung und ggf. die Gewerbesteuererklärung bis zu diesem Termin einzureichen sind. Doch es gibt auch die Möglichkeit der Fristverlängerung.
Fristverlängerung für die Steuererklärung zeitnah beim Finanzamt einreichen
Für alle diejenigen, welche nun entsetzt in Ihren Kalender schauen und sich fragen, wann Sie das alles noch erledigen sollen, gibt es jedoch ein Licht am Ende des Tunnels, denn der § 109 der Abgebenordnung regelt die Möglichkeit zur Verlängerung von Fristen. Mittels eines formlosen Antrags auf Fristverlängerung wird Selbstständingen oft eine Verlängerung des Abgabetermins bis zum 30.09. gewährt. Diesen Antrag sollten Sie jedoch zeitnah stellen. Entsprechende Antragsmuster lassen sich in verschiedenen Formen im Internet finden.
Steuererklärung nicht abgeben – Was kann mir schon passieren?
Dass diese Frist ernst genommen werden sollte, ergibt sich aus dem § 152 der Abgabenordnung. Dieser verpflichtet das Finanzamt in unentschuldbaren Fällen der verspäteten Abgabe, einen Verspätungszuschlag zu erheben. Dieser Verspätungszuschlag kann bis zu 10% der festgesetzten Steuer oder des festgesetzten Messbetrages und bis zu 25.000€ betragen.
Wo finde ich mein Finanzamt, damit ich meine Steuermeldungen abgeben kann?
Die Freiberufler unter Ihnen wissen das genau, denn Sie müssen Ihre Selbstständigkeit im Finanzamt anmelden. Doch bei Gewerbetreibenden gerät der erste Brief vom Finanzamt oft in Vergessenheit. Auf den Seiten des Bundeszentralamt für Steuern kann man das für seine Region zuständiges Finanzamt finden.