Zunächst einmal seien die Kapitalgesellschaften beschrieben, die als Unternehmensform zur Verfügung stehen.
Bei der GmbH, der Gesellschaft mit beschränkter Haftung, ist ein Eintrag ins Handelsregister erforderlich. Diesem muss die Liste der Gesellschafter beiliegen.
Die UG, die Unternehmergesellschaft, wird für Start-Ups, Kleinunternehmen und Dienstleister empfohlen, die wenig Kapital brauchen.
Die AG, die kleine Aktiengesellschaft, braucht neben Aktionären einen Vorstand. Hinzu kommt der Aufsichtsrat. Mit der Gründung muss eine Satzung erstellt werden.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, eine dieser Personengesellschaften zu gründen:
Die GbR, die Gesellschaft bürgerlichen Rechts, ist dann empfehlenswert, wenn zwei Gründer gleichberechtigt beteiligt sein sollen. Es empfiehlt sich, einen Gesellschaftervertrag zu schließen, der diesem Muster folgt und alle Rahmenbedingungen beinhaltet.
Die KG, die Kommanditgesellschaft, eignet sich zum Beispiel für Start-Up-Unternehmen, die Allein-Unternehmer sind und mit Investoren arbeiten, die jedoch lediglich finanziell beteiligt sind. Ein Eintrag im Handelsregister ist Pflicht.
Die GmbH & Co. KG ist angelehnt an die KG. An der Stelle des Komplementärs steht die Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
Obgleich die OHG, die offene Handelsgesellschaft, ein wenig an die GbR erinnert, gibt es doch einen entscheidenden Unterschied: OHG ist die bevorzugte Unternehmensform für Kaufleute, die GbR empfiehlt sich für Freiberufler und Kleingewerbetreibende. Ein Eintrag im Handelsregister ist Pflicht.
Das Mindestkapital beträgt 50.000 Euro. Die AG haftet mit dem Gesellschaftsvermögen, die Aktionäre mit ihren Einlagen.
Die AG muss – wie die GmbH – Gewerbe- und Körperschaftssteuer abführen. Eine doppelte Buchführung ist Pflicht.
GbR
Ein Grundkapital ist bei einer GbR nicht vorgeschrieben. Alle Gesellschafter haften mit Firmen- und Privatvermögen.
Die GbR muss Gewerbesteuer zahlen. Eine Ausnahme ist die Freiberufler GbR. Die Gesellschafter sind einkommensteuerpflichtig. Für Waren und Leistungen muss Umsatzsteuer abgeführt werden.
GmbH
Das Mindestkapital liegt bei 25.000 Euro. Jeder Gesellschafter haftet mit der Höhe der Einlagen.
Die GmbH muss Gewerbe- und Körperschaftssteuer abführen sowie ggf. noch Kapitalertragssteuer. Eine doppelte Buchführung ist Pflicht.
GmbH & Co. KG
Das Mindestkapital liegt bei 25.000 Euro, dafür hat die GmbH & Co. KG einen entscheidenden Vorteil: Die Haftung ist auf diese Summe begrenzt, das Privatvermögen wird nicht herangezogen.
Für den GmbH -Teil wie bei einer GmbH. Für den KG-Teil wie bei einer KG.
KG
Wie bei der GbR ist auch bei der Kommanditgesellschaft kein Mindestkapital nötig. Im Haftungsfall haften die Investoren mit den jeweiligen Einlagen. Der Unternehmer selbst jedoch haftet darüber hinaus noch mit seinem Privatvermögen.
Für eine KG fallen Gewerbe- und Umsatzsteuer an, der Unternehmer selbst muss Einkommenssteuer abführen. In punkto Buchführung ist eine Gewinn- und Verlustrechnung sowie die doppelte Buchführung Pflicht.
OHG
Ein Mindestkapital ist nicht Pflicht. Alle Gesellschafter haften mit ihrem Privatvermögen.
Eine doppelte Buchführung sowie eine Gewinn- und Verlustrechnung sind obligatorisch. Die OHG bezahlt Gewerbe- und Umsatzsteuer, die Gesellschafter zahlen Einkommenssteuer.
UG
Bei der UG muss Stammkapital hinterlegt werden, die Höhe jedoch ist nicht festgelegt und so kann bereits ein Euro zur Gründung einer UG ausreichen.
Die UG muss wie die GmbH Gewerbe- und Körperschaftssteuer abführen sowie ggf. noch Kapitalertragssteuer. Eine doppelte Buchführung ist Pflicht.
Diese Übersicht ist nur für den groben Überblick geeignet. Vor der Entscheidung für eine Gesellschaftsform ist die Konsultation eines Anwaltes, eines Steuerberaters oder eines Unternehmensberaters zu empfehlen, um die für Ihre Situation passende Gesellschaftsform auszuwählen. Unter den Mitwirkenden der avalia Gründerlounge befinden sich von uns empfehlenswerte Experten.
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