Der Stabilisierungsfonds geht in die Verlängerung

Es gibt gute Nachrichten für kleine und mittelständige Unternehmen, die durch die Corona-Krise erhebliche Umsatzeinbußen zu verzeichnen haben. Der Freistaat Sachsen verlängert den Stabilisierungsfonds für Mittelständler bis zum 31.12.2021. Dabei handelt es sich bei den bewilligten Mitteln um stille Beteiligungen, durch die Unternehmen Investitionen sowie Betriebsmittel finanzieren können. Durch die Unterstützung sollen die betroffenen Unternehmen auf den Wachstumspfad zurückkommen und somit eine hohe und langfristige Beschäftigungsauslastung in Sachsen sichern. Durch die Erhöhung des Beitrags für die Beteiligung auf 1,8 Millionen Euro, erwarten Euch vereinfachte Zugangsvoraussetzungen.

Voraussetzungen für die Beantragung und den Erhalt der Unterstützung:

  • kleines oder mittelständiges Unternehmen laut Definition der EU-Kommission: weniger als 250 Mitarbeiter, Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen €
  • Betriebsstätte, Hauptverwaltung, Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit oder 50% der Vollbeschäftigten im Freistaat Sachsen

 

Bei Rückfragen zur Beantragung könnt ihr euch gerne hier an uns wenden. Wir werden euch bestmöglich unterstützen und beratend zur Seite zu stehen.

 

Quellen: http://www.sbg.sachsen.de/stabilisierungsfonds.html