Mikrodarlehen - frisches Geld für Gründer und Kleinunternehmer
Mikrodarlehen – frisches Geld für Gründer und Kleinunternehmer

Die Entscheidung zur Selbstständigkeit oder zur Gründung eines neuen Unternehmens ist mit vielen Risiken behaftet. Insbesondere die Gründungs- und Aufbauzeit eines Unternehmens bringt viele Herausforderungen mit sich, die es zu bewältigen gilt. Eine davon ist die passende Finanzierung, wofür es jetzt neue Möglichkeiten in Sachsen gibt: Das SAB Mikrodarlehen.

Zinsgünstiges Mikrodarlehen für Gründer und Kleinunternehmer

Um diese Herausforderungen besser bewältigen zu können, bietet die die Sächsische Aufbaubank (SAB) im Rahmen ihres Programms „Mikrodarlehen“ jungen Unternehmen und Existenzgründern ihre Unterstützung in Form eines zinsgünstigen Darlehens bis zu 20.000 € an. Dieses kann bis fünf Jahre nach Geschäftsaufnahme beantragt werden. Durch das Mikrodarlehen erhalten Kleinstunternehmen und Existenzgründer die Möglichkeit, ein neues Unternehmen zu gründen oder ein bestehendes in der Aufbauphase zu festigen. Ihnen wird ein finanzieller Anschub für Investitionen und Betriebsmittel auf dem Weg zu selbstständigen Tätigkeit gewährt.
Um das Mikrodarlehen beantragen zu können, müssen mindestens 20% der Gesamtkosten vom Antragsteller selbst aufgebracht werden.
Die Rückzahlungsfrist beträgt bis zu sechs Jahre, wobei die Tilgung spätestens im zweiten Jahr nach Darlehensauszahlung beginnt.
Folgende Ziele berechtigen Existenzgründer und junge Unternehmer zur Antragstellung:

  • Gründung eines Unternehmens oder Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit
  • Erneute Gründung eines Unternehmens sowie erneute Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit
  • Übernahme eines Betriebes im Wege der Unternehmensnachfolge
  • Erwerb einer tätigen Beteiligung durch Erwerb eines Anteils am Gesellschaftskapital von mehr als 25%
  • Festigung eines jungen Unternehmens

Weitere Voraussetzungen sind:

  • Durchführung der Maßnahme im Freistaat Sachsen
  • Das Unternehmen muss ein Kleinstunternehmen sein (weniger als 10 Mitarbeiter und weniger als 2 Mio. Umsatz und Bilanzsumme)
  • tragfähiges Unternehmenskonzept
  • Existenzgründung als Haupterwerbsquelle angelegt
  • Nachweis notwendiger Kenntnisse und Fähigkeiten fachlicher und kaufmännischer Natur für die Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit
  • Positive Beurteilung durch eine fachkundige Stelle

Ausgeschlossen von der Förderung durch Mikrodarlehen der SAB sind unter anderem:

  • Handelsvertreter und Vertriebsbeauftragte
  • Autohäuser, Auto- sowie Autoteilehandel
  • Tankstellen, Hausmeisterservice
  • Antragsteller, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wurde
  • Antragsteller, die eine eidesstattliche Versicherung nach § 807 der Zivilprozessordnung oder § 284 der Abgabenordnung (AO) bzw. Vermögensauskunft abgegeben haben
  • exportbezogene Tätigkeiten sowie geförderte Tätigkeiten, durch die heimische Erzeugnisse gegenüber Importwaren begünstigt werden
  • Fahrzeugerwerb im Straßengüterverkehr
  • Umschuldungen, Nachfinanzierungen und Finanzierungen von Beratungen

Das Darlehen läuft bis zu sechs Jahre, in denen sechs oder zwölf tilgungsfreie Monate möglich sind. Das Mikrodarlehen kann innerhalb der ersten sechs Wochen nach Vertragsabschluss abgerufen werden und wird zu 100%, grundsätzlich in einer Summe, ausgezahlt. Die Tilgung erfolgt in monatlich festen Raten, eine teilweise oder vollständige vorzeitige Tilgung ist zu den Fälligkeitsterminen möglich, wobei es keine Vorfälligkeitsentschädigung gibt.
Die Zinskonditionen des Mikrodarlehens stellen sich wie folgt dar:

Laufzeit Tilgungsfreijahre Sollzinssatz EKN in % p.a. Effektivzinssatz EKN in % p.a. Zinsfestschreibung Auszahlung
bis 6 Jahre 6 oder 12 Monate 1,89 1,90 6 Jahre 100%

Die zuständige Antrags- und Bewilligungsstelle ist die SAB. Für den Antrag wird ein Unternehmenskonzept benötigt, welches wiederum von einer fachkundigen Stelle überprüft und bewertet werden muss.
Fällt die Bewertung positiv aus, kann der Förderantrag direkt bei der Sächsischen Aufbaubank eingereicht werden. Wer nun denkt, dass dies zuviel Aufwand ist, dem empfehlen wir kostenfreies Erstgespräch bei uns. Dabei gibt es wertvolle Tipps und wir zeigen euch die Möglichkeiten wie ihr von unserer Erfahrung mit diesem Programm profitieren könnt.
 
Noch etwas wichtiges zum Schluss: Der Antrag muss vor Beginn des zu finanzierenden Vorhabens gestellt werden.