Eine kleine Aufmerksamkeit zu Weihnachten an gute Geschäftspartner und Kunden steigert die Bindung an das Unternehmen und ist unter Umständen vollständig als Betriebsausgabe anrechenbar.
Allerdings sind ein paar Voraussetzungen für das steuerliche Absetzen zu erfüllen.
Voraussetzungen für das Absetzen von Geschenken von der Steuer
So ist es nicht zulässig, wenn eine rechtliche Verpflichtung seitens des Schenkers besteht, oder für das Geschenk eine Gegenleistung erbracht wird. Damit ist klar, dass das Bezahlen von Rechnungen und das Liefern von Waren und Leistungen, reguläre Geschäftsfälle also, nicht als Geschenke gelten.
Außerdem muss der Anlass der Schenkung betrieblicher Natur sein, beispielsweise um die geschäftlichen Beziehungen zu vertiefen. Geschenke an Freunde und Verwandte, die in keinem Zusammenhang zum Unternehmen stehen, können nicht geltend gemacht werden. Daher ist es auch notwendig, dass der Name des Geschäftsfreundes und der Anlass auf den Belegen notiert werden.
Auch auf den Wert des Geschenks ist unbedingt zu achten. Es gilt eine Freigrenze von netto 35,00 €, respektive brutto 35,00 € gem. §19 UStG bei Kleinunternehmern, pro Person und Jahr. Es handelt sich dabei um eine Freigrenze und nicht um einen Freibetrag. Wird dieser Betrag überschritten, so kann die gesamte Summe nicht mehr steuerlich geltend gemacht werden.
Geschenke an Mitarbeiter steuerlich geltent machen
Mit kleinen Aufmerksamkeiten kann man das Betriebsklima verbessern und seine Wertschätzung zum Ausdruck bringen. Damit sind aber nur Gelegenheitsgeschenke gemeint, zum Beispiel zum Geburtstag, oder zu Weihnachten. Folglich können Geschenke an Mitarbeiter ebenfalls abgesetzt werden. Die Grenze liegt bei 40,00 € brutto und auch hier müssen Name und Anlass belegt werden. Diese können dann unmittelbar als Betriebsausgabe abgezogen werden.
Regelmäßige Zuwendungen, wie zum Beispiel Tankgutscheine sind jedoch keine Geschenke, sondern Sachbezüge und werden ab einer Freigrenze von 44,00 € voll besteuert.
Muss ich erhaltene Geschenke bei der Steuer angeben?
Als Empfänger geschäftlicher Geschenke muss man diese als Einnahmen versteuern, wenn der Betrag von 10,00 € überschritten wird. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um einen Geschäftspartner, oder Mitarbeiter handelt. Damit der Beschenkte diese Versteuerung nicht vornehmen muss, kann man als Schenker eine Pauschalversteuerung von 30% vornehmen. Der maximale Betrag der Pauschalbesteuerung beträgt pro Person und Jahr 10.000,00 €.