Förderung von Innovationsassistent:-innen in Sachsen
Mit dem bereits auf dem Blog vorgestellten Förderprogramm „Markteinführung innovativer Produkte und Produktdesign“ unterstützt die Sächsische Aufbaubank Unternehmer aus Sachsen bei der Markteinführung von innovativen Produkten, Dienstleistungen oder Produktionsdesigns. Aber was wenn in Ihrem Unternehmen innovative Projekte scheitern aufgrund von fehlender Expertise und mangelnden Ideen? Mit dem Förderprogramm „Beschäftigung von Innovationsassistenten/-innen“ wird diesem Problem Abhilfe geschaffen. Die Sächsische Aufbaubank hilft Ihnen als Unternehmen, durch externes Know-how Ihre Innovationskraft und Wettbewerbsstärke wieder auszubauen.

 Inhalte der Förderung „Beschäftigung von Innovationsassistenten/-innen“

Die Sächsische Aufbaubank unterstützt Sie finanziell bei der Einstellung von hoch qualifiziertem Personal. Dazu zählen beispielsweise Hochschulabsolventen, Ingenieure oder Forscher.

 Allgemeine Voraussetzungen

Die Förderzuschüsse der Sächsischen Aufbaubank umfassen lediglich die Personalkosten von maximal 2 Personen pro Unternehmen. Ferner ist es wichtig, dass das geförderte Personal kein vorhandenes Personal ersetzt, das heißt Innovationsassistenten/-innen müssen an einer neu geschaffenen Stelle tätig sein und dort an innovativen und technologieorientierten Thematiken arbeiten. Zusätzlich darf der qualifizierte Abschluss nicht länger als 5 Jahre zurücklegen beziehungsweise 10 Jahre, wenn das geförderte Personal vorher an einer Universität, Fachhochschule oder Forschungseinrichtung angestellt war. Weitere Bedingungen sind, dass das geförderte Personal noch nicht in Ihrem Unternehmen oder in einem verbundenen Unternehmen beschäftigt war. Zudem darf das geförderte Personal in den letzten 6 Monaten kein Beschäftigungsverhältnis von sich selbst aus beendet haben.

 Wer wird gefördert?

Die Förderung der Sächsischen Aufbaubank können kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aus der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz in Sachsen in Anspruch nehmen. Unternehmen aus dem Bereich Sozial- und Gesundheitswirtschaft sind unabhängig von ihrer Größe förderfähig.

Wie viel wird gefördert?

Sie als Unternehmer erhalten bei Einstellung von Innovationsassistenten/-innen einen Förderzuschuss von bis zu 50 % der Ihnen entstandenen Personalkosten. Diese Förderung der Sächsischen Aufbaubank ist nicht zurückzuzahlen. Die Förderlaufzeit beträgt mindestens 12 Monate und maximal 30 Monate beziehungsweise 36 Monate bei Einstellung von Innovationsassistentinnen.

Ihr Beratungspartner avalia

Jetzt Fördermittelcheck beantragenNutzen Sie die Möglichkeit eines Förderzuschusses der Sächsischen Aufbaubank, um Ihre innovativen und kreativen Ideen in die Wirklichkeit umzusetzen und Ihr Unternehmen fit für die Zukunft zu machen. Unsere kompetenten Berater unterstützen Sie mit ihrem Wissen und langjährigen Erfahrungen bei weiterführenden Fragen zu Verfahrensabläufen, Fristen sowie Rechtsgrundlagen.