Buchführung und Bilanzen nach der UnternehmensgründungAuch wenn Buchführung nur unter bestimmten Voraussetzungen zur Pflicht wird, so ist beispielsweise eine EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) für Sie wichtig, um Rückschlüsse auf Gewinn oder Verlust sowie Kosten und liquide Mittel Ihres Unternehmens ziehen zu können.

Es wird bei den Grundlagen der Buchführung zwischen der einfachen Buchführung mittels EÜR und der doppelten Buchführung und Bilanzierung unterschieden.

Buchführung ja oder nein? Grundsätzlich gilt:

Der Buchführungspflicht unterliegen alle Kaufleute nach §1 Abs. 1 HGB. Demnach ist Kaufmann, wer ein Handelsgewerbe betreibt.

Von der Buchführungspflicht befreit sind

  • Nicht-Kaufleute, bspw. Einzelunternehmer oder GbR, wenn der Gewinn geringer als 60.000 Euro oder der Umsatz geringer als 600.000 Euro im Jahr ist.
  • Einzelhandelskaufleute, wenn die Umsatzerlöse 600.000 Euro und der Jahresüberschuss 60.000 Euro in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren nicht übersteigt
  • Freiberufler und Unternehmer aus der Forst- und Landwirtschaft

Jedoch können auch Nicht-Kaufleute, die nach § 242 HGB aufgrund ihrer Tätigkeit, Umsätze oder Gewinne von der Buchführungspflicht befreit sind, sich ins Handelsregister eintragen lassen. Damit werden Sie zum einen buchführungspflichtig, zum andern erscheinen Sie aber auch seröser und professioneller gegenüber Geschäftspartnern und die Reputation des Unternehmens verbessert sich.

Schon vor der Gründung lohnt sich eine Buchführung. Die anfallenden Kosten können Sie als Betriebsausgaben nach der Gründung geltend machen und so den zu versteuernden Gewinn senken.

Nach der Gründung umfasst Buchführung unter anderem Zahlungen aus Einnahmen und Ausgaben, Abschreibungen sowie Forderungen und Verbindlichkeiten. Ferner kann abgelesen werden, wie es um die liquiden Mittel des Unternehmens steht.

Ein grundlegendes Verständnis ist hier wichtig. Hilfe können Sie sich beim Steuerberater oder über unterstützende Software holen.

Fehler in der Buchführung machen sich besonders durch Steuernachzahlungen bemerkbar.

Wird die Umsatzsteuer gar nicht, zu wenig oder erst zu spät an das Finanzamt abgeführt, kann das gravierende Folgen haben. Da dies aber meist erst im Rahmen von Betriebsprüfungen einige Jahre später auffällt, haben die wenigsten Unternehmer dann noch klärende Belege über die Geschäftsvorfälle, was sich nicht selten nachteilig auswirkt.

Weitere wichtige Steuerarten, zwischen denen ein Unternehmer zu unterscheiden hat, sind, neben der Umsatzsteuer, die Gewerbesteuer, Körperschaftssteuer und Einkommenssteuer.

Kommt ein Unternehmer seiner Buchführungspflicht nicht innerhalb bestimmter Fristen nach, kann das Finanzamt Steuerschätzungen einleiten, was im Regelfall zu einer höheren finanziellen Belastung führt.

Wenn Sie kostspielige Fehler vermeiden wollen, empfehlen wir Ihnen, sich Hilfe vom Steuerberater zu holen.