Beratungsprogramm: unternehmensWert:MenschDas Beratungsprogramm unternehmensWert:Mensch unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) mit Beratungsdienstleistungen im Rahmen von Engpässen bei der Bewältigung personeller Anforderungen durch den demografischen Wandel, den damit verbundenen Nachwuchsmangel, aber auch bei krankheitsbedingten Ausfällen.
 
In den Beratungsdienstleistungen enthalten sind folgende Bereiche der Personalpolitik eines Unternehmens: Personalführung, Gesundheit, Chancengleichheit sowie Wissen und Kompetenz.

Ziel des Beratungsprogramms

Ziel ist es zukunftsfähige, mitarbeiterorientierte und auf das Unternehmen angepasste Konzepte zur Lösung der Personalprobleme durch professionelle BeraterInnen zu erarbeiten.

Ablauf des Beratungsprogramms

1. Erstberatung

Bundesweit befinden sich Erstberatungsstellen. Bei Ihrem dortigen Besuch wird in einer kostenlosen Erstberatung geklärt, ob Ihr Unternehmen die Förderbedingungen erfüllt und personalpolitische Problemfelder werden ermittelt.
Ist Ihr Unternehmen förderfähig, so stellt die Erstberatungsstelle den Beratungscheck aus, mit dem die Beratung in Anspruch genommen werden kann.

2. Prozessberatung

Dieser Schritt findet direkt in Ihrem Unternehmen statt. Dazu wählen Sie eine/n ProzessberaterIn aus dem Beraterpool aus, welche/r dann in Zusammenarbeit mit Ihrem Management und Ihren Mitarbeitern auf Ihr Unternehmen maßgeschneiderte Lösungskonzepte ausarbeitet.
Bis zu zehn Tage kann die Prozessberatung erfolgen über einen Zeitraum von bis zu neun Monaten.

3. Ergebnisgespräch

Letzter Schritt ist das sechs Monate nach der Prozessberatung stattfindende Ergebnisgespräch, in dem die Erstberatungsstelle mit Ihrer Unternehmensführung die gemeinsam erzielten Ergebnisse auswertet. In diesem Zusammenhang werden auch weitere Unterstützungsangebote erörtert, um eine langfristige Wirkung zu erzielen.

Voraussetzungen der Förderfähigkeit

Quelle: http://www.unternehmens-wert-mensch.de/das-programm/wer-wird-gefoerdert.html

– Sitz und Arbeitsstätte in Deutschland
– Jahresumsatz geringer als 50 Mio. EUR oder Jahresbilanzsumme geringer als 43 Mio. EUR
– mindestens zweijähriges Bestehen des Unternehmens
– weniger als 250 Beschäftigte
– mind. eine/n sozialversicherungspflichtige/n Beschäftigte/n in Vollzeit (Die Berechnung erfolgt nach Jahresarbeitseinheiten. Teilzeitbeschäftigte können anteilig berücksichtigt werden.)

Höhe der Zuschüsse zu den Kosten der Prozessberatung

– weniger als 10 Beschäftigte: bis zu 80 %
– 10 bis 249 Beschäftigte: bis zu 50 %
– Restkosten tragen Unternehmen selbst.

Allgemeine Voraussetzungen

Die maximalen Kosten pro Beratungstag belaufen sich auf maximal 1.000 EUR pro Beratungstag, wobei die Beratung insgesamt höchstens 10 Tage in Anspruch nehmen darf.

Erstberatungsstellen und ProzessberaterInnen

Wo die nächste Erstberatungsstelle für ein kostenloses Erstgespräch liegt, können Sie hier nachschauen.
Die im Umkreis befindlichen autorisierten Prozessberater werden Ihnen hier angezeigt.