Eine gute Nachricht für Unternehmen und Berater: Mit Beginn des Jahres 2016 gibt es eine neue Beratungsförderung, die so einiges vereinfacht, die „Förderung unternehmerischen Know-hows“. Eine gute Nachricht, da das Antragsverfahren sowohl für Jung als auch für gestandene Unternehmen zentralisiert wurde und nahezu digital abläuft. Bis zu 80% Kostenzuschuss sind möglich.
Förderung nach Unternehmenssituation und Standort
Je nach Sitz des Unternehmens, werden Beratungsleistungen mit unterschiedlicher Höhe gefördert. Wir Sachsen haben dabei – bis auf die Region Leipzig – den Höchstsatz an Fördermitteln zur verfügung gestellt bekommen.
Fördersätze:
80 % neue Bundesländer (ohne Berlin und ohne Region Leipzig)
60 % Region Lüneburg, sonst 50 %,
90 % Unternehmen in Schwierigkeiten unabhängig von Alter und Standort
Unternehmensart | Bemessungsgrundlage | Fördersatz | maximaler Zuschuss |
---|---|---|---|
Junge Unternehmen nicht länger als 2 Jahre am Markt |
4.000 Euro | 80 % | 3.200 Euro |
60 % | 2.400 Euro | ||
50 % | 2.000 Euro | ||
Bestandsunternehmen ab dem dritten Jahr nach Gründung |
3.000 Euro | 80 % | 2.400 Euro |
60 % | 1.800 Euro | ||
50 % | 1.500 Euro | ||
Unternehmen in Schwierigkeiten | 3.000 Euro | 90 % | 2.700 Euro |
Ob Sie in die Ausnahmeregionen fallen, können Sie den Übersichten des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle entnehmen:
> Übersicht Leipzig
> Übersicht Lüneburg
Fördermöglichkeiten für „Unternehmerisches Know-how“
Gefördert werden Beratungen, die das Ziel haben, dass sich das beratene Unternehmen entweder im allgemein betriebswirtschaftlichen Bereich oder in speziellen Bereichen (bspw. Frauen, Fachkräftegewinnung oder altersgerechte Arbeit) weiterentwickelt. Je Kategorie ist eine Förderung möglich.
Einen zusätzlichen Spezialfall stellt die Krisenberatung „Unternehmenssicherungsberatung“ (90% Zuschuss) dar. Diese Beratung kann direkt durch eine Beratung zur allgemeinen betriebswirtschaftlichen Unternehmensentwicklung (50 – 80% Zuschuss) weitergeführt werden.
Keine Beratungsförderung für beratende Berufe
Wie in so vielen Beratungsförderungen sind auch beim Unternehmerischen Know-how folgende Berufszweige nicht förderfähig:
- Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe, die in der Unternehmens-, Wirtschaftsberatung, Wirtschafts- oder Buchprüfung oder Steuerberatung bzw. als Rechtsanwalt, Notar, Insolvenzverwalter oder in ähnliche Weise beratend oder schulend tätig sind oder tätig werden wollen.
- Unternehmen, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder die die Voraussetzungen für die Eröffnung eines solchen Verfahrens erfüllen.
- Unternehmen, die in einem Beteiligungsverhältnis zu Religionsgemeinschaften, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder zu deren Eigenbetriebe stehen.
- Gemeinnützige Unternehmen und gemeinnützige Vereine sowie Stiftungen.
Neue Richtlinie = BAFA / GCD wieder möglich
Insbesondere für Unternehmen, die ihr GCD- oder BAFA-Fördermittelkontigent ausgeschöpft haben, können nun wieder von der Förderung profitieren. Dieser Hinweis wurde seitens Frau Kathleen Rüßmann der Leitstelle Bonn „Förderungsgesellschaft des BDS-DGV mbH“ am 21. Januar 2016 in XING verkündet. Hintergrund ist, dass sowohl GCD- als auch BAFA-Förderungen der alten Richtinie unterlagen und somit für die neue Richtlinie nicht mitzählen.
Was bringt mir die Förderung?
Die Förderung ist ideal, um sein Unternehmen gemeinsam mit einem Spezialisten voranzubringen. Im wesentlichen eignet sich die Förderung für Beratungen zu allen
- wirtschaftlichen
- finanziellen
- personellen und
- organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.
In den vergangenen Jahren waren übrigens die Themen Marketing, Controlling, Finanzierung und strategische Unternehmensentwicklung die meist genutzten Themenbereiche bei uns.
Gern besprechen wir in einem kostenfreien Erstgespräch die individuellen Möglichkeiten der Unterstützung. Am besten einfach anrufen unter 0351/65694021 und einen Termin mit einem unserer Berater vereinbaren.
Vertiefende Informationen zur BAFA-Beratungsförderung
Da dies nur ein kompakter Überblick zur neuen Beratungsförderung „unternehmerisches Know-how“ sein soll, empfehle ich Ihnen zur Vertiefung die Themenseite der BAFA.