GRW steht für die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ in Sachsen.  Die Förderung steht für die Sicherung der Beschäftigungsstellen und deren Einkommen, sowie den Ausgleich von Standortnachteilen in den verschiedenen Regionen des Freistaats.

Im Juni gab es eine Änderung der Richtlinien der Förderung. Diese gilt rückwirkend zum 1. Januar 2022. Doch zunächst:

 

Wie gestaltet sich die Förderung?

  •  Zuschüsse für Investitionsvorhaben in das Anlagevermögen oder Lohnausgabenförderung
  • bis zu 45 % Förderquote
  • Mindestinvestitionsbetrag zwischen 50.000 und 70.000 €
  • Investitionszeitraum bis zu 36 Monate
  • kombinierbar mit anderen Finanzierungsangeboten

Gefördert werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die in ihrer Betriebsstätte Produkte und Leistungen überwiegend überregional absetzen. Außerdem können auch gemeinnützige außeruniversitäre wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen eine Förderung beantragen.

 

Die Förderung gilt für folgende Investitionsvorhaben:

  • Errichtung einer neuen Betriebsstätte
  •  Ausbau der Kapazitäten einer Betriebsstätte (Erweiterung)
  • Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in neue zusätzliche Produkte
  • Grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses
  •  Erwerb der Vermögenswerte einer Betriebsstätte, die geschlossen wurde oder ohne diesen Erwerb geschlossen worden wäre
  •  Investitionen zur Modernisierung des Produktionsprozesses (Allgemeine-De-minimis-Beihilfen)
  • Investitionsvorhaben, die das Unternehmen in die Lage versetzen, über die Unionsnormen und nationalen Normen für den Umweltschutz hinauszugehen oder bei Fehlen solcher Normen den Umweltschutz verbessern (Umweltschutzbeihilfen)
  •  Errichtung oder Ausbau von Forschungsinfrastrukturen

 

Eine der Voraussetzungen für das Erhalten der Förderung ist, dass das Investitionsvorhaben in Sachsen geschehen muss. Weiterhin muss das Unternehmen beziehungsweise das Investitionsvorhaben einen Beitrag zur ökologischen Nachhaltigkeit leisten. Weitere Voraussetzungen und sonstige Informationen dazu findet ihr hier.

 

Aber was hat sich nun Essenzielles an der Förderrichtlinie geändert?

Die Gebietsförderkulisse hat eine Änderung erfahren und es wird in C- und D-Fördergebiete eingeteilt. So soll eine regionale Differenzierung der Höchstfördersätze umgesetzt werden. Des Weiteren muss nun in der Antragstellung aufgezeigt werden, welche Aspekte des zu fördernden Vorhabens, der Nachhaltigkeit des Unternehmens dienen.

 

Die Bewilligungen zu den gestellten Förderanträgen erfolgen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel in der Reihenfolge des Erreichens der Vollständigkeit der notwendigen Unterlagen. Wenn ihr Hilfe braucht oder Fragen habt, helfen wir euch gern bei der Antragstellung weiter. Nehmt dazu einfach hier Kontakt zu uns auf.