Förderung für Weiterbildungen in Sachsen
Die Förderung für eine berufliche Weiterbildung in Sachsen im betrieblichen und im individuell berufsbezogenen Rahmen ist zurück. Hierbei unterstützt die Sächsische Aufbaubank durch das „ReactEU-Förderprogramm“ die Weiterbildungsmöglichkeiten von Beschäftigten mit einem Zuschuss von bis zu 50% auf die Weiterbildungskosten. Dadurch soll eure Bereitschaft für eine Weiterentwicklung und lebenslanges Lernen gefördert werden. Um die Förderung zu erhalten, muss die Weiterbildungsmaßnahme bis spätestens zum 31.10.2022 abgeschlossen sein.
Voraussetzungen und Informationen für die betriebliche berufsbezogene Weiterbildung:
- sächsisches Unternehmen mit bis zu 200 Mitarbeiter (Vollzeitäquivalente)
- gefördert werden Unternehmer/Selbstständige, Beschäftigte, dual Studierende, Werkstudenten, Praktikanten, Mitarbeiter in Elternzeit, Arbeitslose mit einer Einstellungszusage
- maximale Zuschusshöhe für 5 Teilnehmer: 4.0000€; ab 6 Teilnehmer: 5000€
- bis zu 50% der Weiterbildungskosten werden gefördert
- bei Weiterbildungskosten von unter 5000 € muss ausschließlich das ausgewählte Weiterbildungsprogramm eingereicht werden
Voraussetzungen und Informationen für die individuell berufsbezogene Weiterbildung:
- gefördert werden Beschäftigte, Auszubildende, Berufsfachschüler (ab 18 Jahren) mit Hauptwohnsitz in Sachsen – speziell für Erwerbstätige mit einem bestehenden Arbeitsverhältnis und einem monatlichen Bruttoeinkommen von unter 3.300 €
- maximale Zuschusshöhe von 4.000 €
- bis zu 80% der Weiterbildungskosten werden gefördert
- bei Weiterbildungskosten von unter 5000 € muss ausschließlich das ausgewählte Weiterbildungsprogramm eingereicht werden
Nutz Eure Chance für die Förderung der betrieblichen und individuellen beruflichen Weiterbildung. Bei weiteren Fragen könnt ihr euch gerne hier an uns wenden.
https://fs.egov.sachsen.de/formserv/findform?shortname=sab62082R&areashortname=sab